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Unterschiedliches Regulierungsverhalten

17. November 2014 - Wenn es um Schadenersatzansprüche oder versicherungsvertragliche Ansprüche geht, regieren die Versicherer unterschiedlich, so die Erkenntnis von Versicherungsanwälten. Sie bezweifeln, dass Versicherte ohne Anwalt tatsächlich alle Ansprüche erhalten.

Foto Monika RischDie Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (www.davvers.de) hatte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH (www.forsa.de) beauftragt, unter ihren Mitgliedern sowie unter den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV nach dem Regulierungsverhalten der Versicherer zu fragen.

Die aktuelle Umfrage, die als Konsequenz eines im Jahr 2013 unter den Anwälten erhobenen Stimmungsbildes durchgeführt wurde, förderte deutliche Unterschiede im Verhalten der Versicherer zu Tage, teilte Monika Maria Risch (Foto: DAV), Fachanwältin für Versicherungsrecht und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV mit. Im Bereich des Schadensrechts könnten die eingeschalteten Rechtsanwälte vor allem außergerichtlich eine vollständige Schadensregulierung erreichen. Die Anwälte, die mit den vertraglichen Ansprüchen der Versicherungsnehmer gegen einen Versicherer befasst sind - besonders hervorzuheben sei dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung - machten jedoch überwiegend die Erfahrung, dass erst eine gerichtliche Entscheidung eine Regulierung herbeiführen kann.

Regulierungsverhalten. Zweifel am Verhalten der Versicherer
Nach Angaben einer deutlichen Mehrheit (70 Prozent) der befragten Anwälte hat sich das Regulierungsverhalten der Versicherer etwas (23 Prozent) oder sogar deutlich (47 Prozent) verschlechtert (siehe Grafk: Forsa. im Auftrag der Arge Versicherungsrecht im DAV©2014).  „Auch wenn die Versicherer gerne anführen, dass ein Großteil der Schadensregulierungen auch ohne Einschaltung von Rechtsanwälten zur Zufriedenheit der Geschädigten durchgeführt werde, muss bezweifelt werden, dass der Geschädigte tatsächlich alle ihm zustehenden Ansprüche erhalten hat", so Monika Risch. Sie unterstreicht, dass eine Aufklärung über die dem Geschädigten zustehenden Ansprüche nicht Aufgabe eines Haftpflichtversicherers sei. „Solchen Rat kann ein Geschädigter nur bei einem unabhängigen und auf das Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt erhalten", sagt Monika Maria Risch.

Streitigkeiten„Knackpunkt" Gesundheitsfragen
Dass insbesondere bei Ansprüchen aus einem Vertrag, der bei Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers in Anspruch genommen wird (siehe Grafik: Forsa. im Auftrag der Arge Versicherungsrecht im DAV©2014), oftmals Regulierungsentscheidungen häufig erst vor Gericht geklärt werden müssen, führt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht unter anderem darauf zurück, dass es sich dabei um eine „Alles-oder-Nichts-Versicherung" handelt, mit der Folge, dass eine einmal getroffene für den Versicherungsnehmer positive Regulierungsentscheidung für das Versicherungsunternehmen in der Regel einen hohen Leistungsaufwand darstellt. Ein häufiger Streitpunkt bei allen Personenversicherungen stellt die Beantwortung der Gesundheitsfragen dar, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss leisten muss. „Möglicherweise können die Unternehmen bei Abschluss des Vertrages mehr tun als bisher, um den Versicherungsnehmer zu schützen", schlussfolgert Fachanwältin Risch.

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht hat angekündigt, im Gespräch mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die bei den existenzsichernden Personenversicherungen zu Verbesserungen für den Versicherungsnehmer führen können.

 LeistungsbilanzStreitpunkt Regulierungsverhalten
Um das Regulierungsverhalten der Versicherer gibt es immer wieder Streit. Nach Medienberichten über angebliche Verschleppungs- und Verweigerungspraktiken der Branche hatte sogar des Bundesjustizministerium (www.bmjv.de) Untersuchungen angestellt. Sie ergab keine Zunahme von Ablehnungspraktiken bei der Regulierung. Laut GDV werden in der Berufsunfähigkeits-Versicherung 98,0 Prozent der Leistungsfälle ohne Einschaltung eines Gerichts erledigt, in der Schaden- und Unfallversicherung 99,4 Prozent.

Foto Norbert RollingerBranchenverband kontert
Der GDV hat die DAV-Untersuchung umgehend kommentiert. Auf Fakten basiere die Untersuchung nicht, so der Konter. Norbert Rollinger (Foto: GDV), Vorsitzender des GDV-Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung: Bei Anwälten landen ja nur die Fälle, in denen ein Kunde oder Geschädigter unzufrieden war mit seinem Versicherer. Angesichts von rund 23 Millionen Schadenfällen in der Schaden- und Unfallversicherung im Jahr bleibt aber doch die ganz große Masse der problemlos regulierten Fälle bei der Betrachtung der Anwälte außen vor." Es überrasche ihn nicht, dass eine Umfrage unter Anwälten zu dem Ergebnis kommt, dass es sinnvoll ist, im Schadenfall einen kompetenten Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Hier sei man gar nicht weit auseinander, denn auch der GDV begrüße es, wenn sich Kunden bei komplexen Schäden fachanwaltlich vertreten lassen. Das helfe allen Beteiligten.

Vor wenigen Monaten erst hatte die Generali (www.generali.de) Kunden zur Schadenregulierungszufriedenheit befragen lassen. Danach zeigten sich  fast 80 Prozent der Befragten mit Schadenregulierungen in den vergangenen fünf Jahren sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden (siehe: Schadenregulierung: Die Kunden sind zufrieden). (hp / www.bocquel-news.de)  

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