2. Februar 2012
- Nur wer richtig informiert ist, kann für den Fall der Fälle gezielt vorsorgen. Besonders deutlich wird das, wen jemand zum ![]()
![]()
Aktuell sind rund 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Wegen einer Behinderung oder Krankheit sind sie nicht in der Lage, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Was bedeutet eigentlich pflegebedürftig, wann greift die Pflegeversicherung und welche Leistungen sind im Einzelnen genau abgedeckt?
Mit dem Bekanntwerden der Alzheimer-Erkrankung bei Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer erhält das Thema Pflegefall und finanzielle Absicherung im Pflegefall eine brisante Aktualität. Probleme über Probleme. Ein Pflegefall zu werden, ist für jeden ein Schicksalsschlag, durch den sich das eigene Leben sowie das der Angehörigen radikal verändert. Zusätzlich sind die betroffenen Familien mit einer enormen finanziellen Belastung konfrontiert. Unter www.vorsorge-know-how.de, dem Infoportal der Swiss Life (www.swisslife.de) in Deutschland, schreiben regelmäßig Experten für Laien über komplexe Themen aus dem Bereich der gesetzlichen ![]()
|
Vorsorge-Know-how |
Wer in Deutschland krankenversichert ist, gehört damit automatisch auch einer Pflegeversicherung an. Die Pflegeversicherungs-Spezialisten machen darauf aufmerksam, dass es ein Irrtum sei zu glauben, wer privat krankenversichert ist, habe dadurch im Pflegefall höhere Leistungsansprüche als ein Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie stellen klar: Ob gesetzlich oder privat - beide Pflegepflichtversicherungen sind an das Sozialgesetz gekoppelt und erstatten dieselben Leistungen.
Höhe und Umfang der erstatteten Leistungen hängen von der ![]()
![]()
Pflegekosten übersteigen meist die Leistung der Pflegeversicherung
Die tatsächlichen Pflegekosten übersteigen die Leistungen der Pflegeversicherung in den meisten Fällen bei Weitem - unabhängig davon, ob zu Hause oder im Heim, ob von professionellen Pflegekräften oder Angehörigen gepflegt wird. Wird der Pflegebedürftige beispielsweise in einem Heim untergebracht, werden bei der „Pflegestufe I" 1.023 Euro, bei „Pflegestufe II" 1.279 Euro und bei „Pflegestufe III" lediglich 1.550 Euro erstattet. „Damit sind in der Regel nur die reinen Pflegekosten abgedeckt", geben Experten zu bedenken. Hinzukomme, dass die Gesamtkosten einer Heimunterbringung von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich seien. Sie könnten aber bei „Pflegestufe III" durchaus bis zu 3.500 Euro betragen. Die so entstehende Versorgungslücke von circa 2.000 Euro im Monat muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche finanzieren.
Erfolgt die Pflege durch Angehörige zu Hause, übernimmt die Pflegeversicherung einen Kostenanteil von 235 Euro bei „Pflegestufe I", 440 Euro, bei „Pflegestufe II" und 700 Euro bei „Pflegestufe III".
Alle Fakten auf den Punkt gebracht
Alle Fakten zur gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung, von Beitragssätzen über ausführliche Informationen zu den Pflegestufen bis hin zum Leistungsumfang sind im ersten Teil des Basiswissens Pflege unter www.vorsorge-know-how.de/Pflege verständlich aufbereitet und übersichtlich gegliedert. Im zweiten Teil des Basiswissens werden die verschiedenen Varianten privater Pflegezusatzvorsorge genauer unter die Lupe genommen. (eb / www.bocquel-news.de)
Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage/Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.


























