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Bauherren brauchen eine Haftpflichtversicherung

17. März 2014 - Für Bauherren ist die Haftpflichtversicherung der wichtigste Schutz. Die private Haftpflichtpolice gerät schnell an Grenzen, wie ein neues Urteil zeigt. Deshalb ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung immer noch der beste und zuverlässigste Schutz.

In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (Az.: 1 U 146/1) verhandelten Fall ging es um die Klage gegen eine Versicherung, die eine Entschädigung für einen durch einen Versicherten bei Umbauarbeiten verursachten Schaden abgelehnt hatte. Der Schaden sollte durch die private Haftpflichtversicherung des Versicherten ausgeglichen werden, die auch eine Mitversicherung für Bauarbeiten bis zu einer Summe von 50.000 Euro enthielt. Der Knackpunkt: Aufgrund der Eigenleistungen überstieg die Bausumme diese Grenze nach Ansicht der Gutachter deutlich. Die Richter des OLG Bamberg gabEN deshalb dem Versicherer recht. Entscheidend für die Kalkulation des Versicherers sei allein die Größe des Bauvorhabens.

Modernisierung Dieses Problem wird künftig eine größere Rolle spielen, denn energetische Sanierungsinvestitionen und Maßnahmen zum altersgerechten Umbau, vor allem an Eigenheimen und Eigentumswohnungen, werden in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Knapp drei Viertel der rund 40 Millionen Wohngebäuden in Deutschland sind älter als 30 Jahre.  Bei den gut 18 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern sind es mehr als 70 Prozent. Viele Wohneigentümer werden versucht sein, das Baurisiko mit ihrer privaten Haftpflichtversicherung abzudecken. Doch deren Deckungssumme ist schnell ausgeschöpft, mit oder ohne Eigenleistungen. Soll ein älteres Eigenheim auf das Niveau der neuen, ab Mai 2014 geltenden Energie-Einsparverordnung gebracht werden, können umfangreiche Investitionen nötig sein, die 50.000 Euro und mehr umfassen können. Gegenwärtig rechnen Modernisierer (Foto Schwäbisch Hall) im Durchschnitt mit 38.500 Euro für ihre Modernisierungsinvestition, so Erkenntnisse der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (www.schwaebisch-hall.de). 21 Prozent  rechnen mit einem Aufwand zwischen 40.000 und 100.000 Euro, acht Prozent geben sogar mehr als 100.000 Euro aus.

Bauherren unterschätzen die Risiken
Bauherren treffen umfangreiche Pflichten: Zum ersten die Verkehrssicherungspflicht.  Der Bauherr muss dafür Sorge tragen, dass die Baustelle in einem solchen Zustand ist, dass andere Personen nicht zu Schaden kommen können. Das betrifft den Bau, die Wege, die Zufahrten und die Materiallagerung. Der Bauherr muss entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen, z.B. durch Absperrungen, Abdeckungen und Beleuchtung.

Zum zweiten ist da die Auswahlpflicht.  Ihr kommt der Bauherr vor allem dadurch nach, dass er Architekten, Statiker, Bauunternehmer und Handwerker auswählt, die die entsprechenden Fachkenntnisse besitzen, um die Baumaßnahme ordnungsgemäß auszuführen. Tut er dies, sind für die Sicherheit der Baustelle dann die Bauunternehmer verantwortlich.

Zum dritten gibt es die Organisations- und Überwachungspflicht.  Grundsätzlich darf der Bauherr darauf vertrauen, dass zuverlässige und sachkundige Bauarbeiter, Handwerker und Architekten aufgrund ihrer Spezialkenntnisse alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle ergreifen. Allerdings endet damit seine Haftung nicht. Vertrauen ist zwar gut, Kontrolle beim Bau jedoch nicht nur besser, sondern dringend geboten. So muss der Bauherr die Initiative ergreifen, wenn die von den Baufirmen getroffenen Sicherungsmaßnahmen so offensichtliche Mängel aufweisen, dass eine Gefahr für die am Bau tätigen Personen oder für unbeteiligte Dritte entstehen kann. Der Bauherr muss die beauftragten Unternehmern auf die Gefahren hinweisen. Notfalls muss er die Gefahr selber beseitigen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung mit eingebautem Rechtsschutz
Vermittler sind gut beraten, Besitzer von Wohneigentum, die Sanierungen und Umbauten planen, über die Notwendigkeit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zu beraten. Bei einem Haftpflichtschaden prüft die Versicherung die Rechtslage, wehrt unberechtigte Anspruche auf eigene Kosten ab und zahlt bei berechtigten Ansprüchen eine Entschädigung.
(hp / www.bocquel-news.de)

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