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Konzepte und Kriterien

Sind Wirecard-Aktionäre keine echten Gläubiger?

24. November 2022 - Wann ist ein Gläubiger ein Gläubiger? Gut 22.000 Aktionäre der Wirecard AG gehen leer aus, denn das Landgericht München entschied mit Urteil ‚Az: 29 O 7754/21‘, dass sie keine Gläubiger sind. Im Insolvenzverfahren dürften sie nun nicht damit rechnen, dass ihre Forderungen noch auf irgendeine Weise erfüllt werden könnten.

Die Anleger des insolventen Bezahldienstes Wirecard können nicht darauf hoffen, an der Insolvenzmasse beteiligt zu werden. Also: Sie haben keine Aussicht, an der Insolvenzmasse des Pleite-Unternehmens beteiligt zu werden. 

Dies entschied am Mittwoch die für Bank- und Finanzgeschäfte zuständige 29. Zivilkammer des Landgerichts München I (Az: 29 O 7754/21). Geklagt gegen den Insolvenzverwalter Michael Jaffé hatte die Fondsgesellschaft Union Investment, wobei sie argumentierte, dass die Wirecard vorsätzlich gegen ihre Kapitalmarktinformationspflichten verstoßen habe.

Hätte man über die wahre Situation des ehemaligen Dax-Unternehmens Bescheid gewusst, hätte sie die Wirecard-Aktien niemals erworben, argumentierte Union Investment. 

Klartext beim Landgericht München
Richterin Susanne Lukauer stellt klar, dass dieser Einspruch unerheblich sei. Die Ansprüche von Aktionären könnten nicht als Insolvenzforderung nach Paragraph 38 der Insolvenzordnung gewertet werden. Anteilseigner werden demnach im Insolvenzrecht sowie in einem Insolvenzverfahren nachrangig bedient, wenn die Gläubiger ihre Ansprüche gelten machen konnten.  

Wenn die rund 22.000 Aktionäre ihre Ansprüche hätten geltend machen können, dann hätten die ‚echten‘ Gläubiger rund zwei Drittel weniger bekommen. Das hatte Jaffés Rechtsanwalt Thomas Liebscher schon im Oktober verlauten lassen. Er sprach von einem „perversen Ergebnis“ des Insolvenzverfahrens, das ja eigentlich die Gläubiger schützen sollte.

Geht es jetzt zum Bundesgerichtshof?
Insgesamt haben Gläubiger Ansprüche in Höhe von 3,3 Milliarden Euro angemeldet. Durch Verkäufe von Unternehmensanteilen hatte Jaffé zumindest 1 Milliarde Euro an Erlös verzeichnet. Es könnte nun gut möglich sein, dass der Fall erst vom BGH Bundesgerichtshof geklärt werden könnte. Gegenüber Spiegel Online erklärte ein Union-Investment-Sprecher, dass die Fondsgesellschaft Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen zu werde.

Es ist nicht die erste schlechte Nachricht für die geschädigten Wirecard-Anleger. Bereits im Januar 2022 hatte das Landgericht Frankfurt / Main mit Urteilen ‚Az.: 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20‘ die Klagen von insgesamt vier Anlegern zurückgewiesen. (-el / www.bocquel-news.de)

 

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