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Wenn Hausbesitzern der finanzielle Crash droht

12. November 2015 - Wie viele Versicherungen braucht ein Hausbesitzer? Wie es um den Versicherungsschutz rund um die Immobilie steht, haben die Experten der Nürnberger Versicherungsgruppe zusammengefasst. Last but not least sollte auch die Immobilienfinanzierung abgesichert werden.

Der Immobilienmarkt boomt zurzeit – nicht zuletzt auch wegen der niedrigen Zinsen. Die Haubesitzer und solche, die es werden wollen, stecken dabei den größten Teil ihres Vermögens in den Kauf ihres Eigenheims. Die Frage nach den nötigen Versicherrungen für das Haus vernachlässigen sie häufig. Gedanken an Schäden nach einem Sturm, einem geplatzten Wasserrohr oder einem Zimmerbrand verdrängen sie. Dabei könnte der GAU – das größte anzunehmende Unglück - schnell die finanzielle Existenz des Hausbesitzers gefährden. Welche Versicherungen sind für Immobilienbesitzer deshalb unerlässlich? Die Experten der Nürnberger Versicherungsgruppe (www.nuernberger.de) kennen sich hier aus.

Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer ein Muss
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer - ob Vermieter oder Eigenheimbewohner - unverzichtbar. Sie sichert ihn finanziell bei Katastrophen ab, gegen die er machtlos ist. Da geht es explizit um Schäden - beispielsweise durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Leitungswasserschäden. „Da extreme Naturereignisse weiter zunehmen werden, sollte man seine Immobilie unbedingt auch gegen Elementarschäden wie Hochwasser oder Schneedruck absichern", sagt Peter Meier (Foto), Vorstandsmitglied der Nürnberger Versicherung.

Einrichtung absichern mit der Hausratversicherung
Während die Wohngebäudeversicherung das Haus mit seinem Gemäuer, Fenstern, Türen und Bauteilen umfasst, ist die Hausratversicherung für Schäden an der Einrichtung und allen damit zusammenhängenden Sachen gedacht und richtet sich an die Bewohner eines eigenen Einfamilienhauses ebenso wie an Mieter. Für sie ist diese Absicherung existenziell wichtig, schließlich kann bei einem Totalschaden die Neuanschaffung des Inventars leicht die finanzielle Schmerzgrenze überschreiten, heißt es bei der Nürnberger. Vermieter von Mehrfamilienhäusern benötigen keine Hausratversicherung für die darin gelegenen Wohnungen, da sich die Mieter selbst um den Versicherungsschutz für ihre Einrichtungen kümmern müssen.

Eigentum verpflichtet: sinnvolle Haftpflichtversicherungen
Experten geben den Fachleuten der Nürnberger recht: Nicht nur die eigenen vier Wände sollten abgesichert sein, sondern auch die Risiken, die ein Haus für Unbeteiligte oder die Umwelt darstellt. Verletzt beispielsweise ein herunterfallender Dachziegel einen Passanten, haftet der Hausbesitzer. Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die selbst ihre Immobilie bewohnen, reicht die Privat-Haftpflichtversicherung aus.

Vermieter von nicht selbst bewohnten Immobilien beziehungsweise Mehrfamilienhäusern benötigen dagegen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke. Wer einen Heizöltank besitzt, braucht darüber hinaus eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Tank ausläuft und das Grundwasser verschmutzt.

Bewohner vom eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus sollten ihre Privathaftpflicht-Police überprüfen. Denn einige Versicherer, wie zum Beispiel die Nürnberger, bieten diese Deckung für Öltanks mit einem bestimmten maximalen Fassungsvermögen im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung mit an.

Nicht vergessen: Finanzielle Absicherung für Ernstfall absichern
Ganz zum Schluss eine Absicherung, die für die Mehrzahl eigentlich ganz an den Anfang gehört: Da die meisten Hausbesitzer ihr Eigenheim über langjährige Kredite finanzieren, sollten sie sich und ihre Familie auch hier für den Ernstfall absichern. "Die Notfallvorsorge hat zwar nicht direkt mit dem Schutz der eigenen vier Wände zu tun, ist aber bei einer Fremdfinanzierung für Immobilienbesitzer dringend zu empfehlen", sagt Peter Meier (Foto: Nürnberger). Eine Risikolebensversicherung – oder häufig auch eine Restschuldversicherung - schützt die Hinterbliebenen im Todesfall vor einem Schuldenberg. Sollte der Eigentümer berufsunfähig werden, so kann eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) das weitere Abbezahlen der Immobilie sicherstellen. (-el / www.bocquel-news.de)

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