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Vogelgrippe - ein Thema für die Ertragsschadendeckung

24. November 2014 - Die Vogelgrippe geht um. Weil jetzt erstmals bei einer frei umherfliegenden Krickente in Mecklenburg-Vorpommern die Vogelgrippe diagnostiziert wurde, sind viele Geflügelzüchter in heller Aufregung und fürchten Keulung. Besteht hier Versicherungsschutz?

gefluegelpest"Erstmals wurde in Europa der Erreger der Vogelgrippe außerhalb der Nutztierhaltung festgestellt", gab das Landwirtschaftsministerium von Mecklenburg-Vorpommern (www.lu.regierung-mv.de) bekannt. In einer Region des Bundeslandes hatte der Verdacht auf Vogelgrippe bereits zur Keulung von mehr als 30.000 Mastputen geführt, nachdem rund 2.000 Tiere verendet waren. Jetzt sei eine Krickente im Landkreis Vorpommern-Rügen im Rahmen der Überwachung der Geflügelpest gezielt geschossen worden. Geflügelzüchter laufen Sturm, zumal jetzt auch noch das Bundeslandwirtschaftsministerium (www.bmel.de) empfahl, Nutzgeflügel sicherheitshalber in ganz Deutschland in Ställen unterzubringen und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu verstärken.

Was ist im Ernstfall zu tun?
Im Ernstfall könnte hier eine Versicherung die finanziellen Schäden aushebeln, denn die Kosten für Desinfektion und Entsorgung sowie den Ausgleich des Ertragsausfalls übernimmt eine Tier-Ertragsschadendeckung. Bekanntlich werden im Fall einer Infektion nicht nur kranke Tiere, sondern sämtliches Geflügel des betroffenen Bestandes vorsorglich getötet. Die Tierseuchenkassen der Bundesländer erstatten den Geflügelzüchtern aber nur den reinen Wert der Tiere, gegen weitere finanzielle Folgen einer Seuche können sich die Landwirte mit einer Tier-Ertragsschadendeckung schützen. Die passende Versicherung dazu bieten unter anderem die R+V (www.ruv.de), die Uelzener Versicherungen (www.tierversicherung-uelzener.de) und die VHV (www.vhv.de) an.

Das H5N8-Virus
Das Grippe-Virus H5N8 kursierte seit Anfang des Jahres zunächst ausschließlich in Korea. Anfang November wurde das Virus erstmals in Europa festgestellt: Nach dem Befall eines Betriebes in Mecklenburg-Vorpommern wurden 31.000 Puten gekeult und ein Sperrbezirk von drei Kilometern Umfang eingerichtet. Im Umkreis von 50 Kilometern darf Geflügel zudem nicht draußen gehalten werden.
2013 wurden in Deutschland über 700 Millionen Hühner, Enten, Gänse und Truthähne geschlachtet; mit Eiern und Geflügel erzielte die Branche einen Umsatz von mehr als 10 Milliarden Euro. Das sogenannte H5N8-Virus (ein Erreger der Vogelgrippe) bedroht nicht nur die Tiere, sondern auch die wirtschaftliche Existenz betroffener Geflügelzüchter. Sie erhalten bei einer Infektion oder einer behördlich angeordneten Tötung lediglich den Sachwert der gekeulten Tiere von den Tierseuchenkassen der Bundesländer.

Die finanziellen Folgen einer Tierseuche gehen für die betroffenen Landwirte jedoch deutlich über den reinen Wert der Tiere hinaus: Der Betrieb ist über längere Zeit eingeschränkt oder liegt ganz lahm, Erträge fallen schnell über längere Zeit aus. Zudem müssen Ställe desinfiziert, Tierkadaver und belastete Gülle entsorgt werden. Die Kosten für Desinfektion und Entsorgung sowie den Ausgleich des Ertragsausfalls übernimmt eine Tier-Ertragsschadendeckung.

Die Tier-Ertragsschadendeckung greift ebenso bei Betrieben, die nicht direkt von der Seuche betroffen sind, aber im behördlichen Sperrbezirk liegen und ihre Tiere daher nicht verkaufen dürfen. „Insbesondere BSE und die in mehreren Ländern Europas aufgetretene Maul- und Klauenseuche in den Jahren 2000 und 2001 haben sich nachhaltig auf den Markt ausgewirkt", sagt Andreas Schindler, Experte für Agrar-Versicherungen im GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de).

Bei vielen Vieh- und Geflügelzüchtern sei seit dieser Zeit das Bewusstsein für das Risiko einer Tierseuche gewachsen, ebenso wie die Bereitschaft, sich präventiv vor dem Ausbruch einer Seuche zu schützen und für den Schadenfall eine Versicherung abzuschließen. Auch wenn der GDV Zahlen zur Tier-Ertragsschadendeckung nicht eigens erfasst, weiß Schindler, dass bislang jede neue Seuchengefahr die Zahl der Verträge weiter erhöht hat.

Noch kein Ende abzusehen
Die Vogelgrippe bleibt als Thema aktuell, denn Ende vergangener Woche traf das Virus zwei weitere Betriebe in Europa, diesmal in den Niederlanden und in England. Die Bilanz hier: In den Niederlanden mussten 150.000 Hühner, in England rund 6.000 Enten gekeult werden, zudem verfügten die Behörden für die gesamten Niederlande ein 72-stündiges Verbot aller Transporte von Geflügel und Eiern; die Ukraine hat am Mittwoch einen Importstopp für Geflügel und Geflügelprodukte aus den bisher betroffenen Ländern verhängt.

Wildvögel als Überträger?
Wie sich das Virus genau verbreitet, ist derzeit noch nicht geklärt. Die rasche Ausbreitung in Europa lässt den Verdacht auf Wildvögel fallen, nach Einschätzung von Experten ist aber auch eine Übertragung durch kontaminierte Waren, Lebensmittel oder Menschen nicht auszuschließen. Eine unmittelbare Gefahr für Menschen bestehe derzeit nicht. Auch wenn das Robert-Koch-Institut eine Übertragung auf Menschen nicht gänzlich ausschließt, sei sie doch unwahrscheinlich - lediglich Personen, die direkten Kontakt mit befallenen oder verendeten Tieren haben, sollten sich adäquat schützen. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung sei nicht erkennbar, so das Fazit der Wissenschaftler. (-el / www.bocquel-news.de

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