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Grünes Licht für Altersvorsorgegesetz

10. Juni 2013 - Der Bundesrat hat am 7. Juni mit Kompromissen den Weg frei gemacht für das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz. Den Entwurf des zweiten Kostenrechtsmodernisierungs-Gesetztes hat die rot-grüne Mehrheit allerdings in den Vermittlungsausschuss geschickt.

Paragrafenzeichen Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 7. Juni die im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromisse beim Altervorsorge-Verbesserungsgesetz gebilligt.  Wichtigste Neuerung ist die Einführung des standardisierten Produktinformationsblatts für zertifizierte Riester- und Rürup-Produkte. Es soll Verbrauchern in gebündelter, leicht verständlicher und standardisierter Form einen Produktvergleich ermöglichen. Gleichzeitig soll sich damit der Wettbewerbsdruck im Hinblick auf eine möglichst geringe Kostenbelastung der angebotenen Produkte erhöhen. Die geplante Anhebung der Fördergrenzen bei der Rürup-Rente von 20.000 auf 24.000 Euro im Jahr fiel allerdings dem Kompromiss zum Opfer. Die Eigenheimrente (Wohn-Riester) wurde entbürokratisiert.  

Verbessern werden sich mit dem neuen Gesetz die Vertriebs-Chancen für Berufsunfähigkeits-Versicherungen. Die Basis-Rente darf eine eigenständige steuerlich geförderte Invaliditätsabsicherung enthalten. Dabei kann die im Versicherungsfall zu zahlende Rente nach Alter gestaffelt reduziert werden, wenn der Steuerpflichtige bei Eintritt der Invalidität das 55. Lebensjahr vollendet hat. Die Rente ist lebenslang zu zahlen. Bei der Riester-Rente wird der Erwerbsminderungsschutz durch Anhebung der nicht für die Beitragserhaltungs-Garantie vorzusehenden Beiträge von bislang 15 Prozent auf 20 Prozent der Gesamtbeiträge verbessert.

Das gute Recht wird später teurer
Geblockt hat die Länderkammer aber das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Kostenrechts-Modernisierungsgesetz). Der Bundestag hatte beschlossen, die Gebühren für Rechtsanwälte sowie die Gerichtskosten anzuheben. Damit kämen auf die Länder höhere Ausgaben für die Prozesskostenhilfe zu. Dafür wollen sie mehr Geld. Weil das nicht geregelt ist, hat die rot-grüne Mehrheit in der Länderkammer das Gesetz an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Damit wird das Gesetz nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten können. Fraglich ist außerdem, ob das Gesetz überhaupt noch vor den Bundestagswahlen am 22. September verabschiedet werden kann.

Die Rechtsschutzversicherer rechnen wegen der Kostenerhöhungen mit Mehraufwendungen von 360 bis 400 Millionen Euro pro Jahr. Auf die Beiträge wird sich das frühestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes auswirken, wenn die Treuhänder die dafür notwendigen Empfehlungen gegeben haben. Aktuell beträgt die Combined Ratio (Schaden-Kosten-Quote) bei den Rechtsschutzversichern im Durchschnitt 96,5 Prozent. Viel Luft haben die Unternehmen also nicht mehr, Beitragserhöhungen werden unvermeidlich. (hp / www.bocquel-news.de)

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