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Tantiemenmodell alternativ zur Pensionszusage

23. November 2009 - Bis zum 31. Dezember sollten geschäftsführende Gesellschafter Zeitwertkonten-Guthaben in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln. Für Berater ergeben sich daraus laut der Deutschen Unterstützungskasse vertriebliche Ansatzpunkte.

FLEXI-GESETZ Handlungsbedarf ist angesagt. Denn im „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" (Flexi-II), das seit Beginn dieses Jahres in Kraft ist, wurde festgelegt, dass Arbeitszeitkonten (Zeitwertkonten) für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktien-Gesellschaften steuerlich nicht mehr anerkannt werden (""Flexi II" gebilligt - offene Fragen bleiben").

So sollten geschäftsführende Gesellschafter die Zeit bis zum 31. Dezember dieses Jahres nutzen, um auslaufende Zeitwertkonten in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu überführen. Denn ab 2010 können Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktien-Gesellschaften steuerlich nicht mehr anerkannt werden. Vielmehr löst bereits die Gutschrift des künftig fälligen Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto eine Besteuerung aus. Für alle bisher geleisteten Zahlungen gilt ein Vertrauensschutz.

Steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten und Werterhaltungsgarantie
Die steuerliche Behandlung von Zeitwertkonten wurde vom BMF Bundesministerium der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) zuletzt in einem Schreiben vom 17. Juni 2009 geklärt, darin auch die im "Flexi-II-Gesetz" geforderte Werterhaltungsgarantie. Dazu führte das BMF aus, dass Zeitwertkonten künftig steuerlich nur noch dann anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens die dem Zeitwertkonto zugeführten Brutto-Arbeitslöhne im steuerlichen Sinn vorhanden sind („Zeitwertkontengarantie").

Hier ergibt sich ein Ansatz für Vermittler: Geschäftsführende Gesellschafter, die noch in diesem Jahr auslaufende Zeitwertkonten in eine bAV überführen, müssen die neue Regelung der Werterhaltungsgarantie noch nicht beachten, auch wenn der Guthabenwert nicht den zugeführten Beiträgen entspricht. „Sobald die Zeitwertkonten in eine bAV überführt werden, ist der Beitragserhalt künftig gesichert. Für kompetente Berater ergeben sich daraus hervorragende vertriebliche Ansatzpunkte", sagt Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse (www.deutsche-unterstuetzungskasse.de).

In eine wertgleiche betriebliche Versorgungsleistung umwandeln
Die auslaufenden Zeitwertkonten können im Rahmen des Tantiemenmodells der Deutschen Unterstützungskasse in eine wertgleiche betriebliche Versorgungsleistung umgewandelt werden. Diese wird als beitragsorientierte Leistungszusage mit einer Rückdeckungsversicherung bis zum Rentenbeginn des Mitarbeiters ausfinanziert.

Bilanzneutrale Alternative zur Pensionszusage
Bereits im Jahr 2007 hat die Deutsche Unterstützungskasse eigenen Angaben zufolge das Tantiemenmodell als bilanzneutrale Alternative zur Pensionszusage aus Einmalbeiträgen entwickelt, um für leitende Angestellte und Führungskräfte eine geeignete Vorsorgelösung zu schaffen, bei der sie Sonder- und Einmalzahlungen steuer- und abgabenschonend in die eigene Altersvorsorge investieren können.

Seit zwei Jahren Tantiemenmodell
Christian Willms: „Makler beraten nach dem Tantiemenmodell seit nunmehr knapp zwei Jahren. Unternehmen, denen diese Vorsorgelösung bisher angeboten wurde, schätzen daran, dass keine Rückstellungen in der Steuerbilanz gebildet werden müssen." Die Aufwendungen des Arbeitgebers stellen in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung sind die Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben. (-el / www.bocquel-news.de)

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