logo
logo

Produkte und Profile

Versicherungs-Fundus: „Policenschwanger“ ...

17. März 2023 - Heute ist zwar der Welttag des Schlafes, aber die Produktwerkstätten der Assekuranz laufen unermüdlich weiter. Beispielsweise hat die Krankenkasse Knappschaft ein umfassendes Absicherungs-Paket für Schwangere im Programm. Außerdem bringt ConceptIF seine Unfallversicherung auf den neuesten Stand.

Schwangerschaftspaket der Knappschaft
Die Krankenkasse Knappschaft (www.knappschaft.de) unterstützt Schwangere mit einem umfangreichen Schwangerschaftspaket. Die Versicherung bietet Extras an, die über die gesetzlichen medizinischen Vorsorgeleistungen hinausgehen. Unter anderem unterstützt die Knappschaft Schwangere mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 200 Euro. Dieser Zuschuss kann beispielsweise für Hebammen-Rufbereitschaft, Online-Beratung durch eine zugelassene Hebamme und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen genutzt werden.

Eine Geschäftsführerin der Knappschaft, Bettina am Orde, erklärt, dass Schwangere, die das Schwangerschaftspaket nutzen, besonders die Übernahme von Tests auf Infektionen, die dem Ungeborenen schaden können, in Anspruch nehmen. Im Jahr 2022 haben 84 Prozent dieser Frauen das Schwangerschaftspaket genutzt, um Tests auf Infektionen wie Windpocken, Ringelröteln und andere durchführen zu lassen. Auch die Rufbereitschaft von Hebammen wird gerne genutzt.

Ein weiteres Highlight des Schwangerschaftspakets ist die Übernahme der Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure (Vitamin B9), Jod oder Eisen, die von der Ärztin oder dem Arzt auf einem Privatrezept verordnet werden. Im Jahr 2022 nutzten rund zwölf Prozent der Nutzerinnen des Schwangerschaftspakets diesen Service.

Die Knappschaft bietet zudem eine besondere Leistung an, indem sie bei Schwangeren, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben, die Kosten für einige Individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL) übernimmt. So übernimmt die Knappschaft Tests auf Zytomegalie (Herpesvirus), Varizellen (Windpocken), Parvovirus-B19 (Ringelröteln), B-Streptokokken sowie Toxoplasmose. Das Ziel ist, eine Gefährdung des Kindes im Mutterleib zu erkennen und zu verhindern.

Eine Erstinfektion mit Zytomegalie, Varizellen, Parvovirus-B19 oder Toxoplasmose während der Schwangerschaft kann zu Schäden beim ungeborenen Kind führen. Eine Oberärztin in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Knappschaftskrankenhaus Dortmund, Ayten Yavuz, erklärt, dass Zytomegalie eine Infektionskrankheit ist, die durch das Cytomegalie-Virus (CMV, gehört zu den humanen Herpesviren) verursacht wird.

Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft kann beim ungeborenen Kind zu einer Reihe von Krankheitszeichen und Fehlbildungen oder auch zu einer Fehlgeburt führen. Bei Schwangeren verläuft die Infektion mit dem Cytomegalie-Virus häufig ohne erkennbare Symptome.

Die Knappschaft beteiligt sich an den Kosten für eine Rufbereitschaft einer Beleghebamme, wenn eine schwangere Frau diese in Anspruch nehmen möchte. Die Rufbereitschaft umfasst eine 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur Geburtshilfe für bis zu sechs Wochen vor dem Entbindungstermin. Die Hebamme muss in der Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sein.

Falls die Hebamme oder ein Arzt nicht erreichbar ist, können sich die Versicherten der Knappschaft an einen Kooperationspartner, die Kinderheldin GmbH, wenden. Dieser Service bietet Beratung durch Hebammen per Chat oder Telefon an, insbesondere am Wochenende oder abends. Schwangere Frauen und Frauen bis zu zwölf Wochen nach der Geburt können täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr die Hebammen von Kinderheldin erreichen. Diese beantworten alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das erste Lebensjahr des Kindes.

🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯

ConceptIF Pro GmbH überarbeitet Unfallversicherungen
Die ConceptIF Pro GmbH (www.conceptif.de), ein Assekuradeur für private Sachversicherungen in der ConceptIF-Gruppe, hat ihre Unfallversicherungen einem umfassenden Update unterzogen. Dabei wurden die vier Tarifvarianten erweitert und ein neuer Tarif eingeführt: die Premiumvariante "CIF4ALL premium protect". Diese bietet unter anderem eine automatische Sofortleistung bei schweren Verletzungen und Krebserkrankungen. Auch wurde der Mitwirkungsanteil in den beiden Top-Tarifen auf über 75 Prozent erhöht.

Die Überarbeitung der Tarife hat zu einer Erweiterung des Leistungsangebots geführt, so dass beispielsweise Impfschäden als Unfallereignis gelten. Zudem wurden die Gesundheitsfragen verschlankt und die Klauseln an Marktentwicklungen angepasst. Auch wurde die Möglichkeit, Sofortleistungen in Anspruch zu nehmen, deutlich ausgeweitet.

Eine Besonderheit der Tarife "best protect" und "premium protect" ist die wiederkehrende Zahlung der Invaliditätssumme. Dies bedeutet, dass bei einer dauerhaften Invalidität von mindestens 50 Prozent alle zehn Jahre die vertraglich vereinbarte Invaliditätsgrundsumme ausgezahlt wird. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit, kosmetische Operationen in Anspruch zu nehmen, erweitert. Bei Brustkrebs können Versicherte bis zu 10.000 Euro für Kosten für kosmetische Operationen und weitere 5.000 Euro für kosmetische Behandlungen erhalten.

Die Tarife bieten außerdem eine verlängerte Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung von 18 Monaten, sowie eine Update-Garantie für künftige prämienneutrale Leistungsverbesserungen und eine Besserstellungsgarantie. Bei Letzterer werden im Schadensfall die Vorteile und Bedingungen des Vorvertrages auf den laufenden Versicherungsvertrag übertragen, um den Versicherten nicht schlechter zu stellen.

Kunden mit Vorerkrankungen profitieren von der Erhöhung des Mitwirkungsanteils in den Tarifen "CIF4ALL best protect" und "CIF4ALL premium protect" auf 75 Prozent. Im Invaliditätsfall können sie eine höhere Leistung erwarten als bei Tarifen mit einem Mitwirkungsanteil von 25 behiehungsweise 50 Prozent.

🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯🎯

Tipps für eine sichere Motorradsaison 2023
Obwohl es draußen noch kalt ist, starten bald die ersten Motorradfahrer in die neue Saison. Kfz- und Versicherungsexperte Alexander Held von der Verti Versicherung AG (www.verti.de) hat einige Tipps, wie man sich und andere Verkehrsteilnehmer schützen kann.

Vor der ersten Fahrt des Jahres sollten Motorradfahrer das Fahrzeug und die Schutzkleidung auf mögliche Mängel untersuchen. Dabei sind vor allem der Reifendruck, die Bremsen, das Licht sowie der Helm und der Schutzanzug zu überprüfen. Eine funktionstüchtige Schutzbekleidung kann bei einem Unfall Leben retten und schwerere Verletzungen verhindern. Zudem ist es wichtig, eine ausreichende Versicherung abzuschließen.

Außer der obligatorischen Haftpflichtversicherung empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung, die vor verschiedenen Schäden wie Diebstahl und Wildtierschäden schützt. Eine Vollkaskoversicherung ist nur bei einem neuen, hochwertigen Motorrad sinnvoll. Ein Kfz-Schutzbrief kann bei einer Panne helfen und die Fahrbereitschaft schnell wiederherstellen.

Motorradbesitzer, die ihr Fahrzeug in der kalten Jahreszeit nicht benutzen, können ein Saisonkennzeichen nutzen und so Versicherungsprämien sparen. Es ist darauf zu achten, dass das Kennzeichen länger als sechs Monate abgeschlossen wird, damit die Schadenfreiheitsklasse im Folgejahr erhöht wird.

Eine interessante Alternative bietet der Nix-Passiert-Tarif: Im Falle eines Unfalls bleibt die Schadenfreiheitsklasse erhalten und im folgenden Jahr wird sogar eine höhere Klasse erreicht. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Rabattschutz nur für den aktuellen Versicherer gilt. Ein Wechsel der Versicherung führt dazu, dass die geschützte Schadenfreiheitsklasse verloren geht.

Wenn das Motorrad eine Diebstahlsicherung hat, kann die Versicherungsprämie reduziert werden. Weitere Rabatte werden für ein vorhandenes Antiblockiersystem (ABS) oder ein absolviertes Sicherheitstraining gewährt. Auch Alleinfahrer können Geld sparen, indem sie den Soziusbetrieb ausschließen. (-ver / www.bocquel-news.de)

 

zurück

Achtung Copyright: Die Inhalte von bocquel-news.de sind nach dem Urheberrecht für journalistische Texte geschützt. Die Artikel sind ausschließlich zur persönlichen Lektüre und Information bestimmt. Abdrucke und Weiterverwendung - beispielsweise zum kommerziellen Gebrauch auf einer anderen Homepage / Website oder Druckstücken - sind nur nach persönlicher Rücksprache mit der Redaktion (info@bocquel-news.de) gestattet.