19. März 2015 - Wer als Riester-Sparer von seinem gesetzlich verbrieften Recht Gebrauch macht, zu Beginn der Auszahlphase das Kapital auf einen anderen Anbieter zu übertragen und zu verrenten, beißt bei den Versicherern auf Granit. Der Wechselanspruch ist nichts wert.
Die Stiftung Warentest (www.test.de) hat es zunehmend mit Klagen von Verbrauchern zu tun, die ihr im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen verbrieftes Recht in Anspruch nehmen wollen, ihren Riester-Vertrag zu Beginn der Auszahlungsphase zu kündigen und das Kapital zur Verrentung auf einen anderen Anbieter zu übertragen. Die Vorgabe ist sinnvoll. Schließlich kann ein Anbieter, der in der Ansparphase stark war, in der Auszahlphase schlechtere Konditionen haben.
Doch der Anspruch ist offenbar wenig wert, wie eine in der Zeitschrift Finanztest, Heft 4/2015, veröffentlichte Untersuchung zeigt. Danach nehmen 16 der befragten 44 Versicherer fremde Riester-Kunden nur auf, wenn diese teils deutlich vor dem Rentenalter zu ihnen wechseln. So haben beispielsweise Targo (www.tarbobank.de) und Öffentliche Lebensversicherung Berlin-Brandenburg (www.oeffentliche-leben.de) eine Höchstaltersgrenze von 52 Jahren und zusätzlich eine Mindestsparzeit von 15 Jahren. Nur bei zwei Anbietern ist der direkte Wechsel zur Rentenphase möglich: Bei HanseMerkur24 (www.hansemerkur24.de) sowie bei der Debeka (www.debeka.de).
Bei vier von den 16 Versicherern ist die Mindestsparzeit immerhin kurz genug und das Höchsteintrittsalter hoch genug, um wenigstens für Sparer im Alter von 60 Jahren noch eine Alternative zu sein. Ein klares Nein zur Übernahme von fremdem Riester-Kapital gaben die Versicherer Ergo (www.ergo.de) und Saarland (www.saarland-versicherungen.de).
Rentenversicherer für Riester-Wechsler
Versicherer |
Mindestlaufzeit bis zur Rente (Jahre) |
Höchsteintrittsalter |
Debeka |
keine1 |
keines |
HanseMerkur24 |
keine |
keines |
Cosmos Direkt |
keine |
50 |
HanseMerkur |
keine |
502 |
Allianz |
2 |
keines |
Alte Leipziger |
5 |
65 |
R+V |
5 |
66 |
Volkswohl Bund |
5 |
62 |
Versicherungskammer Bayern |
10 |
57 |
Huk-Coburg |
11 |
64 |
Provinzial Rheinland |
12 |
56 |
Stuttgarter |
12 |
55 |
Württembergische |
12 |
60 |
Hannoversche |
14 |
53 |
Öffentliche Berlin-Brandenburg |
15 |
52 |
Targo |
15 |
52 |
DEVK |
16 |
51 |
DEVK Eisenbahn |
16 |
51 |
1) Die Länge der Mindestlaufzeit und die Höhe des Eintrittsalters hängen von der Beitragshöhe und vom Übertragungswert ab; 2) Anbieter hat auch einen Tarif ohne Höchsteintrittsalter im Programm. Grundsätzlich gelten aber erweiterte Anforderungen, um den Beitragserhalt zu gewährleisten; Stand: 16. Februar 2015; Quelle: Finanztest 4/2015 |
Sofortrente für Banksparkunden
Nach Einschätzung der Stiftung Wartentest scheint es besonders Banksparplan-Kunden in Richtung Sofortrente zu ziehen. Volksbanken und Sparkassen würden diesem Kundenkreis neben dem Bankauszahlplan normalerweise auch ein Angebot für eine Sofortrente des verbundeigenen Versicherers unterbreiten. In einem Test Ende 2012 sei die garantierte monatliche Rate des jeweiligen Versicherers meist höher als die des Auszahlplans gewesen. Leserzuschriften vermittelten den Eindruck, dass dies immer noch der Fall ist. Ein Blick auf weitere Versicherungsangebote könne sich also lohnen.
Für Versicherungskunden lohnt Wechsel nicht
Für Kunden mit einer klassischen Rentenversicherung kommt ein Wechsel kaum infrage, betonen die Warentester. Die garantierte Verzinsung, mit der sie ihren Vertrag abgeschlossen haben, gilt auch für die Rente, die ihnen in der Auszahlphase gezahlt wird. Sie lag bei einem Abschluss vor 2004 bei bis zu 3,25 Prozent, vor 2007 noch bei bis zu 2,75 Prozent. Heute ist der Höchstrechnungszins dagegen auf kümmerliche 1,25 Prozent gefallen. Würden Kunden zur Verrentung einen neuen Vertrag abschließen, bekämen sie für die gesamte Rentenphase den neuen, geringeren Zins. Selbst höhere Überschüsse könnten das kaum wettmachen.
Für Fondssparer wird es spannend
Der Wechsel zu einem Versicherer zwecks Verrentung des Riester-Kapitals wird allerdings künftig für Riester-Sparer mit Fondsverträgen eine Rolle spielen. die Fondsgesellschaften bieten zunächst bei Rentenbeginn nur Auszahlpläne an, die meist schlechter sind als Renten. Außerdem müssen sie bei Rentenbeginn von einem Teil des Sparkapitals für den Anleger eine aufgeschobene Rente kaufen, die im Alter von 85 Jahren beginnt und lebenslang zahlt. Das Problem mag heute noch nicht spruchreif sein, aber was passiert, wenn sich die Versicherer dann mehrheitlich verweigern?
Die Frage der Verrentung von Fondssparkapital stellt sich auch für jene Kunden, die ein Fonds-Einmalbeitragsprodukt mit Auszahlungsgarantie abgeschlossen haben. Angeboten werden solche Konstrukte auf dem deutschen Markt bisher allerdings nur von Canada Life (www.canadalife.de), den Basler Versicherungen (www.basler.de) sowie Aegon (www.aegon.de). Der Trend zu Einmalbeitragsprodukten auf Fondsbasis, vor allem bei Kunden der Altersgruppe 55plus, wird deutlich zunehmen. Sie erweisen sich während der Sparphase in der Regel als deutlich ertragsstärker als die Fondspolicen der Lebensversicherer. Die Versicherer werden für die Auszahlphase Lösungen finden müssen.
Bund der Versicherten sieht Diktat der Versicherer
Der geplante Wettbewerb um die Verrentung der Sparguthaben findet nach Ansicht des Bundes der Versicherten (www.bundderversicherten.de) nur ungenügend statt. Axel Kleinlein (Foto: BdV), Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV): „Das Konzept der Verrentung funktioniert trotz gesetzlichem Anspruch nicht, denn es gibt für Wechselwillige nicht genügend vernünftige Angebote auf dem Markt.“ Die Untersuchung von Finanztest zeige, dass kaum ein Anbieter fremdes Riester-Kapital in eine Rente umwandeln möchte. Kleinlein resümiert: „Die Verbraucher sind wieder dem Diktat der Versicherungsbranche ausgeliefert.“ (hp / www.bocquel-news.de)
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