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Wer zahlt, wenn jemand bei Demos zu Schaden kommt?

2. März 2015 - Immer häufiger treffen Gewaltbereite auf friedliebende Demonstranten – auch auf Deutschlands Straßen. Wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn bei solchen öffentlichen Kundgebungen Menschen und Sachen zu Schaden kommen? Die Verbraucherorganisation GVI hat hier Antworten.

Demonstrationen sind heikel, der dafür möglicherweise nötige Versicherungsschutz ist ebenfalls heikel. In den letzten Jahren nahm die Gewaltbereitschaft bei Demonstrationsmärschen zu. Demonstrationen zu Stuttgart 21 und neuerdings die Pegida und Anti-Pegidabewegung. Leider kommt es bei diesen Demonstrationen regelmäßig zu Gewaltausschreitung, Schäden an Fahrzeugen und Gebäuden und Verletzungen von unbeteiligten Personen. Versicherer zahlen nicht immer. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob der Schaden durch einen Unfall, durch Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden ist, sagt Jürgen Buck (Foto: GVI), Vorstand der Verbraucherorganisation GVI Geld und Verbraucher e.V. (www.geldundverbraucher.de).

Kommt es während der Demonstration durch Vandalismus zu Sachschäden an Fahrzeugen, greift in der Regel für den Versicherungsschutz die Vollkaskoversicherung. Lediglich bei Brandschäden an Fahrzeugen zahlt die Teilkaskoversicherung.

Wenn Demonstranten die Hauswände verschmieren
Brandschäden an Gebäuden und Hausrat werden in der Regel von der Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung reguliert. Jedoch zahlt die Wohngebäude-Versicherung bei vollgeschmierten Wänden und zerstörte Fensterscheiben nur, wenn in den Bedingungen des Vertrages Schäden durch Vandalismus mitversichert sind, stellt Jürgen Buck klar.

Prekär wird die Situation auf alle Fälle, wenn Personen von Dritten durch Steinwürfe, Pfefferspray oder Stockhiebe bei Demonstrationen verletzt werden. Hier kann eine private Unfallversicherung den Versicherungsschutz leisten. Kommt es zu schweren Verletzungen mit Spätfolgen, die die Arbeitskraft beeinflussen, wie beispielsweise Verlust der Sehkraft oder des Gehörs, kann der Verletzte auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) erhalten. Wenn bei Demonstrationen Personen oder Sachen durch Dritte zu Schaden kommen, ist dies eine Sache für die private Haftpflichtversicherung.

„Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“
Für eine Übernahme der Schäden bei Demonstrationen sei jedoch ausschlaggebend, ob sich der Verletzte oder Verursacher bewusst in die Gefahrenlage begeben oder sogar eine Straftat begangen habe, ergänzt Jürgen Buck. Bei Schlägereien gelte deshalb sprichwörtlich „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“. Die Versicherungsgesellschaften könnten nur leisten, wenn der Geschädigte als Unbeteiligter bei einer Demonstration verletzt wird, oder wenn ein Schaden fahrlässig verursacht wird. (-el / www.bocquel-news.de)

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