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Konzepte und Kriterien

Kann die Riester-Rente zur "Vorsorgefalle" werden?

24. November 2014 - Die Versicherungswirtschaft fordert zum wiederholten Male eine stärkere Förderung der Riester-Rente. Eine Dynamisierung der Förderung inklusive Zulagen sei angemessen. Die Zahl der Riester-Verträge stagniert nahezu - nur Wohn-Riester verzeichnet ein Plus.

 riester-renteAuf nahezu 16,1 Millionen Verträge ist der gesamte Riester-Rentenbestand in Deutschland im dritten Quartal 2014 angewachsen. Die Anzahl der Riester-Renten via Versicherung sind dabei rückläufig, denn die Branche verzeichnet seit Jahresbeginn 66.000 Policen weniger. Wie das BMAS Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) mitteilt, legte die Zahl der Verträge beim „Wohn-Riester" um 159.000 neue Policen zu. Und auch bei den Riester-Fondssparplänen gab es ein Plus von 24.000 Verträgen. Selbst bei den Bank-Sparplänen wurde ein - wenn auch nur leichtes - Plus von 5.000 Verträgen verzeichnet.

Jetzt hat sich der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) erneut für eine verstärkte staatliche Förderung der Riester-Rente ausgesprochen. Außerdem sollten auch Selbstständige in Sachen Riester-Rente "förderfähig" werden. Die Versicherer stützen ihren Appell auf den jüngsten Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung. Die Politiker selbst hätten hier deutlich gemacht, dass im Alter die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichen werde.

Ausreichend Grund für die Forderungen des GDV sei außerdem das schleppende und fast stagnierende Geschäft mit Riester-Rentenversicherungen.

Von anderer Seite kommt gleichzeitig zum wiederholten Mal die Feststellung, dass sich ein Riester-Vertrag lohne. Dies zeige eine aktuelle Untersuchung des ITA Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (www.ita-online.info). Der Studie "12 Jahre Riester-Rente" zufolge steigt die Rendite deutlich mit Hilfe der staatlichen Zulagen. „Wer sich diese Förderung nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln", so der Aufruf.

Zulagen für Riester-Verträge spätestens jetzt beantragen
Die Förderung für das Jahr 2014 durch staatlichen Zulagen für Riester-Verträge müssen spätestens jetzt beantragt werden, denn sie gibt es nicht automatisch. Die 16 Millionen Besitzer eines Riester-Vertrages haben Anspruch auf diese staatliche Förderung. Den entsprechenden Antrag erhalten Sparer von ihrem jeweiligen Anbieter. In den meisten Fällen erledigt der Anbieter sogar die Zulagenformalitäten. Die Frist für das Jahr 2012 läuft am 31. Dezember 2014 ab. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen.

Um die wachsende Lücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung füllen zu können, müsse unter anderem die Förderung der Riester-Rente attraktiver werden - insbesondere für Durchschnitts- und Niedrigverdiener, fordert nun der GDV mit Nachdruck.

Laut neuem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung könne in Zukunft der erworbene Lebensstandard nur dann erhalten bleiben, wenn „die finanziellen Spielräume des Alters-Einkünfte-Gesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen".

Zwar sollen die Renten von 2014 bis 2028 nominal weiter steigen, aber gleichzeitig sinke das Rentenniveau, heißt es. Danach erreicht ein Neurentner des Jahres 2014 mit seiner gesetzlichen Rente ein Sicherungsniveau von 48 Prozent. Kommt die Riester-Rente hinzu, würde der Prozentsatz immerhin auf über 50 Prozent steigen, so der Bericht.

Rahmenbedingungen müssen stimmen
Die Riester-Rente ist demnach für viele Kunden ein sinnvoller Baustein für die Altersvorsorge. Sie lohne sich gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern, heißt es beim GDV. Damit die Riester-Rente aber wie ursprünglich geplant zur Schließung der zukünftigen Versorgungslücken beitragen könne, müssten die Rahmenbedingungen stimmen. Die Versicherungswirtschaft will sich daher für eine Überprüfung der Riester-Rente und ihrer Förderung stark machen.

Alexander ErdlandIm Realwert deutlich gesunken
Die Höhe der Riester-Förderung ist den Angaben zufolge seit 2002 unverändert geblieben und daher im Realwert deutlich gesunken. Allein zum Angleichen an die Wirtschaftsentwicklung der letzten zehn Jahre müsste das Fördervolumen um mindestens ein Drittel erhöht werden. „Die Förderung der Riester-Rente sollte dynamisiert und an die Einkommensentwicklung angepasst werden", sagt GDV-Präsident Alexander Erdland (Foto: GDV). Die notwendigen Renten-Reformen hätten den Vorsorgebedarf noch erhöht. Hinzu komme, dass das Zinsniveau heute deutlich niedriger ist als bei der Einführung der Riester-Rente. „Auch deshalb sind höhere Vorsorgebeiträge erforderlich, um die zusätzlich entstandenen Lücken zu schließen", so Erdland.

Kreis der förderfähigen Personen um Selbstständige erweitern
Das heißt konkret: Beiträge in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sollten laut GDV-Forderung künftig einschließlich Zulagen förderfähig sein. Bezogen auf 2015 wäre das eine Anhebung von derzeit 2.100 Euro auf gut 2.900 Euro, analog zu der Förderung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Darüber hinaus sollte die Grundzulage von derzeit 154 Euro auf mindestens 200 Euro angehoben werden und die Kinderzulage generell 300 Euro betragen - also auch für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Zusätzlich sollte der Kreis an förderfähigen Personen um Selbstständige erweitert werden. Flexible Erwerbsbiografien würden dann nicht mehr zu unterbrochener Vorsorge führen.

Im GDV-Forderungskatalog heißt es außerdem: Riester-Renten könnten zudem attraktiver werden, indem man die Förderregeln vereinfacht und die Einnahmen aus der Riester-Rente nicht voll auf die Grundsicherung anrechnet.

Grundsicherung: Eigene Vorsorgebemühungen nicht bestrafen
Weil die freiwillige Eigenvorsorge bislang von der Grundsicherung abgezogen wird, fürchten gerade viele Geringverdiener, dass im Alter nichts von der Riester-Rente bleibt. Damit fehlt vielen der Anreiz, überhaupt privat vorzusorgen. Hier könnten Freibeträge helfen, damit das Fürsorgenetz der Grundsicherung nicht zur „Vorsorgefalle" wird.

In jedem Fall sei es wichtig, die Riester-Rente richtig zu nutzen. Das geht nur, wenn Kunden ihre Zulagen auch tatsächlich beantragen und ihre Beiträge regelmäßig prüfen. (-el / www.bocquel-news.de

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