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moneymeets darf sich mit Kunden die Provision teilen

14. November 2016 - Das FinTech moneymeets gewinnt im Streit um das Provisionsabgabeverbot in zweiter Instanz vor dem OLG Köln. Damit bestätigt das Berufungsgericht die Geschäftspraxis von moneymeets, die von Versicherern gezahlten Provisionen offenzulegen und mit seinen Kunden zu teilen, als rechtens.

Wird jetzt das Provisionsabgabeverbot jetzt von gerichtlicher Seite aus unterlaufen? Das OLG Oberlandesgerichts Köln (www.olg-koeln.nrw.de) hat ganz aktuell die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen des Finanzportals moneymeets.com (www.moneymeets.com) an seine Kunden als rechtlich zulässig erklärt. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und gab auch in zweiter Instanz dem Kölner FinTech-Unternehmen moneymeets community GmbH Recht. Entgegen der Meinung des Klägers, eines Versicherungsmaklers, darf moneymeets nach Auffassung des Oberlandesgerichts die von den Versicherungsunternehmen gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen an das FinTech nicht nur offenlegen und damit für mehr Transparenz sorgen, sondern diese eben auch mit seinen Kunden teilen.

Was ist passiert: Eigenen Angaben zufolge legt moneymeets stets alle Provisionen für Finanzprodukte offen, die gezahlt werden und teilt diese mit seinen Kunden; dasselbe gilt auch bei der Vermittlung von Versicherungen. Kunden von moneymeets erhalten also bei laufenden Versicherungsverträgen 50 Prozent der Bestandsprovision. „In diesem Geschäft war so etwas bisher ein No-Go! Über Provisionen wurde höchstens in Hinterzimmern verhandelt“, lautet dazu der Kommentar eines moneymeets-Sprechers.

Ein Makler reichte daher eine Klage gegen moneymeets ein und bezog sich dabei auf das Provisionsabgabeverbot, eine Verordnung, die zuletzt im Jahr 1934 novelliert wurde. Das Argument: Ein Verbot der Weitergabe von Provisionen sichere die Beratungsqualität, da Verbraucher allein nach den Leistungen und nicht nach der Höhe der Provision entscheiden sollen. Diese Meinung vertritt auch der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) und führt dazu intensive Gespräche mit der EU-Kommission in Brüssel.

Und nun das: „Mit diesem richtungsweisenden Urteil trägt die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln auch den durch die Digitalisierung veränderten Marktbedingungen Rechnung“, sagt Johannes Cremer (Foto: moneymeets), Mitgründer und Gesellschafter von moneymeets. Seiner Meinung nach sind „Veränderungen für die einen eine Chance und für die anderen ein Risiko - das gilt auch in der Versicherungsbranche“. Demnach hat manch einer Angst, auf der Strecke zu bleiben. Das sei nur natürlich, halte aber den Fortschritt glücklicherweise nicht auf. „Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren.

Dass nun auch das Oberlandesgericht Köln in diesem Sinne entschied, ist für uns natürlich eine Bestätigung, kommt allerdings auch nicht überraschend", sagt Dieter Fromm, ebenfalls Gründer und Gesellschafter von moneymeets und fügt hinzu: „Wichtig war das Urteil trotzdem, denn nun haben wir es schwarz auf weiß: Wir dürfen die Provisionszahlungen offenlegen und mit unseren Kunden teilen. Damit wurde Rechtssicherheit sowohl für uns als auch für unsere Kunden geschaffen und unser Geschäftsmodell von offizieller Seite bestätigt."

Versicherungsvertrieb ändert sich im Zuge der Digitalisierung grundlegend
Für die beiden FinTech-Unternehmer steht fest, dass sich der Versicherungsvertrieb in den kommenden Jahren im Zuge der Digitalisierung grundlegend ändern wird: „Natürlich wird es auch in Zukunft Kunden geben, die nur persönlich und vor Ort beraten werden wollen. Es wird aber auch immer mehr Menschen geben, die neben sachkundiger Betreuung auch die Flexibilität und die Kosteneffizienz digitaler Lösungen nutzen wollen. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, muss völlige Transparenz herrschen und diese wurde bislang vom Provisionsabgabeverbot und der damit verbundenen Geschäftspraxis verhindert.“ Mit dem Urteil sei ein weiterer Schritt in Richtung Zukunft getan, betont Dieter Fromm. Der mündige Kunde könne selbst entscheiden, ob er lieber persönlich in seinem Wohnzimmer beraten werden will und dafür zahlt oder ob er sich flexibel online informieren und durch eine Teilung der Provisionen profitieren möchte. „Diese Wahlfreiheit wird durch das Urteil ermöglicht und legitimiert."

Virtuelle Übersicht über alle genutzten Finanzprodukte
moneymeets hilft seinen Mitgliedern, bessere Finanzentscheidungen zu treffen. Drei Elemente sind dafür entscheidend: Übersicht gewinnen, bessere Lösungen finden und diese so preiswert wie möglich umsetzen. Via moneymeets verwalten die Anleger in einer Übersicht über alle ihre genutzten Finanzprodukte (Konten, Depots und Versicherungen. Auf dem virtuellen Marktplatz finden sie Anlagestrategien, die Profis und erfolgreiche private Anleger veröffentlichen und die von der moneymeets-Community bewertet werden.

Alle Provisionen, Aufschläge und Vergütungen sind transparent
Die Mitglieder können laut moneymeets diese Strategien verfolgen und sich Anregungen zur Verbesserung ihrer eigenen Anlageentscheidungen holen. Die Provisionen, die moneymeets erhält, werden detailliert offengelegt und den Angaben zufolge mit den Mitgliedern geteilt. Alle Provisionen, Aufschläge und Vergütungen der Finanzprodukte sind demnach transparent und vergleichbar. (-el / www.bocquel-news.de)

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