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Konzepte und Kriterien

Pflegerisiko verlangt jetzt exakte Finanzplanung

3. November 2014 - Dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Pflegefall nicht ausreichen, ist hinlänglich bekannt. Der Verband der Finanzplaner FPSB hat ausgerechnet, wie viel Kapital Pflegebedürftige benötigen und was die Finanzplanung leisten muss.

Foto Rolf TilmesEs ist sehr wichtig, das Pflegerisiko in die Finanzplanung mit einzubeziehen. Und das möglichst frühzeitig", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes (Foto: FPSB, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland - www.fpsb.de).

Um die möglichen Belastungen zu verdeutlichen, hat der FPSB genau nachgerechnet. Die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten in Deutschland betragen inklusive Investitionskosten in der Pflegestufe I für erheblich Pflegebedürftige 2.365 Euro. In der Pflegestufe II für schwer Pflegebedürftige sind es bereits 2.795 Euro und in der Pflegestufe III für schwerst Pflegebedürftige sogar 3.252 Euro. „Allerdings sind die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern zum Teil gravierend", sagt Tilmes. In Nordrhein-Westfalen sei es zum Beispiel deutlich teurer als etwa in Brandenburg - bis zu 1.000 Euro monatlich in der Pflegestufe III.

Bei einem angenommen Eigenkostenanteil von monatlich durchschnittlich 1751 Euro (die gesetzliche Pflegeversicherung bereits berücksichtigt), einer statistischen Lebenserwartung nach Eintritt des Pflegefalls von sieben Jahren und einer Kapitalverzinsung von 3 Prozent pro Jahr vor Steuern fest für die gesamte Laufzeit, bedeutet das, dass für die Dauer der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe III) ein Kapital von mindestens 147.100 Euro zur Begleichung des Eigenanteils „reserviert" werden müsste. „Wenn wir unterstellen, dass die Pflegebedürftigkeit im 70. Lebensjahr eintritt, müsste ein 40-Jähriger also jeden Monat etwa 245 Euro bis dahin zurücklegen beziehungsweise einen Einmalbetrag von rund 60.600 Euro, um nach 30 Jahren auf die erforderlichen 147.100 Euro zu kommen", rechnet Tilmes vor. Für einen 50-Jährigen bedeutet das 425 Euro monatlich beziehungsweise 81.500 Euro als Einmalbeitrag, für einen 60-Jährigen bereits 960 Euro monatlich oder etwa 109.500 Euro als Einmalbeitrag.

Die Rechenbeispiele zeigen: „Eine ganzheitlich Finanzplanung, die die potenziellen Verpflichtungen bei der Pflege mit berücksichtigt, ist unbedingt erforderlich", sagt der FPSB-Vorstand. Um den finanziellen Herausforderungen gewachsen zu sein, sei eine private Pflegezusatzversicherung sehr empfehlenswert. Unterstützung leisteten qualifizierte Finanzfachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Certified Financial Planner (CFP®-Zertifikatsträger). Sie könnten die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern berechnen und organisatorisch begleiten. Mit Hilfe einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation, der Risikoeinstellung und einer Liquiditätsrechnung könnten die CFP®-Zertifikatsträger gezielt Lösungsansätze erarbeiten. Und der individuelle Finanzplan werde in regelmäßigen Abständen an veränderte gesamtwirtschaftliche und persönliche Rahmenbedingungen angepasst.

Pflegestärkungsgesetz ändert die Lage nicht
Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz steigen ab Januar 2015 die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte. Mit einem Teil der zusätzlichen Einnahmen werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht, die meisten Beträge steigen pauschal um vier Prozent. Dadurch wird die Lücke zwischen den Leistungen der gestzliche Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten aber nur geringfügig kleiner. Bei durchschnittlichen Netto-Altersrenten von 986 Euro für westdeutsche Männer beziehungsweise 1.063 Euro für ostdeutsche Männer und 537 Euro für westdeutsche Frauen beziehungsweise 746 Euro für ostdeutsche Frauen liegt es auf der Hand, dass bei den meisten die Rente nicht reichen wird, um die Versorgungslücke zu schließen. Weil das so ist, und weil die Schere zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten schon allein deshalb größer werden wird, weil in Zukunft immer weniger Beitragszahler für immer mehr Pflegebedürftige zahlen müssen, kann die Lücke nur mit privaten Pflegezusatzversicherungen geschlossen werden. Allein sie schützen Versicherte und ihre Angehörigen vor dem finanziellen Ruin. (hp / www.bocquel-news.de)

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