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Risiko-LV: Wer von der Anpassung profitieren kann

12. Juli 2018 - Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat die Kalkulation ihrer Risikolebensversicherung angepasst. Daraus resultierend stuft das Unternehmen Risiken bei Neuabschlüssen individueller ein als zuvor. Besonders Langzeit-Nichtraucher und kindergeldberechtigte Eltern profitieren von den Neuerungen.

„Wir haben weitere Personenmerkmale eingeführt. Dadurch zahlen Kunden mit geringerem Risiko weniger“, freut sich Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter Lebensversicherung (www.stuttgarter.de). Insbesondere Personen, die lange Nichtraucher sind, profitieren von der neuen Kalkulation der Risikolebensversicherung der Stuttgarter. Das gleiche soll für Eltern von kindergeldberechtigten Kindern gelten.

Die Neuerungen auf einen Blick                                                                          

  • Günstige Beiträge durch individuelle Risikoeinstufung;
  • Beitragsvorteile für Nicht- und Nicht-mehr-Raucher;
  • Tarifbonus für kindergeldberechtigte Kinder;
  • bis zu 400.000 Euro ohne ärztliches Zeugnis versicherbar.

Lange nicht rauchen – das zahlt sich aus
Die Stuttgarter unterscheidet künftig zwischen Kurzzeit-Nichtrauchern und Langzeit-Nichtrauchern. Wenn man dem Glimmstängel seit mindestens einem, aber weniger als zehn Jahren fern geblieben ist, gehört man zur Gruppe der Kurzzeit-Nichtraucher. Personen, die seit mindestens zehn Jahren nicht mehr rauchen oder noch nie geraucht haben, gelten als Langzeit-Nichtraucher. Ihnen berechnet die Stuttgarter jetzt circa 8 Prozent weniger Beitrag als bisher. Kurzzeit-Nichtraucher müssen dagegen mit höheren Kosten rechnen.

Tarifbonus: Eltern zahlen weniger
Eltern profitieren bei der neuen Kalkulation durch die Einführung eines Tarifbonus von circa 3 Prozent. Dabei ist es unerheblich, wie viele Kinder vorhanden sind, und ob diese im eigenen Haushalt leben. Einzige Voraussetzung für den Bonus ist deren Kindergeld-Berechtigung. Klaus-Peter Klapper: „Die neue Stuttgarter Risikolebensversicherung eignet sich für jede Lebenssituation und jedes Lebensmodell, zum Beispiel für traditionelle Familien, alleinerziehende Eltern, Patchwork-Familien oder alternative Lebenspartnerschaften.“

Leichter zum Versicherungsschutz
Darüber hinaus müssen Kunden bei Versicherungssummen bis 400.000 Euro nur die Antragsfragen beantworten. Erst bei höheren Summen ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Bisher mussten Kunden dieses schon ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro einreichen. „Das ärztliche Zeugnis bedeutet für viele eine zusätzliche Hürde. Diese haben wir deutlich gesenkt. Damit erleichtern wir vielen Menschen den Zugang zu einer angemessenen Todesfallabsicherung“, sagt Klaus-Peter Klapper.

Bei einer Immobilien-Finanzierung oder einer Praxis-Erstfinanzierung ist ein Abschluss mit vereinfachter Gesundheitserklärung bis zu 300.000 Euro möglich. Zusätzlich muss der dazugehörige Darlehensvertrag innerhalb der letzten 6 Monate abgeschlossen worden sein. (-ver / www.bocquel-news.de)

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