9. August 2012 - Der größte deutsche Automobilclub bietet seit dem 1. August eine private Haftpflichtversicherung an. Sie zielt vor allem auf Radfahrer ab, die ihr Gefährt mit einem Elektromotor auf Touren bringen. Denn dort ist die Haftungslage weiter unklar.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club e.V. ADAC (www.adac.de) bietet seit 1. August eine Privat-Haftpflichtversicherung an, die unter anderem auch Schäden durch den Gebrauch von Pedelecs, die eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h erreichen, abdeckt. Dabei ist es egal, ob sie mit oder ohne Anfahrhilfe ausgestattet sind. Nach Schätzungen der Hersteller könnten am Jahresende bis zu einer Million dieser Gefährte auf deutschen Straßen unterwegs sein.
Versicherungslücke in der privaten Haftpflichtversicherung
Wer mit einem Fahrrad mit Elektromotor einen Verkehrsunfall verursacht, kann auf den Kosten sitzen bleiben und ist im schlimmsten Fall finanziell ruiniert. Noch immer ist nicht eindeutig geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Pedelecs als Fahrrad anzusehen und damit von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst sind. Damit bleibt unklar, ob Unfallfolgen versichert sind.
Zwei Produktlinien
Die ADAC Privat-Haftpflichtversicherung startet für Singles und Familien mit einem Basis- und einem Exklusiv-Vertrag in den Markt. Beide Produktlinien bieten Schutz bei alltäglichen Missgeschicken mit Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Im Basisvertrag mit bis zu fünf Millionen Euro, im Exklusivvertrag mit bis zu zehn Millionen Euro Deckungssumme je Versicherungsfall.
Inklusive selbstfahrende Kleingeräte
Als Besonderheit sind in den Verträgen mobilitätsbezogene Extras enthalten. So sind zusätzlich auch Schäden durch die Benutzung von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen abgedeckt. Neben Pedelecs bis 25 km/h gehören dazu zum Beispiel auch Golfcaddies, Kranken- und Elektrofahrstühle, motorgetriebene Kinderfahrzeuge oder selbstfahrende Kleingeräte wie Rasenmäher.
Weitere Extras
In der ADAC Privat.Haftpflichtversicherung Exklusiv sind überdies noch zusätzliche Leistungen enthalten. So etwa die Forderungsausfalldeckung, wenn der Versicherte von einem Dritten geschädigt wird, dieser aber nicht dafür aufkommen kann. Oder auch der Einschluss deliktunfähiger Kinder, ohne dass es auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht ankommt. Eingeschlossen sind zudem Schäden, die bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen entstehen.
Vermittler sollten ihre Kunden jedoch dahingehend beraten zu prüfen, ob die ADAC-Haftpflichtversicherung sich mit bestehenden Policen überschneidet oder ob sie lediglich Ausschnitte des Haftpflichtversicherungsbedarfs des Kunden abdeckt. Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von Pedelecs bieten inzwischen auch andere Versicherer an. (hp / www.bocquel-news.de)
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