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Fairness: Hände weg vom Provisionsabgabeverbot

30. Oktober 2014 - Die BVK Versicherungskaufleute drängen auf faire Bedingungen. Der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute zieht beim LVRG mit dem Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz und der Vertretervereinigungen am selben Strang.

daumen-hochDie deutsche Vermittlerschaft fordert „faire Rahmenbedingungen für Ehrbare Versicherungskaufleute als Grundlage ihres sozialpolitischen Auftrags". Unter dem gleichnamigen Titel verabschiedeten das Präsidium des BVK Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de), die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen und die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) am 24. September 2014 die „Bonner Erklärung". Wie BVK-Präsident Michael H. Heinz Journalisten während eines BVK-Pressegesprächs auf der DKM 2014 versicherte, hat die „Bonner Erklärung" in der Versicherungs-Branche Gewicht: Zusammen repräsentieren diese Organisationen rund 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und stellen damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute dar.

Lebensversicherungsreform-Gesetz (LVRG) zur Stabilisierung
Die deutschen Versicherungsvermittler begrüßen, dass der Gesetzgeber mit dem im August in Kraft getretenen LVRG zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses beigetragen hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare Berufsstand unangemessen belastet wird, ließ Heinz verlautbaren. Jetzt sei aber ein partnerschaftliches und faires Verhalten der Unternehmen gefragt, das nicht darauf abziele, die Provisionen zu kürzen.

Auch sollten die politischen Entscheidungsträger laut BVK-Meldung den richtungsweisenden und verbraucherfreundlichen Weg im LVRG zur Offenlegung der gesamten Abschlusskosten weitergehen und ihn langfristig gesetzlich festschreiben. Damit könnte auch ein Zurückfallen zu populistischen Forderungen nach Offenlegung von einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, entgegengewirkt werden. „Insgesamt könnte das LVRG als Blaupause für Europa herangezogen werden", sagte der BVK-Präsident.

Revision der EU-Vermittlerrichtlinie (IMD II): Maßvolle Umsetzung
Michael H. Heinz betonte, dass die deutschen Versicherungsvermittler konsequenterweise befürworten, dass sich im Zuge der Revision der EU-Vermittlerrichtlinie Pläne zur zwingenden Offenlegung von Provisionen und Courtagen nicht durchgesetzt haben und unterstützen den Ansatz des Europäischen Parlamentes zur Minimalharmonisierung, der den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten lässt, eigenständige nationale Regelungen zu erlassen. Die Vermittler würden daher an den Gesetzgeber appellieren, die EU-Vermittlerrichtlinie maßvoll in deutsches Recht umzusetzen. Außerdem begrüßt das Spitzentreffen der oben genannten Interessenvertreter, dass die revidierte Versicherungsvermittlerrichtlinie auf Direkt- und Internetvertriebe ausgeweitet werden soll.

Michael H. HeinzBeibehaltung des Provisionsabgabeverbots
Der BVK-Präsident sagte außerdem, dass sich die deutschen Versicherungsvermittler außerdem für eine Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes einsetzen. Wenn es künftig wegfallen würde, wäre zu befürchten, dass Kunden bei denjenigen Versicherungsvermittlern Verträge abschließen, die ihnen die höchste Beteiligung an ihrer Provision geben und nicht den für sie besten Versicherungsschutz. „Daher fordert die Bonner Erklärung, das Provisionsabgabeverbot im Versicherungs-Aufsichts-Gesetz (VAG) zu verankern und somit rechtssicher dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen", machte Michael H. Heinz (Foto: Archiv) deutlich.

Aufsicht und Beratungsdokumentation beibehalten
Weiter hätten die Verbände dafür gestimmt, dass die bestehende Aufsicht in der IHK-Organisation beibehalten werden sollte; eine Aufsichtslösung durch die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sei nicht zielführend, sagen die deutschen Versicherungsvermittler. „Die bisherigen Kontrollmechanismen der Versicherer für eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern funktionierten gut, eine weitere Verschärfung der Überwachung des für die Absicherung von Millionen Menschen so wichtigen Berufsstandes ist daher abzulehnen."

Der Erhalt des bewährten Status quo wird demnach auch bei der Beratungsdokumentation gefordert. Denn die bestehenden Regelungen seien sachgerecht und bedürften keiner Neufassung. Michael H. Heinz: „Der Berufsstand setzt sie adäquat um, zudem widerstreite eine Standardisierung von Beratungsprotokollen dem vom Gesetzgeber gewollten Zweck von individuell-kundengerechten Lösungen."

BVK-Verhaltenskodex und Compliance-konforme Tätigkeit
Und außerdem sagte Heinz wörtlich: „Die deutschen Versicherungsvermittler verlangen von Versicherungsunternehmen, jedes BVK-Mitglied als qualifizierten, tugendhaften und selbstbestimmten Unternehmer anzuerkennen." Denn jedes Mitglied unterstehe dem BVK-Verhaltenskodex, der über den vom GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft formulierten Kodex für die Vermittler hinausgeht. Eine BVK-Mitgliedschaft garantiere deshalb eine Compliance-konforme Tätigkeit.

Nachprüfbares Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute
Als letzten Punkt sprach der BVK-Präsident an, dass das Bonner Spitzentreffen das vom BVK entwickelte Berufsbild unterstützt, das alle Vermittler vereinigt, unabhängig von Rechtsform, Vermittlerstatus oder Art der Vergütung. Denn es definiere eine grundsätzliche Haltung über den ehrenwerten Beruf des vermittelnden Versicherungskaufmanns und bestehe aus drei untrennbar verbundenen Komponenten:

  • Erstens dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein (VEVK) verkörpert;
  • zweitens dem Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten" vorgesehen ist und
  • drittens in dem Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer.

Große sozialpolitische Bedeutung
„Da unser ehrbarer Berufsstand eine Vermittlungsfunktion besitzt und ihm jedes Jahr mit Millionen abgeschlossener Altersvorsorgeverträge eine große sozialpolitische Bedeutung zukommt, freuen wir uns darüber, dass die Zukunftsfähigkeit der Lebensversicherungen mit dem LVRG gefestigt worden ist", wiederholte der BVK-Präsident das Anliegen der Vermittlerschaft.

Der BVK warne jedoch davor, dass das LVRG durch die Versicherungsunternehmen dafür genutzt wird, ihre Versicherungsvermittler einseitig zu belasten. „Wir erleben derzeit mannigfach, dass die Unternehmen ihre Vertriebe einzig unter dem Gesichtspunkt einer Kostenreduktion betrachten", sagte Heinz. „Sie versuchen, die Belastungen, die sich für sie aus dem LVRG ergeben, auf uns abzuwälzen. Das ist nicht in Ordnung und entspricht nicht einem fairen Verhalten unter Geschäftspartnern."

Neue vertragliche Klauseln?
Vor diesem Hintergrund bietet der BVK laut Aussagen von Michael Heinz seinen Mitgliedern sowie den Vertretervereinigungen Unterstützung an, indem er neue vertragliche Klauseln der Versicherungsunternehmen durch seine eigenen Rechtsanwälte überprüfen lässt und sie bei Verhandlungen mit den Unternehmen begleitet. (-el / www.bocquel-news.de)  

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