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Vorschläge für eine Reform der betrieblichen Rente

11. Mai 2015 - Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist schwer reformbedürftig. Verschiedene Reformvorschläge sind in der Diskussion. Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) hat ihre unterbreitet, vom dem Sozialpartnermodell Betriebs-Rente hält sie wenig.

Auf ihrer 77. Jahrestagung in Berlin hat die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e. V. (www.aba-online.de) ihr Modell zur Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) dargelegt. Trotz aller Erfolge sind auch 15 Jahre nach der sogenannten Riester-Reform Verbreitung und Höhe der Betriebsrenten weiterhin unzureichend, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft. Bezieher niedriger Einkommen sowie Klein- und Mittelbetriebe vieler Branchen nutzen die hocheffiziente  bAV nicht im notwendigen Maße, lautet der Befund der aba.  Fehlanreize im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Haftungsrisiken, stetig zunehmende Komplexität und das Niedrigzinsumfeld seien hierfür verantwortlich. Es nähme zu wenige Arbeitnehmer teil, die Anwartschaften seien zu niedrig und die Hälfte des Rentenreformzeitraums bis 2030, den der Gesetzgeber zur Jahrtausendwende vorgegeben habe, sei bereits um.

Die aba verweist darauf, dass die Rentenreform auch eine Reform der ungenutzten Potenziale ist. Von den 10 Milliarden Euro jährlich, die bei der höchsten Förderstufe bei Reformbeginn anvisiert worden waren, blieb im Gesetzentwurf zum Altersvermögensgesetz im Jahr 2001 noch ein Volumen von 7,5 Milliarden Euro übrig. Der Ist-Zustand von 2012 sind indes nur 2,3 Milliarden Euro, die der Staat an Zulagen für 15,7 Millionen Riester-Verträge zahlte. Es gebe keine Äußerungen der Bundesregierung, inwieweit nicht abgerufene Mittel für den Aufbau zusätzliche Vorsorge noch zur Verfügung stehen, monierte die aba.

„Betriebsrentenmodell der Tarifpartner greift zu kurz“
Kritisch setzte sich die aba mit dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ aus dem Haus von Bundessozialministerin Andrea Nahles – auch „Nahles-Rente“ genannt – auseinander. „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Priorität eindeutig auf die betriebliche Altersversorgung gesetzt. Sie soll die Leistungsabsenkung der gesetzlichen Rente kompensieren helfen. Konsequenterweise muss sie dann die entsprechende Höhe und den gleichen Deckungsgrad erreichen können, wie die gesetzliche Rentenversicherung. Dieses Ziel lässt sich nur mit einer echten Reform zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung erreichen. Das ‚Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente’ der Arbeitsministerin greift ein wichtiges Thema auf, springt aber zu kurz“, stellte der aba-Chef Heribert Karch (Foto: aba) fest.

Den Worten im Koalitionsvertrag müssten endlich Taten folgen. „Haftungsarme Möglichkeiten zum Aufbau einer Betriebsrente für alle Betriebe, steuerliche Rahmenbedingungen, die es Betrieben ermöglichen mit nur einem Versorgungswerk gesamte Belegschaften zu versorgen, ein Zulagenmodell zur Förderung von Niedrigverdienern, Beseitigung von Verbreitungshemmnissen wie hohe Sozialabgabenlast im Alter und Anrechnung auf die Grundsicherung, ein solches Reformpaket brächte den notwendigen Schub“, ist Karch überzeugt. Das gebe es nicht zum Nulltarif, aber auch steuerpolitische Verweigerung sei nicht kostenneutral. „Die Zeche zahlen zukünftige Generationen von Steuerzahlern, wenn höhere Sozialleistung aufgrund steigender Altersarmut über Steuern finanziert werden müssen“, so Karch.

Zulagen- und Zuschussmodell
Die aba schlägt einen umfassenden Maßnahme-Mix vor, um das bAV-System zu reformieren. Dazu gehhört unter anderem die Ausweitung des Dotierungsrahmens für Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Außerdem fordert die Arbeitsgemeinschaft Maßnahmen, die Niedrigverdiener besser fördern, beispielsweise durch ein Zulagenmodell. Nach den Vorstellungen der aba sollte der Staat Einzahlungen der Arbeitnehmer mit bis zu 240 Euro Zuschuss fördern. Die Dotierungen des Arbeitgebers beträgt bis zu 720 Euro pro Jahr, davon erhält er bis zu 240 Euro im Rahmen des Lohnsteuerverfahrens zurück. Die Nettobelastung des Arbeitgebers betrüge maximal 480 Euro. Die Vorteile dieses kombinierten Aufstockung- und Zuschussmodells wären eine einfache Verwaltung, eine hohe Zielgenauigkeit, eine geringe Belastung des Arbeitgebers und die Freiwilligkeit. Die Belastung durch den Fiskus sei gering, rechnet die aba vor. Bei zehn Millionen Teilnehmern koste das Modell 1,2 Milliarden Euro pro Jahr, eine Summe, die über die zwar verplanten, aber nicht in Anspruch genommenen Ausgaben für die Riester-Förderung finanziert werden könne.

Wie auch schon die Versicherungswirtschaft fordert die aba die Beseitigung von Sonderlasten durch Kranken- und Pflegeversicherung in der Leistungsphase sowie die Abschaffung der vollen Anrechnung der Betriebsrente auf die Grundsicherung im Alter. Außerdem unterbreitete die aba einen Vorschlag zur Reform des Pensionssicherungsvereins. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers sollte durch externe Versorgungsträger, den Tarifvertrag oder betriebliche Versorgungsordnungen ersetzt werden. (hp / www.bocquel-nes.de)

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