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Sternenregen jetzt beim Dienst-Haftpflicht-Scoring

10. Dezember 2018 - 5 Sterne im sogenannten Dienst-Haftpflicht-Scoring erhielten die beiden Versicherer DBV und Haftpflichtkasse. Das Unternehmen [ascore] in Hamburg stellte die Dienst-Haftpflicht von 10 Versicherern auf den Prüfstand. Für die Continentale und die Bayerische gab es 3,5 Sterne, 3 Sterne für die Signal Iduna.

Sternenregen für die „Dienst-Haftpflicht“ für 10 Versicherer und ihre entsprechenden Produkte. Die leistungsstärksten Dienst-Haftpflicht-Tarife im Scoring hat das Unternehmen [ascore] (www.dasscoring.de) in Hamburg sind in der nebenstehende Tabelle zusammengefasst (zum Vergrößern bitte anklicken).

Die Dienst-Haftpflichtversicherung wird in den meisten Fällen zusammen mit einer Privaten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Definition der Leistungen sind in den besonderen Bedingungen zu finden. Der Begriff „Scoring“ stammt aus dem englischen Sprachraum. Übersetzt wird der Begriff mit „punkten“ beziehungsweise „Punktestand“.

Die Tarife zur Absicherung gelten speziell für Angestellte, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Wie [ascore] (www.dasscoring.de) mitteilt, versteht man unter dem Scoring im Unterschied zum Rating ein Bewertungsverfahren, das quantitative (zahlenmäßige) und qualitative (gütemäßige) Kriterien erfasst. Relevanz, Nachvollziehbarkeit und Objektivität sind die Kennzeichen der im Scoring berücksichtigten Kriterien.

Die Scoring GmbH [ascore] hat aktuell 13 Tarife von Anbietern der Dienst-Haftpflichtversicherung analysiert und unter anderem Unterschiede in den folgenden Punkten festgestellt:

  • Bei 8 von 13 Tarifen sind Mietsachschäden auf Dienst- und Geschäftsreisen an beweglichen Sachen, beispielsweise Ausstattung von gemieteten Räumen zu mindestens 10.000 Euro versichert.
  • Schäden am Kraftfahrzeug des Dienstherrn sind bei 3 von 13 Tarifen zu mindestens 50.000 Euro versichert.
  • Bei 6 von 13 Tarifen sind Schäden durch Maschinen und Geräte (Dienstgeräte) versichert.
  • Es besteht eine Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/ Beruf für Schäden aus der bisherigen dienstlichen/ beruflichen Tätigkeit für mindestens 5 Jahren –lediglich 4 von 13 Tarifen erfüllen dieses Kriterium.

Demnach sind Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst – im Gegensatz zu ‚normalen‘ Arbeitnehmern – nicht über ihren Dienstherrn beziehungsweise Arbeitgeber gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert. Passiert im öffentlichen Dienst aus Zeitdruck, durch grobe Fahrlässigkeit oder aus einem anderen Grund während der Arbeitszeit ein Fehler, müssen Beamte und Tarifbeschäftigte selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Besonders wichtig ist demnach dieser Schutz für Richter, Beamte, Soldaten, Feuerwehrleute, Polizisten und Lehrer.

Am Beispiel einer Klassenfahrt wird das deutlich: Kommt es hier beispielsweise zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden während der Klassenfahrt oder durch falsche Berechnungen und fehlerhafte Auskünfte, schützt die Amts- beziehungswiese Dienst-Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen des Geschädigten oder Regress-Ansprüchen des Arbeitgebers.

Der Versicherer prüft in einem solchen Fall, ob ein Anspruch berechtigt ist. Er übernimmt berechtigte Ansprüche und verteidigt den Versicherungsnehmer gegen unberechtigte Ansprüche. Damit erfüllt er also auch eine passive Rechtsschutzfunktion. (-el / www.bocquel-news.de)

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