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Neues aus und für Assekuranz und Vertrieb

20. November 2014 - Honorarkonzept besteht fünf Jahre, Axa hat den Kindersicherheitspreis vergeben, die Ideal hat die Überschüsse für 2015 deklariert, bei Euler Hermes gibt es einen neuen CEO, und ein Buch erläutert die Haftung von Vermittlern bei Informationsfehlern.

Die HonorarKonzept GmbH (www.honorarkonzept.de) blickt dieser Tage auf ihr fünfjähriges Bestehen zurück. Seitdem hat das in Göttingen ansässige Unternehmen enorm an Fahrt aufgenommen. Es hat heute mehr als 300 angebundene Partner und 15 Produktpartner. Vor dem Hintergrund der steigenden Akzeptanz alternativer Vergütungsmodelle bei den Kunden, der ersten Schritte zur Einführung von ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die Honorarberatung und des Wunsches vieler Makler, eine eigene Preispolitik verfolgen zu können, habe die Honorarberatung an Attraktivität gewonnen, konstatiert das Unternehmen.

Foto Reddmann, Britt„Bei unseren Gesprächen im Markt stellen wir fest, dass viele Makler sich zunehmend mit alternativen Geschäftsmodellen beschäftigen. Insbesondere seit Inkrafttreten des LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz - bocquel news) spüren wir eine große Verunsicherung, wie es mit dem traditionellen Geschäft weitergehen kann", sagt Heiko Reddmann, der zusammen mit Volker Britt Geschäftsführer von HonorarKonzept ist (Foto: HonorarKonzept).

Als Serviceplattform für Makler im Bereich Finanzen und Versicherungen habe sich HonorarKonzept zu einem der marktführenden Anbieter im Bereich Honorarberatung entwickelt. In den fünf Jahren des Bestehens sei das Angebot an Leistungen stetig gewachsen. Aktuelle Schwerpunkte stellten ein ganzheitliches Seminarangebot zum Einstieg und ein kontinuierlicher Ausbau der Honorarberatung, ergänzt um die individuelle Begleitung der Partner durch Business Coaches vor Ort dar. „Seit Januar 2014 tragen wir außerdem der unternehmerischen Bedeutung eines Umstiegs in die Honorarberatung Rechnung. Makler unterstützen wir dabei mit individuellen Unternehmensplänen. Wir helfen ihnen, sich im Geschäftsfeld Honorarberatung erfolgreich und langfristig zu positionieren", sagt Reddmann.

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Dr. Thomas Buberl Der Axa Versicherungskonzern (www.axa.de) hat erstmals den Axa Kindersicherheitspreis verliehen. Ausgezeichnet wurden Projekte, die sich vorbildlich für die Sicherheit von Kindern einsetzen. „Mit diesem Preis möchten wir die Menschen würdigen, die auf vielfältige Weise dafür sorgen, dass Kinder in Deutschland sicherer aufwachsen können, und andere zur Nachahmung motivieren", sagte Dr. Thomas Buberl (Foto: Axa), Vorstandsvorsitzender der Axa Konzern AG, bei der Preisverleihung in Köln. 

Kindersicherheitspreis 201451 Projekte aus ganz Deutschland, darunter Einzelpersonen wie Gruppen, Institutionen wie Gemeinden, Vereine, Schulen und Kindergärten, hatten sich für den Axa Kindersicherheitspreis in zwei Kategorien beworben. Die Bandbreite reichte von der Unfallverhütung für Kinder über Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr bis hin zur spielerischen Wassergewöhnung von Kleinkindern. Ein kürzlich im Rahmen der Axa Kindersicherheitsinitiative einberufener und prominent besetzter Beirat bewertete die Projekte und stimmte gemeinsam mit Mitarbeitern und Vertriebspartnern der Axa über die Preisträger ab.

Der mit 5.000 Euro dotierte Axa Kindersicherheitspreis 2014 in der Hauptkategorie ging an die „Blaulichtzwerge" der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. aus Lübeck. Kindergarten- und Grundschulkindern wird bei diesem Projekt auf spielerische Art das Thema Erste Hilfe nähergebracht. Die Fünf- bis Sechsjährigen erlernen dabei Empathie und das Benennen von Gefühlen sowie Ersthelfer-Maßnahmen, um Gefahrensituationen richtig einschätzen und im Notfall eigenständig helfen zu können.

Über den Axa Kindersicherheitspreis 2014 in der Sonderkategorie „Sicher im und am Wasser" (2.500 Euro) freute sich die Deutsche Kinderhilfe e.V. - Die Kindervertreter aus Berlin: In ihrem Projekt „Schwimmen für alle" finanziert sie Schwimmkurse für Kinder aus finanziell schwächeren Familien. Die Kinder werden in vorhandene Schwimmkursangebote integriert, um ihnen Chancengleichheit und Schwimmkompetenz zu ermöglichen.

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Die erste Aussage zu den Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung für das Jahr 2015 ist da: So teilte die Ideal Lebensversicherung a.G. (www.ideal-versicherung.de) mit, dass sie im kommenden Jahr die laufende Überschussbeteiligung im siebten Jahr in Folge bei 4,0 Prozen aufrecht erhalten wird. Sie wird ergänzt um einen Schlussüberschussanteil von 0,8 Prozent, womit die Ideal ihren Versicherten eine Gesamtverzinsung von 4,8 Prozent bietet. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Deklarationssätze lagen in der Branche im Jahr 2014 laut Map-Report zwischen 3,50 und 3,69 Prozent.

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 Dr. Michael DiederichDer zum Allianz-Konzern gehörende Kreditversicherer Euler Hermes (www.eulerhermes.com) hat Dr. Michael Diederich (Foto: Euler Hermes) zum neuen CEO der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz). Die Ernennung wird nach Vorliegen der aufsichtsrechtlichen Genehmigungen Anfang 2015 wirksam. Dr. Diederich wird vom Standort Hamburg aus an den Vorstandsvorsitzenden der Euler Hermes Gruppe, Paris, Wilfried Verstraete, berichten.

Er tritt die Nachfolge von Ralf Meurer an, der die DACH-Region fünf Jahre leitete und künftig Projektverantwortung im Bereich Personalwesen der Allianz SE (www.allianz.com) in München übernehmen wird.

Ralf Meurer wird außerdem ein Mandat im Aufsichtsrat der Euler Hermes Aktiengesellschaft wahrnehmen. Die Euler Hermes Aktiengesellschaft und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (www.pwc.de) bearbeiten im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Exportkreditgarantien.

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Cover zivilrechtliche Haftung„Zivilrechtliche Haftung bei Informationsverschulden in der Versicherungsvermittlung" lautet der Titel eines neuen Buches aus dem Verlag Versicherungswirtschaft GmbH (www.vvw.de). Das Buch bietet eine präzise Darstellung der Pflichten von Versicherungsvermittlern bei der Aufklärung bzw. Beratung von Versicherungskunden. Zentrales Augenmerk liegt hierbei auf den Änderungen, die durch die Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie RL 2002/92/EG in das deutsche Recht eingetreten sind. Während für die Versicherungsmakler lediglich eine positivrechtliche Normierung ihrer Pflichteninhalte in den §§ 60 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu beachten ist, hat sich für die Versicherungsvertreter das Haftungsgefüge grundlegend auf Basis der vorerwähnten Vorschriften geändert. Parallelen und Unterschiede zur Haftung des Anlageberaters/Anlagevermittlers im Bankenrecht werden ebenfalls in der Arbeit aufgezeigt. Mit der Aufstellung eines anschaulichen Pflichtenstandards, den Vertreter und Makler bei der Durchführung der Vermittlung von Versicherungen zu beachten haben, versucht der Autor Tobias Platzen zur Reduzierung des Haftungsrisikos im Versicherungsrecht beizutragen.

Tobias Platzen: „Zivilrechtliche Haftung bei Informationsverschulden in der Versicherungsvermittlung - Ein Gesamtüberblick vor und nach Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie", 360 Seiten, Verlag Versicherungswirtschaft, ISBN: 978-3-89952-843-5, Preis: 59,00 Euro. (hp / www.bocquel-news.de)

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