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Konzepte und Kriterien

Sieben-Punkte-Plan soll Betriebsrenten stärken

18. Januar 2016 - Um der vor allem in Kleinbetrieben stagnierenden betrieblichen Altersversorgung (bAV) neue Impulse zu verleihen, hat die Versicherungswirtschaft ein Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, um sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiver zu machen und einfachen auszugestalten.

Der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) hat zu Jahresbeginn einen Siebenpunkteplan vorgelegt, um die betriebliche Altersversorgung (bAV) nachhaltig zu stärken, die Komplexität und den Aufwand abzubauen und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber neue Anreize zu schaffen. Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung im GDV, nennt die Vorschläge im Einzelnen:

1. Anreize für Geringverdiener schaffen
Für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen soll der Aufbau einer bAV durch einen pauschalen steuerlichen Zuschuss gefördert werden. Im Rahmen der Grundsicherung im Alter soll es Freibeträge für die Betriebsrente geben.

2. Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verbessern
Die Belastung der Betriebsrentner mit dem vollen Beitragssatz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll gesenkt werden. „Nach unserer Vorstellung wäre es etwa angemessen, Betriebsrenten nur mit dem halben Beitragssatz zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten,“ sagt Peter Schwark.

3. Entgeltumwandlung wirksam nutzen
Arbeitnehmer sollen von Arbeitgebern, die keine Entgeltumwandlungsmöglichkeit anbieten, verlangen können, dass der Arbeitgeber einen Vertrag bei einem von Arbeitnehmer benannten Anbieter abschließt beziehungsweise fortführt.   

4. Freiwille Modelle der automatischen Einbeziehung in die bAV fördern
Arbeitgeber sollen freiwillig ganze Belegschaften in die bAV einbeziehen können, indem für alle Arbeitnehmer der Arbeitsvertrag standardmäßig eine Entgeltumwandlung vorsieht. Der Arbeitnehmer kann innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen.

5. Komplexität der bAV durch Anhebung des Förderrahmens reduzieren
Die Komplexität der fünf Durchführungswege mit unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen soll dadurch aufgehoben werden, dass das Volumen der Förderung nach Paragraf 3 Nr. 63 Einkommentsteuergesetz aufgestockt wird, beispielsweise auf 10 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze an Stelle von heute 4 Prozent plus 1.800 Euro.

6. Haftungsfreistellung nach Sicherheit der Einrichtung
Die Haftungsbegrenzung für den Arbeitgeber soll generell geregelt und an der Sicherheit der Einrichtung festgemacht werden. Maßgeblich sollten nur externe Faktoren sein, wie die für Versorgungseinrichtungen geltenden aufsichtsrechtlichen Standards. Ein nur partiell für tarifvertragliche Durchführung geltende Haftungsbeschränkungen, wie für das „Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente“ (Nahles-Rente),  ist nicht gerechtfertigt und würde die etablierten Durchsführungswege beschädigen.

7. Orientierung in der Altersvorsorge verbessern
Um den Bürgern einen Gesamtüberblick über ihre Altersvorsorge zu ermöglichen, soll eine Internet-basierte, säulenübergreifende Renteninformation geschaffen werden.

Warten auf die Nahles-Rente
Ganz neu sind die Forderungen des GDV nicht. Bisher blieben entsprechende Vorschläge seitens der Politik ungehört. Ob sich die Forderung nach Reform des bestehenden bAV-Systems angesichts der Pläne zur Einführung des Sozialpartnermodells Betriebsrente (Nahles-Rente) überhaupt durchsetzen lassen, bleibt abzuwarten. Entsprechende konkrete Gesetzesvorschläge müsste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) noch vor dem Sommer vorlegen. Sollte die Nahles-Rente kommen, wäre der Punkt sechs aus dem Forderungskatalog die letzte zu haltende Rückzugslinie der Versicherungswirtschaft. (hp / www.bocquel-news.de)

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