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Versicherungsberater versus Honorarberater?

25. Juli 2011 - Unterschiedliche Reaktionen löste das jüngst veröffentlichte „Thesenpapier für die gesetzliche Regelung der Honorarberatung" aus. Die Meinungs-Diskrepanz könnte darin liegen, dass der Begriff „Honorarberater" immer noch unterschiedlich definiert wird.

Zwischen den Berufsbildern des „Versicherungsberaters" und des „Honorarberaters" liegen Welten, doch in Vermittlerkreisen hält sich hartnäckig die Meinung, dass beide Berufsgruppen Dasselbe wollen - nämlich das Geld vom Kunden. Die Auffassung sei aber nur bedingt gültig, sagen Marktkenner. Der gemeinsame Schwerpunkt der Berufsbilder liege vielmehr auf „Beratung". Die Diskussion über die Honorarberatung ist mit der Vorlage des Entwurfs vom Verbraucherministerium zur Regelung der Honorarberatung neu entfacht ("Honorarberatung - nach dem Gusto der Ministerin").

Versicherungsberatung

Honorarberatung  

Bei der BVVB berufsständischen Vereinigung der Versicherungsberater e.V. (www.bvvb.de) ist die Beratung auf Honorarbasis Kernstück des Berufsbildes. Die 110 BVVB-Mitglieder verstehen unter Versicherungsberatung eine neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung, (...) für gewerbliche und industrielle Unternehmen sowie für Privatverbraucher. So versteht man beim BVVB Versicherungsberatung auch als Rechtsberatung. Der Versicherungsberater mit BVVB-Konzept darf von Versicherungsunternehmen keine Provision oder Courtage annehmen.

Die Versicherungsberatung darf nur von einem Versicherungsberater ausgeübt werden, der eine Erlaubnis gemäß Paragraph (§) 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK erhalten hat. Bis dahin gilt eine bisher vom zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten nach Artikel 1 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsberatungsgesetz erteilte Erlaubnis.

Quelle: BVVB berufsständischen Vereinigung der Versicherungsberater e.V.

Honorarberatung basiert auf einer transparenten Trennung zwischen der Beratungs- und Vermittlungsleistung sowie der Produktlösung. Ein Honorar-Finanzberater erhält ein verbindliches Honorar vom Kunden. Der Kunde profitiert von provisionsfreien Produkten ohne versteckte Kosten. Der Honorar-Finanzberater ist nur den Interessen des Kunden verpflichtet, denn von ihm erhält er sein Honorar (und nicht vom Versicherer).

Der Honorar-Finanzberater arbeitet unabhängig und verzichten komplett auf Provisionen. Er stützt sich dabei auf ein Beratungskonzept, das auf der transparenten Trennung zwischen Beratungsleistung und Produktlösung basiert (Netto-Produkte). Das Konzept - wie es beispielsweise die 250 Vertriebspartner der HonorarKonzept GmbH (www.honorarkonzept.de) praktizieren - baut auf ein verbindliches Beratungshonorar für den Honorar-Finanzberater ebenso wie auf provisions- beziehungsweise courtagefreie Produkte ohne versteckte Kosten für den Kunden.

Quelle: HonorarKonzept GmbH

Ein Anbieter von Netto-Produkten - wie sie beispielsweise die Ageas Deutschland Lebensversicherung AG (www.ageas.de) in ihrem Produktportfolio bereits hält - kann die Pläne zur gesetzlichen Neuregelung des Bundesverbraucherschutzministeriums (www.bmelv.de) nur gut heißen Aber der Präsident des mitgliederstärksten Versicherungsvermittlerverbandes BVK (www.bvk.de) hat heftige Einwände. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Honorarberatung wird dagegen auch von den meisten Betroffenen im Versicherungs-Außendienst positiv aufgenommen. Aber offensichtlich stimmt die Begriffsdefinition in einzelnen Kreisen nicht überein, sonst könnte die Diskussion nicht so kontrovers geführt werden. Einig ist sich die Mehrzahl der Betroffenen, dass die Inhalte des Papiers nun auf ihre praktische Umsetzbarkeit hin geprüft und diskutiert werden müssten.

Michael Dreibrodt „Als Anbieter von Netto-Produkten sind wir für eine Stärkung der Honorarberatung. Wir begrüßen jede Regelung, die Versicherungsmaklern und Kunden eine sichere Grundlage für ihre Geschäftsbeziehungen liefert", sagt Michael Dreibrodt (Foto), Vorstandsvorsitzender der Ageas Deutschland Lebensversicherung AG (www.ageas.de). „Ziel muss es sein, Finanzprodukte und Vermittlungsleistungen transparent zu gestalten. Das gilt auch für die Vergütung, die zwischen Kunden und Maklern frei verhandelbar sein sollte. Der Wegfall des Provisionsabgabe-Verbotes im Falle einer Honorarberatung mit folgender Produktvermittlung ist eine pragmatische Lösung und unterstützt die Transparenz für alle Seiten".

Das hilft dem Verbraucher am Ende gar nicht
Ageas-Deutschland-Chef Dreibrodt weist aber auch darauf hin, dass das ministerielle Eckpunktepapier die Honorarberatung im Bereich der Versicherungsprodukte auf den Begriff des in der Praxis seltenen „Versicherungsberaters" limitiere. „Das hilft dem Verbraucher am Ende gar nicht und führt in eine falsche Richtung. Denn trotz gleicher Qualifikation und Unabhängigkeit werden Versicherungsmakler damit aus diesem Markt ferngehalten. Wir brauchen eine pragmatische Lösung, die es Kunden und qualifizierten Beratern ermöglicht, sich für das Provisions- oder Honorarmodell zu entscheiden, und dies rechtssicher und transparent". Bei der Ageas geht man davon aus, dass nun weitere Abstimmungsprozesse folgen, um Praxistauglichkeit und größtmöglichen Verbrauchernutzen einer gesetzlichen Regulierung sicherzustellen.

Michael H. Heinz „Gesetzliche Regelung ist richtig"
„Es ist richtig, die Honorarberatung durch Finanzanlage- und Darlehensberater zu regulieren und von dem Nachweis einer Qualifikation abhängig zu machen, so wie dies für Versicherungsberater schon seit 2007 vom Gesetz gefordert wird", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz (Foto), Präsident des mitgliederstärksten Versicherungsvermittlerverbandes BVK. Der Vorschlag des Verbraucherschutzministeriums, dass es bestehende Vertragsverhältnisse auf Provisions-Basis, also Versicherungsvertreter nicht mehr geben soll, sondern neue Vermittler nur noch vom Kunden bezahlt werden und aus den Versicherungsprämien die Kosten der Vermittler dann in so genannten Netto-Tarifen herausgerechnet werden müssen, bezeichnet Heinz als „sozialistisch, bestenfalls als weltfremd". In Deutschland sind BVK-Angaben zufolge circa 180 Versicherungsberater registriert, aber fast 170.000 als Versicherungsvermittler. „Der Verbraucher hat sich für den Versicherungsvermittler entschieden und eindeutig den Versicherungsberater als überflüssig angesehen", so Heinz weiter.

Kritik am Verbraucherministerium
Der BVK kritisiert das Verbraucherministerium, weil es die Begründung für die Förderung der Honorarberatung mit dem Vorwurf belaste, dass der Versicherungsvermittler seine Kunden provisionsorientiert berate, er also nicht das beste Produkt für den Kunden vermittle, sondern das, wofür er die höchsten Provisionen beziehe.

Diese Begründung weist der BVK energisch zurück. In Deutschland seien circa 80 Prozent aller Versicherungsvermittler Einfirmenvertreter, die nur die Produkte eines Versicherungsunternehmens vermitteln dürfen und daher, so der BVK, gar keine Möglichkeit haben, Produkte anderer Unternehmen, die eine höhere Vermittlungs-Provision auslösen, zu vermitteln. „Es ist widersinnig, wenn jetzt das Verbraucherschutzministerium Honorarberatern auch die Möglichkeit zur Vermittlung von Verträgen einräumen will", ergänzt Heinz, „also genau das, was es als Ursache von Falschberatungen den Versicherungsvermittlern unterstellt".

Forderung nach mehr Marktwirtschaft
Der BVK fordert mehr Marktwirtschaft, in der der Kunde entscheiden könne, wo und wie er beraten werden will, und nicht die Politik. Er sieht in den Eckpunkten des Ministeriums zugleich den Versuch, den Berufsstand der Versicherungsvermittler mit untauglichen sozialistischen Regulierungen abzuschaffen. (eb / www.bocquel-news.de)

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