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Konzepte und Kriterien

Wiesbadener Vereinigung beschließt eigene Auflösung

2. Mai 2019 - Nach knapp 48 Jahren gibt es die Wiesbadener Vereinigung bald nicht mehr. Nach einem einstimmigen Beschluss auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird sich die Vereinigung von Versicherungsvermittlern wegen der völlig veränderten Rechtslage zu Provisionsregelungen zum 30. Juni 2019 auflösen.

Nach einem entsprechenden Abkommen in der Deutschen Versicherungswirtschaft wurde die Wiesbadener Vereinigung im Jahr 1971 gegründet. In jüngster Vergangenheit hörte man so gut wie gar nichts mehr von dem Zusammenschluss von Versicherungsvertretern. 1971 fand die Gründung statt, weil „unter anderem Tätigkeitsmerkmale des firmen verbundenen Versicherungsvermittlers, bei deren Vorliegen Provisionszahlungen für das firmeneigene Versicherungsgeschäft“ Anlass zur Vereinsgründung gaben.

Danach wurden die Tätigkeitsmerkmale, wie rechtliche Selbständigkeit der firmenverbundenen Versicherungsvermittler, klare Firmierung mit dem Hinweis auf die Versicherungsvermittlung, Handelsregistereintragung, hauptberufliche Tätigkeit, ausreichendes Fachpersonal und andere werden von einer ‚Prüfungskommission' geprüft. Mitglieder der Kommission waren Vertreter der Versicherungsunternehmen und der Verbände", heißt es in der Präsentation der Wiesbadener Vereinigung auf ihrer Website www.wiesbadenervereinigung.de.

Die Neuregelung des Provisionsabgabeverbots in § 48 b VAG ändert sich zwar nicht, doch die Ausgangslage entspricht nicht mehr ganz. Allerdings werden die Versicherungsvermittler auch zukünftig gemäß § 34 d Abs. 1 GewO verpflichtet, das Provisionsabgabeverbot aus § 48 b VAG einzuhalten. Aber die Wiesbadener Vereinigung sieht andere Voraussetzung, weil nun die örtliche Industrie-und Handelskammer (IHK) für die Überprüfung der nicht gebundenen Vermittler zuständig. „Die Wiesbadener Vereinigung habe auf diesem Gebiet keine Kompetenz mehr“, sagte ein Insider dazu. (-el / www.bocquel-news.de)

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