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Konzepte und Kriterien

Vermieterbescheinigung ab November wieder Pflicht

26. Oktober 2015 - Ab dem 1. November muss bei einer An- oder Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wieder zwingend eine sogenannte Vermieterbescheinigung vorgelegt werden. Damit verbunden sein soll Ende der Scheinwohnsitze. Experten der Arag Allgemeine Versicherungs-AG erläutern, was es damit auf sich hat.

Es lebe die Bürokratie. Die sogenannte Vermieter war früher Pflicht. Jetzt wird sie am 1. November 2015 wieder eingeführt. Die Bescheinigung muss beim Einwohnermeldeamt vorgelegt werden. Experten der Arag Allgemeine Versicherungs-AG (www.arag.de) gingen der Frage auf den Grund, was es mit der Vermieterbescheinigung auf sich hat.

Demnach war im Jahr 2002 die Regelung in Sachen Vermieterbescheinigung abgeschafft worden. Seitdem konnte man sich unter einer Adresse anmelden, ohne gegenüber der Behörde nachweisen zu müssen, dass man tatsächlich dort lebte. Das führte allerdings immer wieder zum Missbrauch von Adressen, die – etwa von Kriminellen – nur zum Schein angegeben wurden. Ein Gesetz, das 2013 verabschiedet wurde, hat die Bescheinigung nun wieder eingeführt.

Was muss die Vermieterbescheinigung enthalten?
In der Vermieterbescheinigung muss der Vermieter dem Mieter den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung muss Name und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. Vermieter, die einen Ein- oder Auszug nicht oder nicht richtig bestätigen, riskieren ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro.

Ende der Scheinwohnsitze
Laut Gesetz ist es außerdem ausdrücklich verboten, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch ihn nicht stattfindet beziehungsweise nicht beabsichtigt ist. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss laut der Arag Experten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wann kommt die neue Vermieterbescheinigung?
In Kraft tritt die neue Regelung am 1. November 2015. Für Vermieter wird es also höchste Zeit, sich mit den Anforderungen an die Bescheinigung vertraut zu machen. (-el / www.bocquel-news.de)

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