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Versicherungskündigung für Asylantenheim falsch

16. April 2015 - Eine Lanze für die Aufnahme von Flüchtlingen in Schulen, Lagerhallen und Ferienanlagen sowie für den hierzu erforderlichen Versicherungsschutz bricht der GDV-Hauptgeschäftsführer. Ein Versicherer habe bei der Kündigung einen Fehler gemacht, der sofort rückgängig gemacht wurde.

„Wegen Gefahrenerhöhung“ war es zur Kündigung des Versicherungsschutzes in deutschen Flüchtlings-heimen gekommen. Plakativ titelte die Bild-Zeitung „Wer Flüchtlinge aufnimmt, muss offenbar mit Kündigung seiner Versicherungen rechnen!“ Nachdem Ende März die Basler Versicherung (www.basler.de) einem Feriendorf im Odenwald die Inventarver-sicherung aufkündigten, weil Asylanten dort unter-gebracht werden, regte sich vielerorts heftige Kritik. Nun schaltet sich der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) ein. Mit Blick auf Vertragskündigungen wegen der Unterbringung von Flüchtlingen sagt Hauptgeschäfts-führer Jörg von Fürstenwerth: „Sollte sich der auf den Beschwerden beruhende Eindruck festigen (....) wäre die Branche einem erheblichen Reputationsproblem ausgesetzt.“

Wenn Schulen, Lagerhallen oder Privaträume zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt würden, gebe es neue Gefahren und Auflagen, teilte der GDV Anfang der Woche in Berlin mit. Es sei die Aufgabe der Versicherer, auf solche Gefahrenlagen hinzuweisen.

Neue Dimension der humanitären und organisatorischen Herausforderung
Jörg von Fürstenwerth: „Ich kenne das Leid der Flüchtlinge, die in unserem Land Schutz suchen, aus persönlichen Begegnungen und eigenem Engagement nur zu gut. Der Einsatz für eine menschenwürdige und damit auch sichere Unterbringung dieser Menschen liegt mir persönlich, aber auch meinen Kollegen sehr am Herzen. Und das nicht erst seit gestern, und nicht erst, seit sich vor allem Städte und Gemeinden mit einer ganz neuen Dimension dieser humanitären, organisatorischen und auch ökonomischen Herausforderung konfrontiert sehen.“

Bei der Kündigung eines Vertrags für eine Wohnanlage im Odenwald, in die Flüchtlinge aufgenommen werden sollten, habe ein Versicherer einen Fehler gemacht. Aber als das Unternehmen darauf aufmerksam gemacht wurde, habe es diesen Fehler sofort rückgängig gemacht, die Kündigung des Versicherungsvertrags für gegenstandslos erklärt und sich bei seinem Vertragspartner entschuldigt.

Die Angelegenheit hat aber laut von Fürstenwerth, wie so vieles, zwei Seiten. „Versicherer sind Experten für Sicherheit, es ist daher gerade angesichts der großen Schwierigkeiten, menschenwürdige Unterkünfte bereitzustellen, unsere Pflicht, auf eine sichere Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber zu achten – und diese auch einzufordern.“

Denn wenn Gebäude wie Schulen, Büroflächen oder Lagerhallen genutzt werden sollen, die nicht auf den plötzlichen Flüchtlings-Ansturm ausgerichtet sind, ergeben sich laut von Fürstenwerth in der Regel neue Gefahren und immer wieder sehr berechtigte Auflagen der Bauaufsicht, die umzusetzen sind. Dies gelte insbesondere für die kritischen Themen Brandschutz oder Fluchtwege. Zum Teil treffen die Versicherer auch auf bedenkliche Überbelegungen.

Sachlich bleiben und an Lösungen arbeiten
„Wir werden bei diesem so schwierigen Thema trotzdem sachlich bleiben und an Lösungen arbeiten. Ich versichere Ihnen, dass wir uns weiterhin dafür einsetzen werden, dass Flüchtlinge und Asylbewerber bei uns gastfreundlich und sicher aufgenommen werden“, sagt Jörg von Fürstenwerth. (-el / www.bocquel-news.de)

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