logo
logo

Konzepte und Kriterien

Alles dreht sich um die Provisionen

11. Dezember 2014 - Was Vermittler an Lebensversicherungsverträgen ab 2015 verdienen werden, beschäftigt derzeit die ganze Branche. Abschlussvergütung runter, Bestandsprovision hoch? Das Bild ist uneinheitlich. Derweilen fällt das Provisionsabgabeverbot beim Bausparen.

Weil mit dem Lebensversicherungs-Reformgesetz die bilanzierungsfähigen Abschlussgebühren von 40 auf 25 Promille gesenkt werden und weil die Lebensversicherungsunternehmen dringend Einsparungen auf Seiten der Vertriebskosten brauchen, kommen derzeit die Vergütungen für Lebensversicherungsverträge auf den Prüfstand. Die Reaktionen der Versicherer sind uneinheitlich. So hat beispielsweise die Ergo-Lebensversicherung AG (www.ergo.de) angekündigt, die Provisionen und Courtagen beim Abschluss nicht herabsetzen zu wollen. Gleichwohl bastelt die Ergo an neuen Provisionsmodellen, die schrittweise eingeführt werden und bei denen eine Absenkung der Abschlussprovision mit einer Erhöhung der Bestandsprovisionen einhergehen soll. Unterm Strich sollen Vermittler und Makler nicht weniger verdienen, allerdings nur, wenn die Verträge nicht vorzeitig gekündigt werden.

Ganz anders die Reaktion bei der Württembergischen Versicherung AG (www.wuerttembergische). Dort teilte die Württembergische Vertriebsservice GmbH WVMV (www.wuerttembergische-makler.de) den Maklern mit, dass es ab Januar 2015 neben Änderungen in der Tariflandschaft eine Neuregelung der Provisionen geben wird, „um die Attraktivität des Lebensversicherungsproduktes aus Kundensicht in Zeiten extrem niedriger Zinsen zu stärken". Die Württembergische Vertriebsservice GmbH führe derzeit mit ihren Vertriebspartnern Gespräche mit dem Ziel, ab 1. Januar 2015 für Lebensversicherungsverträge eine niedrigere Provision beziehungsweise Courtage zu vereinbaren. Die genaue Ausgestaltung der Provisionslogik werde aufgrund der hohen Flexibilität des neuen Modells zwischen den Maklerbetreuern und ihren Maklern im bilateralen Gespräch erörtert. Die WVMV werde kurzfristig auf aktive Verbindungen zugehen und in Einzelgesprächen eine Lösung erarbeiten, die unter anderem eine Erhöhung der Bestandsprovision beinhalten kann. Dem Vernehmen nach soll es für viele Makler nur noch 30 Promille Abschlusscourtage (bisher vielfach: 45 Promille) sowie lediglich 1,25 Prozent Folgecourtage vom laufenden Beitrag (bisher: 1,5 Prozent) geben.

„Alternativlos" nannte die Stuttgarter Lebensversicherung (www.stuttgarter.de) die Absenkung der Abschlusscourtage auf den gesetzlichen Wert von 25 Promille. Dafür würden die Bestandsprovisionen erhöht. Die Inter (www.inter.de) hat die Abschlussvergütung für Normaltarife von bisher 40 Promille auf 30 Promille gekürzt, die Folgecourtage bleibt bei 2 Prozent vom laufenden Beitrag. Bei Riester-Renten sind es 24 Promille Abschluss- 2,0 Prozent Folgecourtage.

Makler erwarten Umverteilung
Nach den Umfrageergebnissen der Asscompact-Trends IV/2014 der BBG Betriebsberatungsgesellschaft (www.bbg-gruppe.de) erwarten Makler 2015 am ehesten eine Verlängerung der Stornohaftungszeit (63 Prozent) und eine Umverteilung der Courtage (weniger Abschluss-, mehr Folgecourtage). Eine Senkung der Courtage erwarten lediglich knapp 47 Prozent der Umfrageteilnehmer.

Die Akzeptanz der Maßnahmen ist gering. 49,3 Prozent der Befragten möchten keine Verlängerung der Stornohaftungszeit. Eine Verteilung der Courtage wird toleriert, wenn sich die Höhe der Gesamtcourtage auf einem Niveau von 40 Promille bewegt. 38,0 Prozent wollen eine möglichst hohe Gesamtcourtage von mindestens 44 Promille. Dazu würden sie eine längere Stornohaftungszeit und eine Verteilung der Courtage in Kauf nehmen.  

Kein Provisionsabgabeverbot bei Bausparverträgen mehr
Bausparen Ganz nebenbei hat sich eine weitere Front in der Provisionsproblematik eröffnet. Dabei geht es nicht um die Provisionshöhe und auch nicht um Lebensversicherungen, sondern um die Abschlussprovisionen für Bausparverträge und deren Weitergabe an die Bausparer. So teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (www.bafin.de) kürzlich überraschend in Abänderung einer Auslegungsentscheidung aus dem Jahr 2005 mit, dass die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) angesehen werde, für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 Bausparkassengesetz (BSpKG) regelmäßig keine Genehmigung erteilt werde.

Gleichwohl warnt die Aufsicht, „dass im konkreten Einzelfall die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler durchaus eine Abweichung von den ABB sein kann. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Erstattung der Abschlussgebühr der Bausparkasse zuzurechnen ist." Auf Deutsch: Der Vermittler darf die Abschlussgebühr oder Teile davon an die Kunden weitergeben, die Bausparkasse darf das nicht und auch nicht fördern. Verhindern müssen die Bausparkassen eine Provisionsweitergabe durch die Vermittler allerdings nicht, heißt es ausdrücklich. Üblich sind je nach Tarif Abschlussgebühren von 1,6 oder 1,0 Prozent der Bausparsumme.

Allerdings bedeutet die Änderung der Haltung der Bafin nicht, dass Abschlussgebühren auf Bausparverträge künftig obsolet sind. Die Bafin erwartet von den Bausparkassen auch künftig, „dass diese eine nachhaltige Vertriebstätigkeit sowie deren Kontrolle und Steuerung dauerhaft gewährleistet erscheinen lassen, um durch den Abschluss ausreichend neuer Bausparverträge (Neugeschäft) eine gleichmäßige und möglichst kurze Wartezeit bis zur Zuteilung sicherstellen zu können. Die Aufsicht sei bei einer Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler auch künftig gehalten zu prüfen, ob sich dies auf die Erfüllbarkeit der Bausparverträge auswirkt. Sollte die Erfüllbarkeit der Bausparverträge nicht mehr gewährleistet erscheinen, könne die Bafin das Neugeschäft verbieten oder die Genehmigung zum Betrieb des Bauspargeschäfts zurücknehmen.

Unterschiede im Provisionssystem
In der Versicherungsbranche hat der Vorgang erneut die Diskussion angestoßen, ob nun auch bei Versicherungen das Provisionsabgabeverbot fallen könnte. Direkte Schlüssen können aber kaum gezogen werden. Denn Bauspar- und Versicherungsprovisionen unterscheiden sich wesentlich in ihren Zielstellungen. Anders als Versicherungen sind Bausparkassen nicht nur darauf angewiesen, sondern per Bausparkassengesetz dazu verpflichtet, ein kontinuierliches Neugeschäft sicherzustellen, damit eine möglichste gleichmäßige, nach Erfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen zeitnahe und für alle Kunden gerechte Zuteilung der Verträge erreicht werden kann. Wenn beispielsweise bei Lebensversicherungen das Neugeschäft drastisch zurückgeht oder gar ganz zum Erliegen kommt, hat das keine Auswirkungen auf die Erfüllbarkeit der Verträge. Wenn dies bei einer Bausparkasse passiert, verlängern sich die Zuteilungszeiten deutlich. Die Kunden mit den jüngsten Verträgen müssen am längsten warten. Das verbietet das Bausparkassengesetz. Die Abschlussgebühr beim Bausparen - das sind je nach Tarif 1,6 oder 1,0 Prozent der Bausparsumme - die an die Vermittler fließt, ist somit als zentrales Instrument der Vertriebssteuerung unverzichtbar.

Anlass ist Online-Vermittlung
Die Entscheidung der Bafin wird verständlich, wenn man den Anlass kennt. Max Herbst, Inhaber der FMH Finanzberatung in Frankfurt am Main (www.fmh.de),  hat ein Internetportal (www.meinbausparvertrag.de) aufgebaut, in dem User den passenden Tarif ermitteln und online abschließen können. Er will die Abschlussprovision mit den Kunden teilen, weil auf dem Portal keine Beratung stattfindet. Eine Blaupause für die Provisionsabgabe durch Versicherungsvermittler an ihre Kunden ist die Bafin-Entscheidung zu den Bausparabschlussgebühren deshalb nicht. Ob die Bausparkassenvertreter die Abschlussgebühren in nennenswertem Ausmaß an ihre Kunden weitergeben werden, bleibt abzuwarten. Beim Verband der Privaten Bausparkassen hält man das Provisionsabgabeverbot weiterhin für sachlich gerechtfertigt und notwendig. Sollte sich die Weitergabe von Teilen der Abschlussgebühr negativ auf das Neugeschäft auswirken, funkt wird die Bafin dies, wie angekündigt, unterbinden. (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.