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Konzepte und Kriterien

Streitgespräche beim BVK und neue Strukturanalyse

22. Mai 2017 - Ein Mammut-Programm mit einer kontrovers geführten Podiumsdiskussion absolvierten die Teilnehmer der BVK-Jahresversammlung am Freitag in Bonn. Fast alles drehte sich um den Gesetzentwurf zur IDD. Dabei wurden auch der Berufstand des Versicherungsvermittlers und seine Einkommenssituation diskutiert.

Die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in nationales Recht war Thema Nr. 1 bei der bei BVK-Fachtagung mit Podiumsdiskussion im Anschluss der BVK-Jahreshauptversammlung 2017 am Freitag in Bonn. Der BVK sieht sich im Großen und Ganzen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur IDD ganz gut bedient (Details dazu haben die bocquel-news an anderer Stelle dieser Ausgabe in dem Artikel Was hat das mit der Umsetzung der IDD zu tun? veröffentlicht). Das Wesentliche für den BVK: Er fordert Verbraucherschutz mit Qualitätsberatung.

Während der Podiumsdiskussion mit prominenter Besetzung brachte es auch Peter Reiff, Rechtswissenschaftler an der Universität Trier, auf den Punkt: „Die IDD kann man sicherlich nicht als sonderlich gelungen bezeichnen, aber jetzt ist sie da, und wir müssen das Beste daraus machen.“ Die Diskussion, die Dr. Marc Surminski, Chef-
redakteur der Zeitschrift für Versicherungswesen, moderierte, brachte kontroverse Ansichten zu Tage.

Während einige Vermittlerverbände gemeinsam ein Positionspapier zur IDD unterschrieben hatten, in dem es unter anderem auch um die mögliche Rechtswidrigkeit des Gesetzentwurfes geht, hatte sich der BVK betont ausgeklammert.

BVK-Präsident Michael Heinz hatte eigenen Ausführungen zufolge nicht unterschrieben, weil er mit dem Gesetzentwurf in der Hauptsache zufrieden sei. Der BVK habe es schließlich durch intensive Lobbyarbeit unter anderem geschafft, das Provisionsabgabeverbot im IDD-Umsetzungsgesetz zu verankern. Heinz wisse um die kontroverse Diskussion in anderen Verbänden, doch schließlich der der BVK immer noch die größte Interessenvertretung der Vermittler in ganz Deutschland. Am Rande der Veranstaltung sagte der geschäftsführende Vorstand der ebenfalls bedeutenden Maklervereinigug VDVM, Hans-Georg Jenssen, gegenüber dem Versicherungsmonitor „Wir halten den IDD-Umsetzungsentwurf nach wie vor für unbefriedigend und sind damit nicht einverstanden.“

Die Vorwürfe der Gegner des vorliegenden Gesetzentwurfs reichten von „einem Eingriff in bestehende Verträge“ über „Etikettenschwindel“, wenn dies als Förderung der Honorarberatung verkauft werde, bis hin zur Einlassung von Staatssekretär Gerd Billen, der darauf verwies, dass es auf EU-Ebene um eine ganz andere Diskussion – nämlich ein generelles Provisionsverbot – gehe. Billen sagte: „Wir wollen die Dualität aus Provisions- und Honorarberatung erhalten.“ Um dies zu realisieren, müsste die Honorarberatung aber genauer von der Provisionsberatung abgegrenzt werden.

Auch wenn der BVK ähnlich wie der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft vornehmlich „pro IDD-Gesetzentwurf“ eingestellt ist, würden beide Verbände nicht komplett die Meinung des anderen teilen. Der BVK begrüßt laut BVK-Präsident Michael Heinz überaus die Verankerung der Provision und Courtage als Leitvergütung. „Darüber hinaus befürworten wir ausdrücklich, dass es Versicherungsmaklern erlaubt sein soll, Kunden, die nicht Verbraucher sind, gegen ein Honorar Versicherungen zu vermitteln.“ Wünschenswert wäre darüber hinaus eine flexible Vergütung für alle Versicherungsvermittler - unabhängig von ihrer Vertriebsform. Der BVK fordert „Kein Vertrieb ohne Beratung“.

Der GDV hingegen ist der Meinung, dass im Falle eines Online-Abschlusses - wenn der Kunde explizit auf eine Beratung verzichte – auch der Gesetzgeber ihn nicht zu einer Beratung zwangsverpflichte. Das machte GDV-Präsident Alexander Erdland in seiner Begrüßungsrede deutlich und stieß damit nicht überall auf Zustimmung.

Ein anderer Knackpunkt wurde durch die Diskussion um die Nebeneinander oder sogar Miteinanders der InsurTechs deutlich. Immer öfter kooperieren InsurTechs mit Versicherern und übernehmen vertriebliche Aufgaben. Im vergangenen Jahr hatte der BVK den Online-Makler Knip als neues Mitglied aufgenommen (siehe bocquel-news vom 1. September 2016 Das Berliner Startup Knip wird als erstes InsurTech offizielles Mitglied im BVK Bundesverband Deutscher Versichungskaufleute). Andererseits prozessierte der BVK gegen das Online-Vergleichsportal Check24, weil es nicht ausreichend für die Beratung seiner Kunden sorge (bocquel-news 10. April 2017 BVK erringt Sieg gegen Online-Portal Check24).

Inzwischen liegen weitere Anträge von InsurTechs auf Mitgliedschaft im BVK vor. Man werde alles genau prüfen sagte BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. Man tue sich schwer, Unternehmen aufzunehmen, die „eigentlich wettbewerbsrechtlich“ nicht so richtig zum BVK passen würden.

Ein vollkommen anderer Aspekt zum Beruf des Versicherungsvermittlers präsentierte der BVK mit Ergebnissen einer Studie zur Einkommensentwicklung der Versicherungsvermittler. Im Zwei-Jahres-Rhythmus wird eine Strukturanalyse des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute erhoben, in der es unter anderem auch darum geht, wie hoch die Wechselbereitschaft der Vermittler in andere Vertriebswege ist.

Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse zeigen laut BVK, dass es zwar eine leichte positive Entwicklung in der Einnahmesituation gebe, die Vermittler aber in der absoluten Breite keineswegs zu Höchstverdienern gehören. Vielmehr würde jeder zweite Vermittler als Vollzeitbeschäftigter im Innendienst eines Versicherungsunternehmens mehr verdienen. Und das ohne ein unternehmerisches Risiko.

Das Ergebnis überrasche dennoch ein wenig, weil die Provisionssätze der Vermittler in den letzten Jahren unter Druck geraten sind: In der Krankenversicherung wurden sie 2012 gesetzlich gedeckelt. In der Lebensversicherung hat der Gesetzgeber 2015 mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) Druck auf die Abschlusskosten erzeugt.

Ein weiteres Ergebnis: Viele Vermittler wirtschaften als Kleinunternehmer ohne oder mit nur wenigen weiteren Mitarbeitern. Nach Meinung des BVK stoßen aber kleine betriebswirtschaftliche Einheiten schnell an Effizienzgrenzen. So könne statistisch signifikant vorgerechnet werden, wie viel mehr Umsatz und Gewinn ein Vermittler mit jeder zusätzlichen, im Betrieb mitarbeitenden Person erreichen könnte. Versicherungsunternehmen sollten – so der BVK - diese Zusammenhänge beachten, weil sie im Ausschließlichkeitsvertrieb die wirtschaftliche und personelle Basis der Vermittlerbetriebe beeinflussen.

Für die Strukturanalyse hatten die Professoren Dr. Matthias Beenken und Dr. Michael Radtke auf Basis der Daten von rund 4.000 teilnehmenden Vermittlern eine vom BVK herausgegebene Studie erstellt, die im VersicherungsJournal Verlag erhältlich ist. 

Während der BVK-Jahreshauptversammlung in Bonn ist Gerald Archangeli für eine weitere vierjährige Amtszeit einstimmig wiedergewählt worden. Mit der vierten Wiederwahl honorierten die Delegierten das Engagement von Gerald Archangeli für die Weiterqualifizierung der Versicherungsvermittler, die Öffentlichkeitsarbeit des BVK sowie die Leitung der BVK-Bildungsakademie. Im BVK ist der Exklusivagent darüber hinaus zuständig für Bausparen, die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) und die Zusammenarbeit des BVK mit den Industrie- und Handelskammern.

12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler
Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und sieht sich damit eigenen Angaben zufolge als der größte deutsche Vermittlerverband. (-el / www.bocquel-news.de)

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