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Konzepte und Kriterien

Zulangen für die Riester-Rente jetzt beantragen

25. November 2022 - Längst nicht alle Riester-Sparer haben bereits ihre staatlich geförderten Zulagen beantragt. Pro Riester-Vertrag muss der Zulagenantrag innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Wer seine Zulagen für 2020 noch nicht beantragt hat, für den wird es höchste Zeit, mit Anbruch des neuen Jahres verfällt der Anspruch für 2020.

Riester-Rente: Bis Jahresende können die Zulagen für das Jahr 2020 rückwirkend geltend gemacht werden - dann verfällt der Anspruch. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de/) mit. Der Anspruch auf staatliche Zulagen muss der Antragssteller selbst bei der Zulagenstellte zfa (www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de/) beantragen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) macht explizit darauf aufmerksam, dass Riester-Sparerinnen und Riester-Sparer selbst tätig werden müssen, vor allem die, die ihre Zulagen noch nicht für das Jahr 2020 geltend gemacht haben. Meist kann der Antrag über den jeweiligen Anbieter des Vertrages laufen, aber auch die zfa nimmt ihn entgegen. Wer die Zulagen für das Jahr 2020 noch erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2022 bei seiner Versicherung oder seiner Bank beantragt haben, schreibt die DRV auf ihrer Webseite.

Ratsam ist es – so macht Zulagenstelle deutlich, zu prüfen, ob der volle Förderungswürdige Beitrag eingezahlt wurde. Wenn nämlich das Einkommen steigt, werden in der Regel auch höhere Einzahlungen in den Vertrag notwendig, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Werden fehlende Beiträge nicht ergänzt, so werden die Zulagen anteilig gekürzt.

Seit 2018 beträgt die Grundzulage auf einen Riester-Vertrag jährlich 185 Euro. Wer für das Jahr erstmals eine Grundzulage beantragt und unter 25 Jahren alt ist, hat sogar einmalig Anspruch auf 200 Euro zusätzlich: den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus.

Lebt mindestens ein Kind im Haushalt und man das Anrecht auf Kindergeld hat, dann besteht zudem Anrecht auf die Kinderzulage. Der Staat zahlt 185 Euro Riester-Zulage für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde. Sogar 300 Euro pro Jahr werden für Kinder zugesprochen, die ab 2008 geboren wurden. Bei verheirateten Elternpaaren wird die Kinderzulage automatisch der Mutter zugeordnet, auf Antrag kann sie auch auf den Vater übertragen werden.

Wer nicht für jedes Jahr einen extra Antrag bei der zuständigen Zulagenstelle für Altersvermögen (zfA) stellen will, kann auch einen Dauerzulagenantrag einzurichten. Der Betrag wird dann automatisch jedes Jahr dem Riester-Konto gutgeschrieben. Allerdings sollten Vorsorgesparer jedes Jahr auch schauen, ob die Förderberechtigung noch voll erfüllt wird. Wenn sich beispielsweise das Einkommen erhöht, müssen hier entsprechende Korrekturen vorgenommen werden. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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