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Wichtiger Beitrag für die Generationengerechtigkeit

19. Februar 2015 - Eine gute Nachricht - mit der „Teilkollektivierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)“ gelang ein Kompromiss. Künftig sollen auch nach 1994 geschlossene Lebensversicherungs-Verträge höhere Ausschüttungen erhalten - für den GDV „ein fairer Interessensausgleich“.

„Lebensversicherung – Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung“ - dahinter verbirgt sich ein Erlass, der jetzt im Bundestag beschlossen wurde. Der Gesetzgeber fordert von den Lebensversicherern, ihre Kunden an höheren Ausschüttungen zu beteiligen. Die Regierungsparteien und die Grünen einigten sich auf die „Teilkollektivierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Unter Strich geht es um die Rückstellungen in der Lebensversicherung, die eigentlich nur Altkunden mit Verträgen aus den Jahren vor 1994 zur Verfügung stehen sollten. In Zukunft sollen diese Rückstellungen in die Reserven der Assekuranzen fließen, was die Branche insgesamt stabilisieren soll (siehe Kollektive Rückstellung stärkt Lebensversicherer).

Branchenkenner sprechen von mehreren zusätzlichen Milliarden Euro, die nun LV-Versicherten zugute kommen. Gleichzeitig warnen sie Verbraucher und Verbraucherschützer davor, die Erwartungen bezüglich des „Geldsegens“ nicht zu hoch zu schrauben. Ob - zumindest einmalig - mehrere Milliarden Euro zusätzlich an Überschüssen an die Kunden ausgeschüttet werden, müsse man abwarten, heißt es.

Allerdings dürften den Besitzern von Lebensversicherungs-Verträgen schon bald höhere Ausschüttungen gewährt werden. Nach jahrelangem Hin und Her einigte sich das Bundesfinanzministerium mit Vertretern der Bundesländer auf einen Kompromiss.

Ausgleich zwischen Alt- und Neubestand in der Lebensversicherung
Mit der Teilkollektivierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) werde ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Generationengerechtigkeit in der Lebensversicherung sicher zu stellen., heißt es in einer Pressemitteilung des Referats für Bürgerangelegenheiten. Es habe sich in den letzten Jahren gezeigt, dass diese Generationengerechtigkeit durch die Trennung in einen Alt- und Neubestand im Jahr 1994 beeinträchtigt wurde. Im VAG Versicherungs-Aufsichts-Gesetz sei daher mit der Möglichkeit zur Einrichtung eines kollektiven Teils der RfB ein Ausgleichsmechanismus zwischen Alt- und Neubestand geschaffen.

Grenzen für den Ausgleichsmechanismu
Mit der Verordnung sollen die Grenzen für diesen Ausgleichsmechanismus zum Schutze aller Versicherungsnehmer rechtssicher festgelegt werden. Diese Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

„Noch verbraucherorientiertere Anpassungen“
Als Ergebnis eines intensiven und konstruktiven Austauschs mit dem Bundesministerium der Finanzen ist den Angaben zufolge zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Meister (CDU) und dem Schleswig-Holsteinischen Finanzstaatssekretär Dr. Nimmermann (BÜNDNIS 90/ Die Grünen) eine Einigung auf noch verbraucherorientiertere Anpassungen erzielt werden:

  • Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der RfB wird von 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen auf 60 Prozent gesenkt.
  • Die Möglichkeiten für Rückführungen an Alt- und Neubestand werden erweitert (sie sind auch vor Erreichen der Obergrenze mit Zustimmung der Aufsicht möglich).
  • Die Auswirkungen der Verordnung sollen fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Von Bundesseite wird eine entsprechende Protokollerklärung im Bundesrat abgegeben werden.

Es bestehe Einigkeit, dass mit diesen Anpassungen ein tragfähiger Kompromiss für eine Einigung gefunden wurde. „Insgesamt wird mit der Verordnung die Position der Versicherungsnehmer gestärkt“, mit diesem Satz endet die Mitteilung des Ministeriums.

Die Problematik der „geteilten“ RfB ist laut GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) nicht neu und präsentiert dazu einen Zeitstrahl zur politischern Entwicklung der RfB-Verordnung (durch Anklicken wird die Grafik vergrößert): Seit vielen Jahren fordert die Versicherungswirtschaft eine Neustrukturierung der 1994 künstlich aufgeteilten RfB und die Einführung eines kollektiven Teils. Ein Rechtsgutachten, das der GDV zusammen mit der Finanzdienstleistungs-Aufsicht (www.bafin.de) BaFin bereits Ende 2008 in Auftrag gegeben hatte, kommt zu dem Ergebnis, dass eine Gesetzesänderung zur teilweisen Wiederherstellung einer weitgehend gemeinsamen freien RfB verfassungsrechtlich zulässig und auch sachlich geboten sei (siehe BaFin-Jahresbericht 2009, S. 107).

Beim GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) sieht man die Sache pragmatisch. Durch die geschaffene Rechtssicherheit werde die Gefahr der zwangsweisen Auflösung von Risikopuffern vermieden und die deutsche Lebensversicherung zukunftsfest für die Einführung von Solvency II gemacht.

Bund der Versicherten verbucht für sich einen Sieg
Verbraucherschützern feiern die Übereinkunft als Sieg. Der Vorstandssprecher des BdV Bund der Versicherten e. V . (www.bundderversicherten.de), Axel Kleinlein, sagt: „Wir haben in wichtigen Punkten gewonnen.“ Die Versicherer sollen laut Kleinleich jetzt weniger Möglichkeiten bekommen als zuvor geplant, auf Gelder zuzugreifen, die eigentlich den Kunden gehören. „Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der RfB wird von 80 Prozent der Eigenmittel auf 60 Prozent gesenkt. Wir sehen hiermit unsere jahrelange Arbeit bestätigt“, so Kleinlein. Bereits seit 2013 habe der BdV vehement gegen diese verbraucherfeindliche Praxis gekämpft und sich nun erfolgreich gegen die Versicherungs-Branche durchgesetzt. (-el / www.bocquel-news.de)

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