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Konzepte und Kriterien

Schlafen Rürup-Vorsorger? Steuervorteile liegen brach

11. April 2016 - Die Rürup-Rente wird schlecht angenommen. Bisher nutzen dies nicht einmal 2 Millionen Selbstständige und Freiberufler, für die es diese Basis-Rente seit 2005 gibt. Dabei könnten in diesem Jahr bis zu 22.766 Euro steuerbegünstigt in die Basis-Rente eingezahlt werden. Doch nur 10 Prozent werden ausgeschöpft.

Das lässt aufhorchen: In die Rürup-Rente können 2016 bis zu 22.766 Euro steuerbegünstigt eingezahlt werden. Nachdem das Konzept der (staatlich und steuerlich geförderten) Riester-Rente derzeit für heftige Diskussion in der Öffentlichkeit sorgt, bei der Ökonomen und der CDU-Arbeitnehmerflügel sogar die komplette Abschaffung der Riester-Rente fordern, macht eine Meldung die Akademische Arbeitsgemeinschaft Wolters Kluwer Deutschland GmbH (www.akademische.de) mit einer Veröffentlichung zur Rürup-Rente von sich Reden. Demnach können im Jahr 2016 Rürup-Vorsorger wieder mehr in ihre Verträge einbringen und höhere Steuervorteile genießen. „Doch leider wird bislang die Rürup-Rente nur schlecht angenommen und die steuerliche Förderung somit auch nur spärlich in Anspruch genommen“, sagen Insider. Sind die Rürup-Renten-Vorteile gar nicht nötig?

Steuerbegünstigte Rürup-Rente
Die Basis-Rente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie trat damit neben die betriebliche Altersversorgung, die Riester-Rente und die „klassische“ private Rentenversicherung. Wegen ihrer von diesen Vertragsformen abweichenden Leistungskriterien und steuerlichen Behandlung gilt die Basis-Rente als günstige Alternative insbesondere für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und/oder mangels Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können, etwa weil sie Selbständige sind oder beitragspflichtig zu einem Versorgungswerk.
 

Es gibt hierzulande noch nicht einmal zwei Millionen Rürup-Verträge. Im Schnitt zahlt jeder Rürup-Sparer jährlich weniger als 2.000 Euro in seinen laufenden Vertrag ein. So lasse sich der Ruhestand kaum absichern, heißt es. Dennoch klagt vor allem der Kreis der Selbstständigen und Freiberuflern, für die 2005 wurde die Basis- oder Rürup-Rente eingeführt wurde, dass sie zu wenig staatliche und steuerlicher Unterstützung für ihre Altersvorsorge erhalten.

Gedacht war die Rürup-Rente als "Basis-Vorsorge" für Selbstständige – ganz ähnlich wie die gesetzliche Rente für Arbeitnehmer. Deshalb können hier auch sehr hohe Beträge steuerbegünstigt eingebracht werden.

Wie es in der Veröffentlichung der Wolters Kluwer Deutschland GmbH heißt, ist der Höchstbetrag, der steuerbegünstigt in einen Rürup-Vertrag fließen darf, seit 2015 an den Maximalbetrag gekoppelt, der in die knappschaftliche Rentenversicherung eingezahlt werden kann. Dies sind 2016 jährlich 22.766 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Wie weiter berichtet wird, steigt gleichzeitig 2016 turnusmäßig der steuerlich absetzbare Anteil der jährlichen Sparleistung auf einen Rürup-Vertrag weiter an. Absetzbar sind nun 82 Prozent der Einzahlungen. Steuerlich können somit jetzt bei Nutzung der Höchstbeträge bis zu 18.668,12 Euro (Ehepaare: 37.336,24 Euro) abgesetzt werden. Bei Spitzenverdienern übernimmt damit der Fiskus über den Weg der Steuervorteile ein gutes Drittel der eingezahlten Beiträge. Der absetzbare Anteil steigt bis 2025 auf 100 Prozent an.

Auf ausgesprochen bescheidenem Niveau
„Tatsächlich bewegt sich das Niveau des realen Rürup-Vertragsgeschehens gegenüber den genannten Maximalwerten auf ausgesprochen bescheidenem Niveau“, sagt ein Rürup-Renten-Experte. Nach den letzten vom GDV Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) vorgelegten Daten ("Die deutsche Lebensversicherung in Zahlen") gab es am 31. Dezember 2014 insgesamt zwar 1,866 Millionen Rürup-Verträge. Der durchschnittlich eingezahlte jährliche Beitrag belief sich hierbei jedoch nur auf 1.713,54 Euro. Das waren nicht einmal 9 Prozent des 2014 für Alleinstehende geltenden höchsten Förderbetrags. Die kapitalisierte Rente, die mit einem Rürup-Vertrag durchschnittlich zu erwirtschaften war, belief sich auf 30.344 Euro. Hiermit war damit im Schnitt eine monatliche Rente von maximal gut 130 Euro zu erzielen.

Rürup-Verträge auch für Beamten und Arbeitnehmer
Was Viele nicht wissen ist, dass Rürup-Verträge auch von Beamten und von Arbeitnehmern abgeschlossen werden können – und nicht nur von Selbstständigen. Und zahlreiche Selbstständige sind berufsständisch abgesichert und damit – anders als die vielen Solo-Selbstständigen – gar nicht auf eine Rürup-Rente angewiesen.

Das Versorgungsniveau reicht nicht aus
Wie viele Selbstständige tatsächlich einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, wird vom GDV nicht erhoben. Klar ist jedenfalls: Das Versorgungsniveau, das durch die derzeit bestehenden Rürup-Verträge gesichert werden kann, verhindert wohl kaum die viel befürchtete drohende Altersarmut. (-el / www.bocquel-news.de)

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