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Terrorangst: Das sollten EM-Reisende jetzt wissen

16. Juni 2016 - Die Europa Meisterschaft zieht Fußball-begeisterte nach Paris, doch die Angst vor Terroranschlägen trübt die Stimmung. Nun fragen sich Fans: Können die Reisen nach Frankreich und das Stadionticket storniert werden? Kann man Kosten für Stornierungen vermeiden?

Die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich (Foto: Unsplash) ist ein Anlass zum ausgelassenen Feiern für alle Europäer – gerade heute besonders nach dem gelungenen ersten Vorrundenmatch der deutschen Nationalmannschaft. Doch nicht nur die Terroranschläge von Paris im vergangenen Jahr, sondern auch die aktuellen Terrorakte in Brüssel, Istanbul und weiteren Städten sorgen für Furcht vor großen Menschenansammlungen wie beim Public Viewing oder in Stadien zur Fußball-Europameisterschaft (EM). "Viele EM-Reisende sind wegen der aktuellen politischen Situation beunruhigt. Sie sind unsicher, ob sie ihre Reise nach Frankreich nicht besser annullieren und ihre Tickets zurückgeben sollen", so Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei Advocard (www.advocard.de).

Stornogebühren bei Reiserücktritt
Für denjenigen, der sich dazu entscheidet, seine geplanten Reise nach Frankreich nicht anzutreten - egal ob wegen Krankheit oder aus Angst vor Anschlägen, für den ist dies im Normalfall mit anfallenden Stornogebühren möglich. Die Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Sie sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. "Je früher Sie sich für einen Reiserücktritt entscheiden, desto geringer fallen die Stornokosten aus", erklärt Anja-Mareen Decker. Genauso sei es möglich, eine Flugbuchung zurückzuziehen. Hier haben Reisende zu 100 Prozent Anspruch auf Erstattung aller Steuern und Gebühren. Etwas komplizierter ist es laut Anja-Mareen Decker mit dem eigentlichen Ticketpreis. Sie verweist darauf, dass die Erstattung der Kosten für das Flugticket selbst von vielen Airlines meistens pauschal in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen wird. Doch das lässt sich nach Angaben der Leiterin der Advocard-Rechtsabteilung anfechten: Reisende sollten daher ihr gezahltes Geld nicht verloren geben, sondern der betreffenden Airline eine schriftliche Zahlungsaufforderung zukommen lassen.

Das Reiserecht sieht eine Besonderheit für einen kostenlosen Rücktritt vor. Muss die Reise zum Spiel aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, fallen keine Stornierungsgebühren an. Höhere Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Reise beeinträchtigt oder unmöglich ist. "Die Gefahr vor Terroranschlägen kann in diese Kategorie fallen - muss es aber nicht", weiß Anja-Mareen Decker (Foto: Advocard). "Ein Indiz dafür stellt beispielsweise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die jeweilige Region dar.“ - In jedem Fall sollten EM-Fans die Hinweise des Reiseveranstalters beachten, der zu entsprechenden Informationen über Reisewarnungen verpflichtet ist. Wer bereits unterwegs ist, kann die Fahrt zur EM infolge höherer Gewalt ebenfalls abbrechen. Wurden bis dahin jedoch Leistungen vom Veranstalter erbracht, wird lediglich der Restbetrag des Reisepreises gutgeschrieben.

Oftmals wird eine Rückbeförderung in die Heimat aber vertraglich zugesichert. Wichtig ist an dieser Stelle besondrs: Auch hier reicht eine allgemeine Gefahrenlage nicht aus, solange nicht konkrete Ankündigungen oder eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) vorliegen.

Ticketrückgabe – wenn die Terrorgefahr zu groß erscheit
Fußballfans, die ein Ticket für ein Spiel in Frankreich ergattert haben, können ihre Stadiontickets zurückgeben, wenn ihnen die Gefahr eines möglichen Terroranschlags zu groß erscheint. Für diesen Fall hat der Europäische Fußballverband eine Online-Plattform eingerichtet, über die ein Weiterverkauf dieser Tickets möglich ist. (ml / www.bocquel-news.de)

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