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Konzepte und Kriterien

Sofortige Anpassung des Bilanzrechts gefordert

1. Juni 2015 - Eine „umgehende Anpassung des Bilanzrechts aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase“ fordert die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung vom Gesetzgeber. Die aba weist hier auf die Problematik der Unternehmen mit innenfinanzierter Pensionszusage hin.

Die aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (www.aba-online.de) fordert eine „umgehende Anpassung des Bilanzrechts aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase“. Auf die Unternehmen kommen laut aba-Mitteilung hohe bilanzielle Zusatzbelastungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen zu. Nun drängt der Fachverband den Gesetzgeber mit einem entsprechenden aba-Positionspapiers zum schnellen Handeln. "Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des aktuellen Bilanzrechts werden Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich 35 bis 45 Milliarden Euro tragen müssen. Das ist weder akzeptabel noch erforderlich", sagt Stefan Oecking, Mitglied des aba-Vorstandes und Leiter der aba-Fachvereinigung Mathematischer Sachverständiger.

Bei den Bewertungen der Pensionsverpflichtungen von rund 40.000 Unternehmen zum 31. Dezember 2014 wurde noch ein Zinssatz von 4,5 Prozent angesetzt. Er werde sich aber bis Ende 2017 auf 2,7 Prozent vermindern. Die Folge wären hohe, steuerlich nicht wirksame Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Dieser Mehraufwand belaste die betroffenen Unternehmen sehr, vermindere dort Eigenkapital und Kreditwürdigkeit und bringe den Arbeitnehmern nicht mehr Sicherheit für ihre Betriebsrenten.

Schwierig für Unternehmen mit innenfinanzierte Pensionszusagen
Wie der aba-Vorstand mitteilt, sind in besonderem Maße hierbei vor allem die Unternehmen, die innenfinanzierte Pensionszusagen nach wie vor mit hohen Garantien versehen haben, betroffen. Diese Zusatzbelastung der Arbeitgeber aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werde die Bereitschaft, zur Alterssicherung der Arbeitnehmer beizutragen und hierbei auch Garantien auszusprechen, nachhaltig schädigen. "Angesichts der aktuellen sozialpolitisch getriebenen Diskussion der Alterssicherung insgesamt ist diese Belastung der Arbeitgeber kontraproduktiv und sollte auf jeden Fall vermieden werden", betont Stefan Oecking.

Oecking zeigte während der Präsentation des aba-Positionspapiers drei mögliche gesetzgeberische Maßnahmen auf, um die Situation zu entschärfen:

  • Die Ausweitung der Zinsdurchschnittsbildung von 7 auf 15 Jahre;
  • die Schaffung der Möglichkeit, die Effekte aus einer über beispielsweise 0,25 Prozent-Punkte hinausgehenden Zinsminderung gleichfalls auf 15 Jahre zu verteilen; sowie
  • den Übergang vom Einheitszins zum Staffelzins.

"Wichtig ist, dass der Gesetzgeber schnell handelt. Es wäre wünschenswert, wenn Unternehmen mit Bilanztermin 30. September schon von entsprechenden Anpassungen profitieren könnten", betonte Oecking.

Alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung
Die aba versteht sich als der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.  (-el / www.bocquel-news.de)

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