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Die Betriebs-Renten bestehen den Härtetest

1. Dezember 2014 - Nichts geht über eine eigene Betriebs-Rente. Inzwischen haben Arbeitsnehmer hierzulande ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Der BVI hat im Rahmen seiner Serie „Finanzwissen für alle" herausgestellt, welche Vorteile eine bAV bieten kann.

betriebliche-altersvorsorgeWer in Deutschland über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) verfügt, ist gut abgesichert. Egal, ob der Arbeitnehmer den Job wechselt, arbeitslos oder gar der Arbeitgeber insolvent wird; die Ansprüche aus der Betriebs-Rente bleiben erhalten. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Anwartschaften aus einer bAV, die ab 2009 erworben wurden, können den Angaben des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (www.bvi.de) zufolge nicht verfallen, sobald ein Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und seine Pensionszusage mindestens fünf Jahre besteht.

bAV ist übertragbar
Wechselt der Arbeitnehmer dann den Arbeitgeber, bleiben seine Ansprüche regelmäßig erhalten. Darüber hinaus könnte der Arbeitnehmer auch eine „einvernehmliche Übertragung" vereinbaren. Der neue Arbeitgeber erhalte dann in diesem Rahmen zwei Möglichkeiten, nämlich die bestehende Pensionszusage zu übernehmen, oder eine adäquate, wertgleiche Versorgung anzubieten. „Auf den bisherigen Durchführungsweg hat der Arbeitnehmer allerdings keinen Anspruch", bestätigen bAV-Spezialisten.

bAV ist Hartz IV-sicher
Wird der Arbeitnehmer arbeitslos, ist die bAV in der Regel auch vor dem Zugriff des Staates sicher, teilt der BVI mit. Solange Sparer das „Arbeitslosengeld I" erhalten, sind sie nämlich nicht gesetzlich verpflichtet, ihre Rücklagen anzutasten. Wer dagegen „Arbeitslosengeld II" nach der Hartz-IV-Regelung bekommt, muss sein Vermögen oft zunächst aufbrauchen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: So bleibt staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen in einem Riester-Vertrag und in bestimmtem Umfang auch die betriebliche Altersversorgung unangetastet.

bAV ist insolvenzsicher
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die unverfallbaren Ansprüche vieler Arbeitnehmer über den PSV Pensions-SicherungsVerein AG (www.psvag.de) geschützt. Der PSV als eine freiwillige Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft zum Schutz der bAV wird von mehr als 90.000 Unternehmen getragen. Zu den Mitgliedern zählen neben vielen mittelständischen Unternehmen auch zahlreiche Großkonzerne. Fällt ein Unternehmen aus, stehen tausende anderer Unternehmen mit ihren Beiträgen für die Ansprüche der Arbeitnehmer gerade. Arbeitnehmer haben dann einen direkten Anspruch gegenüber dem PSV, und zwar in der Höhe der Leistungen, die der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Insolvenz hätte erbringen müssen.

Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI unter www.bvi.de/finanzwissen.

Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle".

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