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Sind Lebensversicherer jetzt fit für Solvency II?

13. November 2014 - Wie gut gerüstet die deutschen Lebensversicherer für Solvency II sind, wird heute bei der Branchenveranstaltung der BaFin in Bonn detailliert dargelegt. Weniger als 1 Prozent der 87 LV-Unternehmen hierzulande weisen keine ausreichenden Eigenmittel aus.

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen sind gut für Solvency II gerüstet. Das hat die „Vollerhebung Leben" gezeigt, bei der die Aufsichtsbehörde BaFin (www.bafin.de) alle 87 Unternehmen der Branche zur voraussichtlichen Eigenmittelsituation unter Solvency-II-Bedingungen befragt hat. Unter Verwendung der Übergangsmaßnahmen und der Volatilitätsanpassung, wie sie das künftige europäische Regelwerk vorsieht, konnten nur wenige Lebensversicherer mit einem Marktanteil von zusammen unter 1 Prozent keine ausreichenden Eigenmittel nachweisen ("Auch auf der Zielgeraden Unklarheit bei Solvency II" .

 Felix Hufeld„Die Ergebnisse der Vollerhebung zeigen, dass die vorgesehenen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten", sagt Felix Hufeld (Foto: E. Bocquel), Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht, und mahnt zugleich: „Dauert die Niedrigzinsphase weiter an, müssen die Lebensversicherer in der 16-jährigen Übergangsphase erhebliche Anstrengungen unternehmen, um ihre Kapitalbasis zu stärken".

Einzelheiten zu den Ergebnissen der Vollerhebung Leben wird die BaFin auf ihrer Branchenveranstaltung zu Solvency II präsentieren, die heute; Donnerstag, 13. November 2014, im Rheinischen LandesMuseum in Bonn stattfindet.

Ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen lägen die Eigenmittel zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei etwa 25 Prozent der Unternehmen, die zusammen auf einen Marktanteil von circa 10 Prozent kommen, unter den Anforderungen. Diese Zahl dürfte mittlerweile aufgrund des zwischenzeitlichen Zinsrückgangs weiter angestiegen sein.

Unter aktuellen Kapitalmarktbedingungen 15 Milliarden Euro Eigenmittellücke
Die BaFin schätzt, dass für die deutschen Lebensversicherer unter aktuellen Kapitalmarktbedingungen ohne Anwendung der Übergangsmaßnahmen eine Eigenmittellücke von etwa 15 Milliarden Euro bestünde. Diese Eigenmittellücke hängt jedoch den Angaben zufolge stark vom Niveau der Kapitalmarktzinsen sowie der Entwicklung der Vertragsbestände ab und kann daher nur als Indikation zum gegenwärtigen Zeitpunkt dienen.

Generalprobe für Solvency II
Nach Einschätzung von GDV-Präsident Dr. Alexander Erdland ist die Generalprobe für Solvency II insgesamt gelungen: „Die deutsche Lebensversicherungs-Branche wird den Einstieg in das ab 2016 europaweit geltende Aufsichtsrecht bewältigen. Gleichzeitig wird deutlich, wie stark die Niedrigzinspolitik die Branche herausfordert. Die Lebensversicherer werden diese Herausforderung in der 16-jährigen Übergangsfrist bewältigen."
Wie die BaFin weiter mitteilt, hat die Erhebung ferner gezeigt, dass die Bedeckungs-Quoten unter Solvency II - nicht unerwartet - sehr sensitiv auf Änderungen der Kapitalmarktzinsen reagieren. Darum würden sich die Lebensversicherer darauf einstellen müssen, dass sich ihre Eigenmittelsituation innerhalb kurzer Zeit stark verändern könne, heißt es. Die BaFin erwartet daher auch von Lebensversicherern, die aktuell die erforderlichen Bedeckungs-Quoten nur knapp erreichen, dass sie Maßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis ergreifen.

Marktkonsistente Bewertung von Solvency II macht Risiken sichtbar
Zum Hintergrund teilt die BaFin mit: Der Schwerpunkt der deutschen Lebensversicherer liegt traditionell auf Verträgen mit langjährigen Zinsgarantien. Unter der marktkonsistenten Bewertung von Solvency II werden die Risiken sichtbar, welche diese Garantien mit sich bringen. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld stellt die Einführung von Solvency II darum eine besondere Herausforderung für die Unternehmen dar.

Zentrale Bedeutung der Übergangsmaßnahmen
Zentrale Bedeutung haben die Übergangsmaßnahmen, die das Solvency-II-Regelwerk vorsieht: Die neuen Kapitalanforderungen werden schrittweise über einen Zeitraum von 16 Jahren eingeführt. Ergänzend steht den Lebensversicherern als permanentes Instrument die sogenannte Volatilitätsanpassung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Zinskurve, um übermäßige Schwankungen in den Ergebnissen aufgrund von Marktübertreibungen zu vermeiden. Die Höhe des Zuschlages legt die EIOPA (https://eiopa.europa.eu) fest, das ist die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority). Die deutschen Lebensversicherer müssen sich die Anwendung dieser Maßnahmen von der BaFin genehmigen lassen. (-el / www.bocquel-news.de

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