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Konzepte und Kriterien

Autoversicherer plädiert für einzige Hauptfälligkeit

24. September 2009 - Die Huk-Coburg Versicherungsgruppe wird auch künftig am 1. Januar als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der Auto-Versicherung festhalten. Nur ein einheitlicher Termin in der gesamten Branche sorge für die größtmögliche Transparenz.

Alois Schnitzer Die Huk-Coburg (www.huk.de) - mit inzwischen mehr als 8,2 Millionen Kfz-Versicherungen zweitgrößer Autoversicherer hierzulande - will weiterhin am 1. Januar als Regel-Termin für die Hauptfälligkeit in der Auto-Versicherung festhalten. „Nur dieser Stichtag gewährleistet, dass der Autofahrer zum frühest möglichen Zeitpunkt in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse aufrückt", teilt Huk-Coburg-Pressesprecher Alois Schnitzer (Foto) mit. Bei einer marktweiten Abkehr vom 1. Januar sei dagegen zu befürchten, dass die Autofahrer Einsparungen durch bessere Schadenfreiheitsklassen in einer Höhe von über 200 Millionen Euro verspätet erhalten würden. Darüber hinaus sorgt nach Auffassung der Huk-Coburg nur ein einheitlicher Hauptfälligkeits-Termin für die größtmögliche Transparenz für den Kunden, jede Abweichung schränke dagegen den Wettbewerb ein.

Einige Anbieter hatten in den letzten Wochen angekündigt, künftig beim Neuabschluss von Kfz-Versicherungen nicht mehr regelmäßig den 1. Januar als Hauptfälligkeitstermin zu vereinbaren, sondern die Hauptfälligkeiten über das Jahr verteilt jeweils auf den Tag des Vertragsabschlusses zu legen. Damit würde der traditionelle einheitliche Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung in absehbarer Zeit der Vergangenheit angehören.

Die Hauptfälligkeit in der Auto-Versicherung am 1. Januar eines Jahres hat sich den Angaben zufolge seit vielen Jahren bewährt und entspreche auch regelmäßigen Empfehlungen von Verbraucherschützern. Denn nur bei einer Hauptfälligkeit am 1. Januar könnten Autofahrer zum frühest möglichen Zeitpunkt in die nächst höhere Schadenfreiheitsklasse vorrücken.

Eines der wichtigsten Tarifmerkmale in der Auto-Versicherung
Der Schadenfreiheitsrabatt gilt als eines der wichtigsten Tarifmerkmale in der Auto-Versicherung, das entscheidend die Höhe des zu zahlenden Beitrags mitbestimmt. Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr rücken Autofahrer in die nächst bessere Schadenfreiheitsklasse vor. „Branchenweit führt dieses Vorrücken regelmäßig zum 1. Januar zu einer Beitragsminderung von etwa 1,5 Prozent oder mehr als 200 Millionen Euro", heißt es in einer Mitteilung der Huk-Coburg. Von dieser Ersparnis würden die Verbraucher künftig alljährlich im Durchschnitt ein halbes Jahr später profitieren, wenn sich die Hauptfälligkeiten gleichmäßig über das gesamte Jahr verteilen.

Versicherer gewechselt und Beiträge gespart
Zuletzt haben regelmäßig etwa drei bis vier Millionen Autofahrer zum Jahreswechsel ihren Kfz-Versicherer gewechselt und Beiträge gespart. Begünstigt sei dies durch eine entsprechend intensive Berichterstattung in den Medien worden, die durch zahlreiche Beitragsvergleiche vor dem Kündigungstermin am 30. November für Markttransparenz sorgten und den Verbrauchern Orientierungshilfe boten.

Mit der Abkehr vom 1. Januar sieht man bei der Huk-Coburg Versicherungsgruppe deshalb auch diese hohe Wettbewerbsintensität bedroht. Beim Wegfall eines einheitlichen Kündigungs- und Wechseltermins würden Beitragsvergleiche schwieriger, preisbewussten Verbraucher werde die Wahl eines günstigen Anbieters erschwert. Zudem sei damit zu rechnen, dass wechselwillige Autofahrer bei über das Jahr verteilten Hauptfälligkeiten häufig ihren Stichtag für die Kündigung versäumen würden.

Für einen funktionierenden Wettbewerb
Die Huk-Coburg Versicherungsgruppe habe sich daher entschieden, am 1. Januar als Regel-Stichtag in der Auto-Versicherung festzuhalten, denn der Regel-Stichtag 1. Januar in der Auto-Versicherung bedeute erhebliche Kundenvorteile und stehe für einen funktionierenden Wettbewerb. (-el / www.bocquel-news.de)

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