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Vorsorge für die Kosten des finalen Vergessens

12. Oktober 2015 - Mit der „Deutschen DemenzVersicherung“ bietet der Münchener Verein die erste selbständige Demenzversicherung auf dem Markt an. Der Versicherer begründet dies mit den besonders hohen Kosten für die Pflege von demenziell beeinträchtigten Personen.

Jedes Jahr erkranken rund 40.000 Menschen in Deutschland neu an Demenz. Fast jeder dritte Mann und fast jede zweite Frau, die ein Alter von 65 Jahren erreichen, erkranken im weiteren Leben an Demenz. Im Jahr 2050 werden von den dann 4,5 Millionen Pflegebedürftigen rund 3 Millionen Demenzkranke sein, so die Prognosen.

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen zur Deckung der Pflegekosten von Demenzkranken nicht aus, heißt es beim Münchener Verein (www.muenchener-verein.de), der eine selbständige Demenzversicherung auf den Markt gebracht hat.

Gerade zu Beginn der Krankheit wollen Demenzpatienten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und daheim gepflegt werden, argumentiert die Münchener Verein Krankenversicherung a. G. „Daher gibt es ab sofort eine am Markt einzigartige Vorsorge: die ‚Deutschen DemenzVersicherung’, die sowohl selbstständig als auch zusammen mit unserem bewährten Pflegetagegeld ‚Deutsche PrivatPflege’ abgeschlossen werden kann“, so Dr. Rainer Reitzler (Foto: Münchner Verein), Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Mit dem Einsatz professioneller Betreuungsmethoden könne zudem das Fortschreiten der Krankheit hinausgezögert werden. Eine zusätzliche private Demenzvorsorge stellt die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereit – die Zusatzvorsorge des Münchener Verein sogar bis zu 600 Euro monatlich. Sie leiste weltweit und habe ein einfaches Anerkennungsverfahren für Demenz, zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder einer Stellungnahme eines Neurologen oder Psychiaters. Die Zusatzversicherung sei ohne Gesundheitsprüfung abschließbar und enthalte einen Inflationsschutz durch eingebaute Dynamik. Da die Leistung unabhängig von einer Einstufung in eine Pflegestufe erfolge, sei die neue Demenzversicherung nicht nur selbstständig abschließbar, sondern auch eine optimale Ergänzung zur privaten Pflegezusatzversicherung.

Die Daseinsberechtigung für eine spezielle Demenz-Zusatzversicherung sieht der Münchener Verein dadurch gegeben, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Dies ist grundsätzlich bei allen Formen von Pflegebedürftigkeit der Fall, nicht nur bei Demenz. Doch die Betreuung von Pflegebedürftigen mit demenziellen Erkrankungen ist sehr zeitintensiv und unterscheidet sich deutlich von anderen Pflegesituationen, argumentiert der Versicherer. Da die körperliche Aktivität der Betroffenen oft noch sehr lange Zeit auf hohem Niveau bleibt, stelle dies höhere Anforderungen an die Aufsichtsperson dar. Mit Voranschreiten der Krankheit werde deshalb oftmals eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig.

Daher seien nicht nur die Pflegekosten Demenzkranker weitaus höher als für Pflegebedürftige ohne Demenz, sondern auch ihre Pflegelücke sowie das Risiko, dass ihre Familie in die Leistungspflicht genommen wird. Die höheren finanziellen Anforderungen im demenziell bedingten Pflegefall könnten mit der Verbindung aus privater Demenz- und Pflegevorsorge ausgeglichen und damit auch die Familie finanziell entlastet werden. Kunden der Altersklasse 50 bis 75 Jahre mit höchsten Ansprüchen könnten beim Münchener Verein sogar mit der Vorsorgekombination eine der höchsten Pflegetagegeldabsicherungen am Markt abschließen, um im Bedarfsfall in Pflegestufe III eine maximale Leistung von bis zu 4.800 Euro monatlich zu erhalten.

Mehr Leistungen der gesetzlichen Versicherung
Das zweite Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, definiert die Pflegebedürftigkeit neu. Wurden die bisherigen drei Pflegestufen nach der Zeit bestimmt, in der die Pflegebedürftigen Unterstützung benötigten, soll bei den künftigen fünf Pflegegraden die Beeinträchtigung der Selbständigkeit im täglichen Leben das Maß der Einschätzung der Bedürftigkeit sein. Relevant dafür sind die Bereiche Selbstversorgung, Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Dafür werden Punkte vergeben, die Gesamtanzahl entscheidet über den Pflegegrad.

Bei kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen
Die neue Pflegesystematik soll vor allem Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen mehr Hilfe bringen. Im Unterschied zu heute spielt es künftig keine Rolle mehr, ob die Selbständigkeit durch körperliche oder geistige Gebrechen beeinträchtigt ist. Das wird vor allem der wachsenden Zahl von Demenzkranken zugute kommen. (hp / www.bocquel-news.de)

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