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Konzepte und Kriterien

Vergleichsportale im Kreuzfeuer der Kritik

1. Februar 2016 - „Vergleichsportale im Internet sind keine Verbraucherschützer, sondern knallharte Wirtschaftsunternehmen“, dieses vernichtende Urteil stellten die Fachleute im aktuellen Februar-Heft von Öko-Test aus. Dafür wurden die Portale für Kfz-Versicherungen, Kredite und Stromtarife untersucht.

In vielen Fällen haben die Experten der Öko-Test Verlag GmbH (www.oekotest.de) „Haken und Ösen entdeckt, als sie jetzt die Internet-Portale für Kfz-Versicherungen, Kredite und Stromtarife für das aktuelle Heft von Öko-Test Februar 2016 unter die Lupe nahmen. Ihre Kritik: Vergleichsportale im Internet sind keine Verbraucherschützer, sondern knallharte Wirtschaftsunternehmen.

Der Boom der Internet-Portale und Vergleichs-Portale ist immens. Ihre Anzahl nimmt ständig zu. Inzwischen haben sich hier auch schon „Platzhirsche“ etabliert. So bezeichneten die Öko-Tester die Portale www.check24.de und www.verivox.de. Vor allem die großen Portale werben fast stündlich im Fernsehen – mit einer einfachen Botschaft: Wer schlau ist, vergleicht und spart. Laut Öko-Test soll die Bevölkerung mit Spar-Riesen (Check24) oder überkandidelten Millionären (Verivox) missioniert werden. Und so lassen sich auch einige Medien – wie Spiegel online oder Focus.de – gern als Vergleichspartner einspannen und verdienen mit. Laut Öko-Test ist Verivox seit Mitte 2015 sogar in der Hand von Pro Sieben Sat.1 - für rund 210 Millionen Euro.

Aber – so zeigen Fachleute auf - immer häufiger kommen die Online-Vergleicher in die Negativschlagzeilen. So muss das Hotel-Portal www.booking.com bis Anfang Februar auf Anordnung des Bundeskartellamts (www.bundeskartellamt.de) Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hoteliers entfernen. Bislang durften sie ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com.

Der BVK strengt Musterprozess gegen Check24 an
Wie die Öko-Tester außerdem deutlich machen, beginnt am 24. Februar gegen Check24 ein Musterprozess vor dem Landgericht München. Der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute (www.bvk.de) hat Check24 wegen Irreführung verklagt. Das Unternehmen stelle sich zwar als verbraucherfreundliches Preisvergleichs-Portal dar, sei aber in Wirklichkeit ein Vermittler, der beim Vertragsabschluss Provisionen von den Versicherungen kassiere. Dies sei auf den ersten Blick für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar. Außerdem fehle "eine Leistungs- und Bedarfsanalyse sowie eine umfassende Beratung", sagt BVK-Präsident Michael Heinz. Check24 lehnte eine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab.

"Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden", sagt Andreas Mundt (Foto), Präsident des Kartellamts. Regelmäßig Ärger mit der Justiz hat die Unister-Gruppe, zu der beispielsweise die Seite www.geld.de gehört. Nach Klagen des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) sind Unternehmen der Gruppe mehrfach Vertragsbedingungen wegen unlauteren Wettbewerbs untersagt worden. Ende 2015 gewann der VZBV eine Klage wegen irreführender Warnhinweise auf www.fluege.de vor dem Landgericht Leipzig (Az. 05 O 911/15).

„Vorbeugender Verbraucherschutz“
Beim Verlag Öko-Test ist man eigenen Angaben zufolge schon seit 1985 angetreten, vorbeugenden Verbraucherschutz zu zelebrieren und aktuell mit Testreihen beispielsweise bei Portalen für Kfz-Versicherungen, Kredite und Stromtarife die wenig transparenten Knackpunkte unter die Lupe u nehmen. (-el / www.bocquel-news.de)

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