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Konzepte und Kriterien

Schon zwei Drittel stehen auf der Compliance-Liste

7. Oktober 2013 - Zwei Drittel der Branche, 149 Versicherungsunternehmen hierzulande, haben sich inzwischen zur Einhaltung des strengeren Verhaltenskodex verpflichtet. Der GDV sieht hierin einen außerordentlicher Schritt und „ein starkes Signal, wie ernst es uns damit ist".

GDV Verhaltenskodex Vertrieb Drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Verhaltenskodex‘ für den Vertrieb hat bereits eine große Mehrheit der Branche die verschärften Regeln angenommen. Insgesamt erklärten bis jetzt 149 Mitglieder des GDV Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) den Kodex als für sich verbindlich, wie die Beitrittsliste www.gdv.de/Verhaltenskodex-Liste zeigt. Die Liste soll regelmäßig um neue Unterzeichner ergänzt werden. Gemessen an den Beitragseinnahmen vertreten sie knapp 70 Prozent des Marktes. „Der neue Verhaltenskodex ist ein klares Bekenntnis der Versicherungswirtschaft zu einer kundengerechten Beratung und Vermittlung", sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. „Die breite Beteiligung der Unternehmen ist ein starkes Signal, wie ernst es uns damit ist."

Compliance
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) definiert Compliance als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien. „Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen", sagt Rechtsanwalt Eberhard Krügler, der sich auf die Bereiche Umwelt- und Technikrecht sowie Prozessführung spezialisiert hat.

Die GDV-Mitglieder hatten Ende 2012 eine Verschärfung des 2010 eingeführten Verhaltenskodex beschlossen ("Verhaltenskodex jetzt mit noch höherer Anforderung"). Seit dem 1. Juli 2013 können die Unternehmen dem neuen Kodex beitreten. Als wesentliche Neuerung gegenüber dem Verhaltenskodex von 2010 kontrollieren Wirtschaftsprüfer künftig alle zwei Jahre, ob die internen Vertriebsregeln dem Regelwerk entsprechen. „Dass sich die Versicherer nun der Überprüfung durch unabhängige Dritte stellen, ist ein außerordentlicher Schritt, den bisher keine andere Branche gegangen ist", sagt Erdland. Damit erhalte der Kodex eine größere Verbindlichkeit, die Kritiker beim alten Regelwerk als zu schwach bemängelt hätten. Neu ist den Angaben zufolge auch, dass die beigetretenen Unternehmen sich Compliance-Regeln geben müssen, die neben ethischen Grundsätzen beispielsweise auch klare Regeln für Unternehmensveranstaltungen enthalten.

Alexander Erdland Für die Verbraucher bringe der neue Kodex konkrete Vorteile, heißt es. "Die Kunden können sich sicher sein, gut beraten zu werden", sagt GDV-Präsident Alexander Erdland (Foto: GDV). So würden sich die beigetretenen Unternehmen erstmals verpflichten, nur noch mit Vermittlern zusammenzuarbeiten, die sich laufend fortbilden und dies auch nachweisen. Zudem müssten die Versicherer für die Wirtschaftsprüfer nachprüfbar sicherstellen, dass der Bedarf des Kunden Vorrang vor dem Provisionsinteresse des Vermittlers hat.

Der GDV hat die Namen der beigetretenen Unternehmen jetzt nicht nur auf seiner Internetseite veröffentlicht, sondern will die Übersicht im Weiteren auch um die Prüfergebnisse sowie das Datum und den Namen des Erstellers des letzten Prüfberichts für ein Unternehmen ergänzen. Das erste Prüfergebnis müssen die Unternehmen spätestens vier Monate nach Ablauf eines vollen Geschäftsjahres nach Beitritt zum Kodex nachweisen und dieses anschließend alle zwei Jahre erneuern. Firmen, die dies versäumen, werden wieder aus der Liste gestrichen. (eb / www.bocvquel-news.de)

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