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Konzepte und Kriterien

Keine neue Überwachung für Beraterdokumentation

17. November 2014 - Die derzeitige Beratungs- und Dokumentationspraxis ist ausreichend reguliert und hat sich bewährt, äußerte der BVK in einem vom Bundesjustizministerium veranstalteten Symposium. Ein Beratungsprotokoll vom VZBV fiel im Urteil von Experten durch.

Auf einem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (www.bmjv.de) veranstalteten  Symposium zur Beratungsdokumentation unter dem Thema „Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten der Beratungsdokumentation bei Geldanlage und Versicherungen" hat sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK (www.bvk.de) positioniert. 

 Michael Heinz BVK-Präsident Michael H. Heinz (Foto) begrüßt in seinem Vortrag die Überprüfung der derzeitigen Beratungs- und Dokumentationspraxis im Versicherungsbereich. „Diese ist in der Versicherungsvermittlung bereits ausreichend reguliert und hat sich bewährt", stellt er fest. „Denn unser ehrbarer Berufsstand hat ein ureigenstes Interesse an einer gesetzeskonformen Beratung und Dokumentation, wie sie seit Mai 2007 für alle Versicherungsvermittler vorgeschrieben sind. Jährlich sinkende Zahlen von Kundenbeschwerden gegen Versicherungsvermittler beim Ombudsmann für Versicherungen sprechen hier eine eindeutige Sprache", betont er. Die Professionalisierung des Berufsstands werde durch die branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten" forciert. Damit würden Kompetenz zur Kundenberatung und Fachwissen langfristig gestärkt.

Keine weitere Verschärfung der Überwachung
Eine weitere Verschärfung der Überwachung der Vermittler  beispielsweise unter dem Dach der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) lehnt er ab. Allerdings sehe der BVK staatlichen Regulierungsbedarf bei Internet- und Vergleichsportalen: „Diese müssten die gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ebenso erfüllen wie unser für die Absicherung von Millionen von Menschen so wichtiger Berufsstand", sagt der BVK-Präsident.

Norman Wirth Untauglicher Entwurf
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (www.afw-verband.de) hat inzwischen einen vom Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) am Rande des BMJV-Symposiums unterbreiteten Entwurf eines standardisierten Beratungsprotokolls im Finanzanlagenbereich zurückgewiesen. Der AfW unterstütze zwar ausdrücklich die Grundidee, konkrete Mindeststandards für ein Beratungsprotokoll zu setzen. Unbedingt sollte auch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Dokumentationsvorgaben, gern auch spartenübergreifend erfolgen. Sehr viele, sehr kluge Menschen hätten in diese Idee in der Vergangenheit schon erheblich Zeit investiert. In vielen professionellen Arbeitsgruppen und Initiativen der Versicherungs- und Finanzanlagenbranche, oft in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern werde daran gearbeitet. Insofern erscheine es etwas schlicht, was vom Vzbv in Eigenarbeit vorgelegt wurde.

„Hier wird versucht, das Fahrrad nochmal zu erfinden - zu einer Zeit, da längst hervorragende, übersichtliche Vorlagen existieren. Das Problem sind aktuell nicht fehlende gute Dokumentationsvorlagen sondern die Frage, wie diese Vorlagen angewandt und ausfüllt werden.  Und - deutlich gesagt: Die Vorlage des vzbv ist nicht an der aktuellen, verbraucherschützenden Gesetzeslage orientiert. Ich würde keinem Vermittler empfehlen, damit zu arbeiten." so Norman Wirth (Foto: AfW), Geschäftsführender Vorstand des AfW. (hp / www.bocquel-news.de)

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