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VS-Haftpflichtschutz für Berater-Berufe renoviert

25. August 2016 - HDI hat die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte überarbeitet. Die Bedingungen und Tarife gründen auf Erfahrungen und enthalten moderne Deckungskonzepte, zum Beispiel für Cyber-Risiken. Existenzgründer erhalten Rabatt.

Die Haftungsrisiken für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, so die HDI Versicherung AG (www.hdi.de). „Vor diesem Hintergrund ist es für Kanzleien existenziell, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und den aktuellen Erfordernissen anzupassen", erklärt Dr. Karl Bialek (Foto: HDI), Leiter Produktmanagement Vermögensschaden-Haftpflicht der HDI Versicherung. Aber auch Berufseinsteiger habe HDI im Blick. Für diese sei es besonders wichtig, bezahlbaren und trotzdem risikoadäquaten Versicherungsschutz zu bekommen. Der neu eingeführte Umsatztarif biete gerade ihnen, aber auch kleineren Kanzleien, vergünstigte Konditionen.

Umfangreiche Cyberdeckungen
Cyber-Drittschäden aus der beruflichen Tätigkeit sind in der neuen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bereits generell mitversichert, teilt HDI mit. Damit sei die Kanzlei auf der sicheren Seite, wenn durch die Tätigkeit des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsanwalts sensible Daten des Mandanten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden, Datenschutzbestimmungen oder Netzwerksicherheit verletzt werden.

Als Ergänzung lassen sich jetzt insbesondere auch Cyber-Eigenschäden über die Haftpflichtversicherung optional mitversichern, betont HDI. Die Kanzlei sei damit auch selbst gegen die finanziellen Folgen von Hackerangriffen und Datendiebstahl geschützt. Denn eine 100-prozentige Sicherheit könnten technische Sicherungen allein, wie Firewalls oder Virenscanner, gegen Cyber-Angriffe nicht bieten. Und gerade die sensiblen Daten von Kanzleien können attraktive Ziele für Cyber-Kriminelle und Datendiebe sein, weiß man bei HDI.

Auch für Partnerschaft
Ohne Zusatzkosten ist die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung automatisch in den Versicherungsschutz eingeschlossen, betont der Versicherer. „Darüber hinaus bietet HDI individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und spezielle Expertise bei der Absicherung interprofessioneller Partnerschaften“, ergänzt VH-Leiter Bialek.

Flexible Selbstbehalte
Flexibel seien die Selbstbehalte gestaltet. Hier könne die Kanzlei zwischen einem festen Selbstbehalt und einer prozentualen Selbstbeteiligung mit festgelegter Höchstgrenze wählen. Existenzgründer zahlten im Rahmen eines neuen Umsatztarifs für Kleinpraxen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Außerdem entfällt der Selbstbehalt innerhalb der ersten drei Jahre nach der Erstzulassung.

Datenschutzrisiko mitversichert
Über die bereits genannten Leistungen hinaus bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung unter anderem die Mitversicherung des Datenschutzrisikos in voller Höhe der Vertragsdeckungssumme oder auch die Mitversicherung der persönlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften. Mitglieder der Steuerberaterverbände des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) erhalten besondere Rahmenvertragskonditionen. (hp / www.bocquel-news.de)

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