logo
logo

Konzepte und Kriterien

Was die Assekuranz beim Bausparen interessiert

22. Januar 2015 - Für die Vorsorgebranche sind die Bausparkassen aktuell gleich aus drei Gründen von Interesse: Weil deren Geschäfte gut laufen, wie sie mit der anhaltenden Niedrigzinssituation umgehen und ob das Provisionsweitergabeverbot aufgeweicht werden könnte.

Vorsorge verkauft sich gut, besonders bei jungen Kunden, und Riester-Sparverträge haben weiter großen Zulauf – solche Nachrichten hätte die Versicherungswirtschaft gegenwärtig sicher auch gern. Doch sie kommen aus dem Bausparbereich, zumindest nach den Zahlen, die der Marktführer, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (www.schwaebisch-hall.de), jetzt vorgelegt hat. Danach betrug das Bausparneugeschäft im Jahr 2014 zum vierten Mal in Folge über 31 Milliarden Euro. Unverändert stark war das Geschäft mit Wohn-Riester, wo Schwäbisch Hall 2014 mit 117.000 neuen Verträgen fast zehn Prozent mehr abschließen konnte als 2013. Besonders gut laufe das Geschäft mit jungen Kunden, teilte die Bausparkasse mit. Rund ein Fünftel des Neugeschäfts entfalle auf Kunden unter 25 Jahren.

Marktführer mit sehr guten Ergebnissen
Doch die Bausparer sparen nicht nur, sondern sich bauen und finanzieren auch. Das Volumen der Sofortfinanzierungen, Bauspardarlehen und Vermittlungen von Bankprodukten der Genossenschaftsbanken stieg 2014 um 6,2 Prozent auf 13,4 Milliarden Euro, den höchsten Wert in der Firmengeschichte. Im Geschäftsbereich „weitere Vorsorge“, der die vom Schwäbisch-Hall-Außendienst vermittelten Versicherungs- und Fondsprodukte der Verbundpartner R+V-Versicherungen (www.ruv.de) und Union Investment (www.union-investment.de) umfasst, lag das Vertriebsergebnis mit 3,9 Milliarden Euro auf Vorjahresniveau. „Für das Bausparen hierzulande sind wir optimistisch“, resumierte Reinhard Klein (Foto: Schwäbisch Hall), Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall, die Bilanz und den Ausblick seines Unternehmens.

Bausparen als Zwecksparen
Für großen Wirbel haben bekanntlich Bausparkassen gesorgt, die Bestandsverträge, bei denen kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wurde, und die Bausparer wegen der hohen Guthabenzinsen weiter besparen, gekündigt haben, kündigen wollen beziehungsweise für die neue Tarife mit niedrigeren Zinsen angeboten werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) war den Bausparkassen direkt beigesprungen und hatte Verständnis für die Institute bekundet.

Die Wüstenrot & Württembergische AG (www.ww-ag.com), deren Wüstenrot Bausparkasse AG (www.wuestenrot.de) ebenfalls Altverträge kündigte, hat jetzt eine umfangreiche Argumentation zum Thema veröffentlicht, die vor allem den originären Zweck des Bausparens – das Sparen zum Erwerb von Wohneigentum – betont. Vor dem Hintergrund der Niedrigzinskrise kündigen die Bausparkassen derzeit zum einen Verträge, deren Nutzung dem ursprünglichen Vertragszweck des Bausparens – der Erlangung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens – widerspricht, heißt es bei W&W. Diese Bausparverträge seien dadurch charakterisiert, dass deren Bausparguthaben die Bausparsumme übersteigt. Diese Verträge würden als überspart oder voll bespart bezeichnet. Dazu zählten Verträge, die schon alleine durch das Bausparguthaben in die Übersparung eingetreten sind, ebenso wie Verträge, bei denen ein vertraglicher Sonderzins bzw. Zinsbonus nach Maßgabe der den einzelnen Tarifen zugrundeliegenden Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) bei Feststellung der Übersparung berücksichtigt werden durfte.

Kündigungen von übersparten Verträgen sind rechtens
Auch Wüstenrot beteilige sich an dieser branchenüblichen Praxis, die mittlerweile allgemein anerkannt sei. Sofern die Bausparkasse durch die Übersparung der Verträge kein Bauspardarlehen mehr ausreichen kann, halte der Ombudsmann beim Verband der Privaten Bausparkassen – der als unabhängiger Schlichter die Interessen der Bausparer in Streitfällen gegenüber den Bausparkassen vertritt – eine Auflösung des Bausparvertrags und die Rückzahlung des Bausparguthabens an den Kunden durch die Bausparkasse mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten für zulässig. Die Rechtsgültigkeit dieser Vorgehensweise werde auch durch mehrere Gerichtsurteile (z.B. AG Frankfurt, AG Ludwigsburg, OLG Celle) untermauert.

Rechtslage bei Provisionsweitergabe unverändert
Bekanntlich hatte die BaFin im Dezember geäußert, dass sie die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) angesehen werde, für die nach § 9 Absatz 1 Satz 2 Bausparkassengesetz (BSpKG) regelmäßig keine Genehmigung erteilt werde (siehe: Alles dreht sich um die Provisionen). Das hatte in Teilen der Versicherungsbranche und insbesondere unter Vermittlern zu Spekulationen darüber geführt, ob die Bafin-Haltung zu den Abschlussprovisionen bei Bausparverträgen ein Präzedenzfall für die Aufhebung oder zumindest Aufweichung des Provisionsabgabeverbots bei Versicherungen sein könnte. Die Aufsicht hatte allerdings klargemacht, dass es sich bei den Bausparkassenprovisionen um einen Sonderfall handelt und darauf hingewiesen, „dass im konkreten Einzelfall die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler durchaus eine Abweichung von den ABB sein kann. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Erstattung der Abschlussgebühr der Bausparkasse zuzurechnen ist.“

Dazu äußerte Reinhard Klein, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, gegenüber bocquel-news: „Aus unserer Sicht wäre die Entscheidung der BaFin zum bestehenden Provisions­abgabe­verbot nicht notwendig gewesen. Wenn man genau hinsieht, bleibt die bisherige Rechts­meinung der BaFin unverändert: Bausparkassen dürfen weiterhin ihren Kunden die Abschlussgebühr nicht zurückerstatten, sie müssen jetzt aber nicht mehr die Weitergabe aktiv verhindern. Wir werden daher an unseren Regeln nichts ändern und vorgehen wie bisher.“

Mängel in der Beratungsqualität
Ähnlich wie bei Vorsorgeversicherung steht auch beim Bausparen die Beratungsqualität im Zentrum der Aufmerksamkeit. Aktuell lenkt auch eine Untersuchung der Stiftung Warentest das Interesse auf die Bausparkassen. Die Warentester kommen zu dem Ergebnis (siehe Zeitschrift „Finanztest“, Februar 2015), dass Kunden von Bausparkassen durch Beratungsfehler und schlechte Angebote oft tausende Euro zu viel zahlen oder ihren Immobilienkauf um Jahre verschieben müssen. Nur die Berater von drei der 20 getesteten Bausparkassen - LBS Baden-Württemberg (www.lbs.-bw.de), Wüstenrot (www.wuestenrot.de)  und LBS Ost (www.lbsost.de) - hätten im Test überzeugt. Die Berater von LBS West (www.lbswest.de), der Aachener (www.aachener-bausparkasse.de), der Deutsche Bank (www.deutsche-bank-bauspar.de) und die LBS Rheinland-Pfalz (www.lbs-rheinland-pfalz.de) fielen mit „mangelhaft“ durch den Test. (Vergrößerung der Abbilung durch Anklicken.)

Die Hauptkritikpunkte: Die Bausparsummen seien mitunter so aufgebläht gewesen, dass die Kunden das Geld erst in 15 oder 20 Jahren, statt wie gewünscht, in zehn Jahren bekommen hätten. Weitere häufige Fehler seien erdrückend hohe Raten für die Rückzahlung des Bauspardarlehens gewesen, unnötig hohe Sparsummen, um dann nur relativ niedrige Darlehen zu bekommen und eine verschenkte Riester-Förderung. Viele Bausparberater informierten darüber hinaus so schlecht über ihre Angebote, dass die Kunden kaum eine Chance hatten, den Vorschlag zu Hause zu prüfen oder mit anderen Angeboten zu vergleichen. (hp / www.bocquel-news.de)

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.