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Wohngebäude-Tarife ziehen 2023 preislich kräftig an

26. September 2022 - Hierzulande werden Wohngebäude-Versicherungen deutlich teurer. Die Schäden durch Naturkatastrophen verursachen immer höhere Kosten. Außerdem steigen die Preise für Baumaterialen ebenfalls deutlich. Jetzt reagieren die Versicherer hierzulande mit Beitrags-Anpassungen in Höhe von rund 15 Prozent.

Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) betrugen die Schäden an Wohngebäuden im Jahr 2021 rund 9 Milliarden Euro – so viel wie nie zuvor. Aktuelle sind auch die Preise für Baumaterialen für wie beispielsweise Aluminium, Holz und Stahl ebenfalls explodiert. Deswegen werden Wohngebäude-Versicherungen im nächsten Jahr deutlich teurer.

Anpassungsfaktor erhöht Preise für Wohngebäudeversicherungen
Einige Wohngebäudeversicherungen ersetzen im Schadenfall die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung - auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das gleiche Gebäude (Absicherung zum sogenannten gleitenden Neuwertfaktor oder Anpassungsfaktor). Der Anpassungsfaktor wird jährlich vom GDV veröffentlicht und basiert auf dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. So werden die Versicherungspreise an die gegenwärtige Baupreisentwicklung angepasst.

Haus, Architektur, Vorgarten, GarageDie Jahresbeiträge für Wohngebäudeversicherungen werden alleine durch den neuen Anpassungsfaktor 2023 um rund 15 Prozent steigen. Er gilt für alle Versicherer gleichermaßen und für alle Tarife, die zum gleitenden Neuwertfaktor absichern. Für Kund*innen besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei einem Mehrfamilienhaus in Duisburg mit 230 m² kostet die Absicherung für die Gefahren Feuer und Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm & Hagel sowie Elementarschutz ohne Selbstbeteiligung im Beispiel aktuell rund 1.780 Euro im Jahr. Allein durch die Indexanpassung erhöht sich der Beitrag zum 1.1.2023 um gut 267 Euro. Hinzu kommt in der Regel noch ein Zuschlag aufgrund des steigenden Gebäudealters im neuen Jahr (2,4 Prozent oder rund 43 Euro). Im Beispiel für ein Einfamilienhaus in Dresden erhöht sich der Jahresbeitrag von 208 Euro auf 244 Euro.4)

„Versicherungsnehmer*innen sollten bei einer Beitragsanpassung ihre Rechnung genau prüfen", sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen bei CheckK24 (www.check24.de). "Steigt der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors, können Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Erhöht der Versicherer den Beitrag allerdings davon unabhängig bei gleichbleibenden Leistungen, gibt es für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Versicherer weisen auf ihren Jahresrechnungen aus, ob der Beitrag aufgrund des neuen Anpassungsfaktors gestiegen ist."

Wenn die Kosten für Schäden im Vergleich zum Vorjahr um mindestens fünf Prozent steigen, kann der Versicherer die Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöhen. Versicherungsnehmer*innen haben dann jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zum Erhöhungszeitpunkt zu kündigen - spätestens jedoch einen Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

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