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Konzepte und Kriterien

Für freie Vermittler mit "HDflex" Einstiegslösung

24. September 2012 - Nach Paragraph (§) 34 f GeWo dürfen Finanzvermittler ohne Genehmigung und Haftungsdach ab 1. Januar 2013 keine Beratungsleistungen mehr erbringen. Wer seine Zukunft sichern will, braucht bis dahin eine Lösung - ein Angebot der BfV Bank für Vermögen AG.

Oliver Lang Die BfV Bank für Vermögen AG (www.bfv-ag.de - ehemals BCA Bank AG), die Bank des Makler-Pools BCA AG (www.bca.de) hat für ihr Haftungsdach unter dem Namen „HDflex" für freie Vermittler ein flexibles und kostensparendes Einstiegskonzept entwickelt. Hintergrund ist, dass nach § 34f Gewerbeordnung (GeWO) ohne Genehmigung und ohne Haftungsdachanschluss ab dem 1. Januar 2013 keine Beratungsleistungen mehr erbracht werden dürfen. Auch die Betreuung bestehender Kunden muss unterbleiben, ganz gleich ob der Kunde z.B. einen Riester-Sparplan oder ein Investmentfonds-Depot besitzt. Das kann sich auch auf Bestandsprovisionen auswirken. Für viele freie Finanzvermittler steht damit unter Umständen ihre berufliche Zukunft auf dem Spiel.

„Aber auch alle weiteren Vorteile eines Haftungsdach sollten freie Vermittler davon überzeugen, sich uns anzuschließen. Die Orderabwicklung, Prüfpflichten und Dokumentation erfolgen gesetzeskonform durch das Haftungsdach, das auch alle erforderlichen Dokumente für Aufklärung und Information bereitstellt. Zur Mitgliedschaft gehört ebenfalls eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie die Erfüllung der Testatspflicht durch Prüfung der internen Revision des Haftungsdachs, verbunden mit Vor-Ort-Prüfung der Haftungsdachmitglieder", sagte Oliver Lang (Foto), Vorstand der BfV.

Einfacher Zugang bis Jahresende
Wer noch bis zum 31. Oktober 2012 beitritt, erwirbt ohne großen bürokratischen Aufwand einfache Zugangsvoraussetzungen. Nur bis zu diesem Termin reicht der Sachkundenachweis durch Berufsqualifikation oder Praxisnachweis. Danach gelten auch für Haftungsdächer die harten Annahmekriterien mit einer detaillierten Prüfung des Sachkundenachweises. Der Vermittler kann bei dem flexiblen Haftungsdach-Angebot (HDflex) der Bank zwischen drei Stufen wählen, welche Wertpapiergattungen er künftig vertreiben möchte. Dabei spricht jede Stufe eine spezielle Vermittlerzielgruppe an, die entsprechend ihrem Beratungsspektrum eine kostengünstige Haftungsdachlösung zur Verfügung gestellt bekommt.

Haftungsdach in drei Stufen
In Stufe 1 des Haftungsdaches werden speziell Vermittler angesprochen, die ein versicherungslastigeres Geschäftsmodell betreiben. Diese können zu den Zugangsvoraussetzungen der Bank für Vermögen in Haftungsdachstufe 1 eintreten. Vom Produktspektrum kann hier neben der DWS Riester-Rente Premium die fondsgebundene Vermögensverwaltung Private Investing (derzeit mit fünf Anlagestrategien, abgestimmt auf unterschiedliche Rendite-/Risikoprofile von Kunden) vermittelt werden. Zudem ist die Vermittlung von physischem Gold und vermögenswirksamen Leistungen (vL) eingeschlossen. Dieses Angebot wird Vermittlern für 30 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt.

Die Stufe 2 spricht klassische Fondsvermittler an, die alle Arten von Fondsgeschäft betreiben. Hier können neben den in Stufe 1 genannten Produktkategorien Investmentfonds und geschlossene Fonds vermittelt werden. Der Monatsbeitrag beträgt für diese Stufe 50 Euro.

Stufe 3 eignet sich für Vermittler, die Wertpapiergeschäfte für Ihre Kunden über alle Assetklassen hinweg tätigen wollen. Hier sind neben Fonds noch Aktien, Anleihen und Derivate möglich. Der zu entrichtende Monatsbeitrag beträgt 80 Euro.

Zufriedenheitsgarantie
Die Bank für Vermögen hält noch ein weiteres Bonbon bereit, die Zufriedenheitsgarantie: Wer mit den Leistungen des Haftungsdachs nicht zufrieden sein sollte, erhält seine Beiträge zurück. (hp / www.bocquel-news.de)

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