30. Juli 2012 - Müssen Fahrräder mit Elektromotor, sogenannte Pedelecs, speziell versichert sein? Der ADAC bietet ab August eine Privathaftpflicht-Versicherung an, die auch Schäden durch den Gebrauch von Pedelecs bis 25 km/h - egal, ob mit oder ohne Anfahrhilfe - deckt.
Eine Privathaftpflicht-Versicherung, die auch bei Unfallschäden leistet, wenn der Crash durch durch ein sogenanntes Pedelec (Foto) verursacht wurde? Wer mit einem Fahrrad mit Elektromotor einen Verkehrsunfall verursacht, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Schlimmstenfalls kann das den Pedelec-Fahrer finanziell ruinieren. Der ADAC (www.adac.de) geht jetzt zum 1. August mit einer Privathaftpflicht-Versicherung an den Markt, dessen Leistungskatalog auch Unfallschäden durch den motorisierten Drahtesel beinhaltet.
Noch immer sei nicht eindeutig geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Pedelecs als Fahrrad anzusehen sind und damit von der privaten Haftpflicht-Versicherung erfasst werden, teilt der ADAC mit. Damit bleibe unklar, ob Unfallfolgen versichert sind. Der ADAC bietet ab sofort eine Privathaftpflicht-Versicherung an, die unter anderem auch Schäden durch den Gebrauch von Pedelecs bis 25 km/h abdeckt, egal, ob mit oder ohne Anfahrhilfe. Nach Schätzungen der Hersteller könnten am Jahresende bis zu 1 Million dieser Gefährte auf deutschen Straßen unterwegs sein.
Die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung startet für Singles und Familien mit einem „Basis"- und einem „Exklusiv"-Vertrag in den Markt. Beide Produktlinien sollen Schutz bei alltäglichen Missgeschicken mit Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bieten. Im Basis-Vertrag mit bis zu 5 Millionen Euro, im Exklusiv-Vertrag mit bis zu 10 Millionen Deckungssumme je Versicherungsfall.
Als Besonderheit sind laut ADAC in den Verträgen „mobilitätsbezogene Extras" enthalten. So sind zusätzlich auch Schäden durch die Benutzung von nicht zulassungs- und versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge abgedeckt. Neben Pedelecs bis 25 km/h gehören dazu zum Beispiel auch Golfcaddies, Kranken- und Elektrofahrstühle, motorgetriebene Kinderfahrzeuge oder selbstfahrende Kleingeräte wie Rasenmäher.
In der ADAC Privathaftpflicht-Versicherung „Exklusiv" seien überdies noch zusätzliche Leistungen enthalten, heißt es. Dazu gehören etwa die Forderungsausfalldeckung, wenn der Versicherte von einem Dritten geschädigt wird, dieser aber nicht dafür aufkommen kann.
Auch der Einschluss deliktunfähiger Kinder gehöre dazu, ohne dass es auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht ankommt. Eingeschlossen sind den Angaben zufolge zudem Schäden, die bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sowie beim Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen entstehen.
Mit einem Klick auf www.adac.de/privathaftpflicht können die Kosten und Beiträge für den Tarif „Basis" (ab 41 Euro) und die Police „Exklusiv" (ab 55 Euro) selbst berechnet werden. (-el / www.bocquel-news.de)
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