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Lösung für IT-Sicherheit im Maschinenbau

11. Dezember 2014 - Der Versicherungsmakler Funk bietet erstmals in Deutschland eine Möglichkeit, Vermögensschaden-Haftpflichtrisiken, die aus der Vernetzung von Maschinen entstehen, über einen Annex zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mitzuversichern.

Funk-Gesellschafter Digitalisierung und Automatisierung spielen im Maschinenbau zunehmend eine Rolle. Um die Maschinen zu steuern und zu vernetzen, stellen Unternehmen mittlerweile oft auch die dazugehörige Software her. Deren Herstellung, Updates sowie Fernwartungsarbeiten können ein erhebliches Risiko darstellen, für das über die Kostenschadendeckung der erweiterten Produkt-Haftpflicht nur sehr eingeschränkt Versicherungsschutz geboten wird, betont das Hamburger Maklerunternehmen Funk GmbH (www.funk-gruppe.de). Zum "Gruppenbild mit Dame" der Funk-Gruppe trafen sich das Führungsteam des Internationalen Versicherungsmaklers und Risk Consultants sowie die Gesellschafter (v.l.n.r. Robert Funk, Dr. Dieter Schwanke, Dr. Leberecht Funk, Thomas Abel, Christoph Bülk, Dr. Anja Funk-Münchmeyer, Alexander Funk, Claudius Jochheim, Bernhard Schwanke, Yorck Hillegaart Foto: Funk-Gruppe).

„Die Maschine und die zugehörige Software gelten zum Zeitpunkt der Lieferung des Erzeugnisses als Einheit. Dadurch ist etwa ein Mangel der Software, der zu einem Schaden an der Maschine führt, nicht gedeckt, weil der Käufer zu keinem Zeitpunkt mangelfreies Eigentum an der Sache erworben hat", so Thomas Steinfels vom Industriebreich Haftpflicht Unfall bei Funk.

Versicherung für Folgeservices
Funk bietet nun nach eigenen Angaben als erster Versicherungsmakler in Deutschland die Möglichkeit, diese Vermögensschaden-Risiken über einen Annex zur Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mitzuversichern. Bisher seien diese nur separat und mit erheblichem Aufwand versicherbar gewesen. Der Zusatzbaustein biete Deckung für Schäden, die in den Fällen von Folgeservices entstehen - wenn also Schäden nach Erstauslieferung und Inbetriebnahme beziehungsweise Abnahme des Erzeugnisses eintreten. Mitversichert seien hierbei auch Betriebsunterbrechungsschäden und Produktionsausfall bei den Abnehmern der Maschinen oder Anlagen. Der über die erweiterte Produkt-Haftpflicht gebotene Versicherungsschutz werde dabei nicht beeinträchtigt, sondern um einen Schutz vor Ansprüchen wegen Vermögensschaden speziell für die „Aftersales Services" in Form von Fernwartungen oder Updatelieferungen erweitert. Durch den Annex seien Schadenursachen wie beispielsweise die Übermittlung inkompatibler Daten oder die mangelhafte Absicherung von Online-Zugängen versicherbar.

Individuelle Lösungen sind möglich
„In Abgrenzung zur Produkt-Haftpflicht-Versicherung können wir mit dem neuen Zusatzbaustein sicherstellen, dass Schadenersatzansprüche aus Softwareherstellung, -änderung, -updates oder -fernwartung auch an den gelieferten Maschinen mitversichert sind, wenn diese bereits abgenommen wurden und einwandfrei funktionieren", ergänzt Steinfels.

Nicht Gegenstand dieser Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung sind Hard- und Softwareprojekte wie Erstinstallationen im Zusammenhang mit der Errichtung der Maschinen/Anlagen sowie Softwaresupport und Schulungen. „Unter Umständen sind aber auch hier Erweiterungen optional möglich, die in einer individuellen Beratung analysiert werden können und insoweit lassen sich auch individuelle Lösungen für den eingangs erwähnten Weiterfresserschaden finden", so Steinfels. (hp / www.bocquel-news.de)

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