7. November 2013 - Eine Befragung der zeigt: Deutsche Autofahrer kennen die Regelungen zur Herstellergarantie kaum. Deutlich wurde das bei einer Umfrage der forsa GmbH im Auftrag der Axa Versicherung AG. Bei Garantie-Reparaturen dürfen nur Originalteile verwendet werden.
Worauf muss man bei der Werkstattwahl für den eigenen Wagen achten, wenn man die Herstellergarantie des Autos nicht gefährden möchte? Eine repräsentative Befragung der Axa Versicherung AG (www.axa.de) unter deutschen Autofahrern zeigt, dass sechs von zehn Fahrer über die Regelungen zur Herstellergarantie nicht richtig informiert sind.
Laut der aktuellen forsa-Umfrage (www.forsa.de) weiß nur etwas mehr als ein Drittel der Autofahrer (35 Prozent), dass es bei der Herstellergarantie auf die Verwendung von Originalteilen ankommt. Rund die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) glaubt nämlich, dass der Neuwagen zwingend in einer Vertragswerkstatt repariert werden muss. 14 Prozent sind der Meinung, dass es vollkommen egal sei, ob die Reparatur in einer Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt durchgeführt wird und ob Originalteile verwendet werden oder nicht - in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen denkt dies sogar jeder Vierte.
"Dass für den Erhalt der Herstellergarantie nur die Verwendung von Originalteilen entscheidend ist, ist den meisten nicht bewusst", sagt Ernst Sünner (Foto rechts: Axa), der zuständige Leiter Partnernetzwerke im Schadenmanagement bei der Axa. "Zertifizierte Meisterwerkstätten bieten immer auch die Reparatur mit Originalteilen an - darauf sollte man bei der Werkstattwahl sein Augenmerk legen. Bei der Axa arbeiten wir deshalb nur mit Dekra-zertifizierten Partnerwerkstätten zusammen, die sach- und fachgerechte Reparaturen nach Herstellervorgaben ausführen."
Preisminderung oder Rückabwicklung nicht vorgesehen
Garantien sind freiwillige Leistungen der Hersteller. Üblich sind Garantien gegen Durchrosten, Lackschäden oder die Kosten, die eine Panne hervorruft (Mobilitätsgarantie). Das Wort „Herstellergarantie" steht für das Versprechen, dass das Auto eine gewisse Zeit hält. Anders als bei der Mängelhaftung spielt es keine Rolle, ob der Mangel schon beim Kauf vorlag oder sich erst später einstellt. Geht etwas innerhalb der oft dreijährigen Garantiefrist kaputt, haben Käufer das Recht auf kostenlose Reparatur. Preisminderung oder Rückabwicklung ist über Garantie nicht vorgesehen. Wichtig sind die Garantiebedingungen. Hersteller dürfen den Garantieumfang selber definieren. Oft sind bestimmte Mängel, etwa an verschleißträchtigen Teilen, ausgeschlossen. Positiv: Tritt ein Mangel auf, muss der Hersteller belegen, dass kein Garantiefall vorliegt, und nicht der Käufer, dass ein Garantiefall vorliegt. Auszug aus einem Bericht in der Zeitschrift Finanztest (www.test.de)
Beim Projekt schadenservice360° hat die Axa zusammen mit ihren Partnerwerkstätten ein Rundum-Sorglos-Paket entwickelt: Nach der Schadenmeldung übernimmt die Axa für ihre Kunden die Werkstattsuche. Innerhalb von einer halben Stunde erhält der Kunde per SMS eine Information über die nächstgelegene Partnerwerkstatt. Auf Wunsch holt diese Werkstatt den Wagen ab und stellt für den Kunden ebenfalls kostenfrei ein kleines Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Auf die ausgeführten Reparaturen erhält der Kunde sechs Jahre Garantie.
15 Prozent Nachlass auf die Kaskoprämie
Ein angenehmer Zusatzservice: Nach der Reparatur bringt die Werkstatt das gereinigte Fahrzeug zum Besitzer zurück und nimmt das Ersatzfahrzeug wieder mit. "Ein weiteres Plus: Weil wir durch die schlankere Verwaltung in unserem Partnernetzwerk Kosten sparen, bieten wir unseren Kunden 15 Prozent Nachlass auf die Kaskoprämie." In diesem Fall vereinbart der Kunde bei Abschluss der Versicherung, den Service bei Karosserie- und Lackschäden zu nutzen. Aber auch alle anderen Kunden können bei einem Schaden auf den Service zurückgreifen und so Zeit und Nerven sparen. (eb / www.bocquel-news.de)
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