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Streitpunkt: Provision der Vergleichsportale online

22. Februar 2016 - Der Bundesrat ist auf den Plan gerufen: Jetzt soll es der vermeintlich unabhängigen Handlungsweise der Vergleichsportale im Internet und ihren Provisionen an den Kragen gehen. Außerdem wird die Internet-Website Check24 in dieser Woche „wegen Irreführung des Verbrauchers“ vor Gericht zitiert.

Vergleichsportale wie Verivox (www.verivox.de) und Check24 (www.check24.de) am Pranger. Sie sollen ihre Provisionen offenlegen. Und damit wird es für sie jetzt hoch politisch. Der Bundesrat fordert nämlich eine Gesetzesänderung, die der angeblich unabhängigen Arbeitsweise der Vergleichsportale den Garaus macht. Der Vorwurf: Internetportale würden häufig „provisionsgetrieben“ arbeiten. Per Gesetzesänderung soll nun verhindert werden, dass Vergleichsportale wie Verivox und Check24 dem User solche Angebote aufzeigt, die dem Portal die höchsten Provisionen einbringt.

Doch nicht nur die Politiker wollen den Vergleichsportalen und ihrer Unabhängigkeitsmoral an den Kragen. Versicherungsvertreter beklagen schon länger, dass Vergleichsportale nicht klar darauf hinweisen, dass sie als Makler agieren und Provisionen kassieren. Inzwischen gehen sie juristisch gegen das Online-Portal Check24 vor. Zunächst startete der BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (www.bvk.de) nur eine Abmahnung (siehe Rechtliche Schritte gegen Vergleichs-Portal check24), doch als das nicht fruchtete, leitete der BVK juristische Schritte ein (siehe nebenstehender Kasten).

Ein Beispiel, wie sich Vergleichsportale in Internet präsenieren, zeigt der hier abgebildete Screenshot der Verivox-Wegsite. Dem Treiben von Verivox, Check24 & Co sieht der Gesetzgeber jetzt nicht mehr tatenlos zu: Auf Initiative des Bundeslandes Hessen will der Bundesrat (www.bundesrat.de) eine Gesetzesänderung durchdrücken, nach der Internet-Portalbetreiber künftige ihre Provisionen offenlegen, die sie von Produktanbietern erhalten. Die hessische Landesregierung hat das Vorhaben bestätigt. Durch die Offenlegung könnten „Interessenkonflikte vermieden werden”, sagte Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) dem Handelsblatt (www.handelsblatt.com). Dies sei vor allem vor dem Hintergrund relevant, dass sich immer mehr Verbraucher über Finanzthemen via Internet informieren. In der Regel wüssten die User und Internet-Surfer nicht, dass Internetportale, die mit ihrer Unabhängigkeit werben, versteckte Provisionen kassieren.

Die “Offenlegung der Höhe und Art aller Vergütungsbestandteile und Provisionen” ist Teil des sogenannte Zahlungskontengesetz (ZKG) und befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und ist gehört zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (siehe http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807204.pdf).

Auf den Ausgang des Gerichtsprozesses darf man genauso gespannt sein, wie auf die endgültige Formulierung der Gesetzesänderung. (-el / www.bocquel-news.de)

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