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Steinschlagschäden - ein Fall für die Versicherung?

19. Februar 2015 - Autos unter Beschuss? Steinschlag an der Auto-Windschussscheibe ist nicht nur lästig, sondern beeinträchtigen die Sicht und die Glasstabilität. Ist der Schaden und die finanzielle Deckung ein Fall für die Kasko- oder Teilkasko-Versicherung – oder nichts dergleichen?

Steinschlag! Wie Spinnenbeine bahnen sich Risse in der Windschutzscheibe des Autos ihren Weg. Das kommt vor allem im Winter häufig vor. Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug die scharfen Splittsteinchen auf das nachfolgende Auto schleudert, müssen Autofahrer nicht gleich in Panik verfallen, meldet dpa (www.dpa.de) Einige Schäden könnte man recht einfach beheben, heißt es. In jedem Fall müsse man aber einen Fachmann – möglichst umgehend - einschalten. Wenn die Steinchen wie ein Hagelsturm gegen das Auto prasseln, können dabei Stoßstange, Motorhaube und Windschutzscheibe in Mitleidenschaft gezogen werden. Treffen sie in einem ungünstigen Winkel gegen die Windschutzscheibe, knallt es kurz – und das Glas ist kaputt.

Glasschäden sind ein Fall für die Kfz-Kaskoversicherung: Scheiben und andere Verglasung wie Außenspiegel oder auch Scheinwerfer und Rückleuchten – aber nicht die dazugehörigen Glühbirnen – fallen unter den Versicherungsschutz. Das gilt auch für Kunststoff- und Plexigläser, wenn sie wie eine Verglasung verarbeitet sind, aber nicht für Solarzellen auf einem Solarschiebedach.

Laut dem GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) unterscheiden sich solche Schäden von den übrigen Schadenereignissen in der Teilkaskoversicherung. „Während es bei Diebstahl, Brand oder Hagel um versicherte Schadenursachen geht, knüpft die Entschädigungspflicht bei Glasbruch allein an die Folge einer beliebigen Schadensursache an“, sagt Hasso Suliak vom GDV. Um die Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss demnach die Scheibe auch nicht zerbrochen sein. Beschädigungen in der Glasschicht durch Steinschlag oder Risse würden reichen, nicht aber bloße Kratzer. „Oft genügt ein Foto zum Beweis“, sagt der GDV-Sprecher.

Im Jahr 2013 verzeichneten die Kfz-Versicherer laut dem GDV bei Autos 2,3 Millionen Glasbruchschäden (Grafik: GDV - Vergrößerung durch Anklicken). Der Schadensaufwand betrug 1,2 Milliarden Euro. „Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Glasbruch verursacht werden“, sagt Hasso Suliak vom GDV. Ein Grund für die Schäden müsse nicht genannt werden, denn Glasbruchschäden würden unabhängig von ihrer Ursache und Entstehung ersetzt. - Autofahrer sind dem Dreck auf der Straße ausgeliefert. „Man kann das Fahrzeug praktisch nicht richtig vor Steinschlag schützen. Schutzüberzüge sind wenig praktikabel, und für Scheiben gibt es überhaupt keinen zusätzlichen Schutz“, sagt Carsten Graf, Technikexperte beim ADAC (www.adac.de). Allerdings könne man das Risiko vermindern. Laut dpa rät Graf „zu einem großen Abstand bei vorausfahrenden Fahrzeugen“. Vor allem Steinchen im Reifenprofil eines Lkw könnten sonst wie Geschosse auf das eigene Fahrzeuge knallen. In der Regel muss der Vordermann für den Schaden am folgenden Fahrzeuge nicht aufkommen, es sei denn, er hat Ladung verloren.

Beschädigungen an der Windschutzscheibe sollten zügig behoben werden. Wie der ADAC-Technik-Experte sollten Autofahrer prinzipiell darauf achten und schnell aktiv werden. Weil die Risse im Glas nicht nur die Sicht behindern können, sondern auch schnell größer werden, verringert sich die Stabilität der Scheibe. „Bei modernen Autos zählt diese zur tragenden Struktur des Fahrzeugs und ist für die Karosseriestabilität mitverantwortlich. Bei einem Unfall hat die Scheibe dann nicht mehr die volle Schutzwirkung“, sagt Carsten Graf.

Eine beschädigte Scheibe müsse nicht immer komplett getauscht werden. Befindet sich der Steinschlag direkt im Sichtfeld des Fahrers oder im Randbereich, könne allerdings nur noch der Austausch der Scheibe helfen. Außerdem seien Reparaturen an der Windschutzscheibe im Sichtfeld verboten – bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) gäbe es keine Plakette. (-el / www.bocquel-news.de)

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