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Konzepte und Kriterien

Riesige Bauschadenkosten und kaum Rechtssicherheit

16. März 2015 - Die aktuelle "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und Bauschadenkosten" des Bauherren-Schutzbundes e.V. sowie der AIA AG und des Institut für Bauforschung e.V. zeigt: Die durchschnittlichen Bauschadenskosten sprich Versicherungsschäden haben sich in vier Jahren mehr als verdoppelt.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (www.bsb-ev.de) schlägt Alarm. Steigende Bauschadenkosten und die mangelnde Rechtssicherheit für private Bauherren bringen kaum zu überwindende Probleme mit sich. In Zusammenarbeit mit der AIA AG (Berufshaftpflicht für den Architekten - www.aia.de) und mit dem Institut für Bauforschung e.V. (www.bauforschung.de) war die "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und Bauschadenkosten" erarbeitet worden. Danach sind die Bauschadenskosten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, der volkswirtschaftliche Schaden erreiche somit eine neue Dimension. – Auf den Punkt gebracht habe sich die Anzahl der Versicherungsschäden im Zeitraum von 2009 bis 2013 verdoppelt. Das sei genau das Spiegelbild der dramatischen Entwicklung der Bauschäden im Wohnungsbau. So hätten sich die durchschnittlichen Bauschadenskosten von 33.000 Euro im Jahr 2002 auf 67.000 Euro im Jahr 2013 erhöht. Dazu hatte man 4.837 Bauschäden analysiert, die für eine Gesamtschadenssumme von 215 Millionen Euro stehen. Fazit: Der private Bauherr ist am Ende fast immer der dumme und muss auch noch zahlen.

Und: Bei welchem Bau geht alles glatt? Rechtsstreitigkeiten scheinen hier programmiert. Wen wundert es, dass in der aktuellen Analyse der Bauherren vom ständigen Anstieg der durchschnittlichen Streitwerte die Rede ist. Das dokumentieren den Angaben zufolge die durchschnittlich auf  42.000 Euro gekletterten Kosten, die je Prozesskostenrisiko bei Baurechtsstreitigkeiten für private Bauherren angesetzt werden.

Grundlage des Forschungsberichtes des Bauherren-Schutzbundes und seiner Kooperationspartner bildet die Auswertung von 4.837 Berufshaftpflichtschäden - und damit eine sehr große bundesweite Datenbasis zur Analyse von Schadensfällen im Baubereich.

Bei einer im Wesentlichen gleichbleibenden Berechnungsbasis der Anzahl von Versicherungsnehmern der AIA AG zeige sich, dass die Zahl der Bauschäden und die durchschnittlichen Bauschadenkosten stark gestiegen sind. Demnach treten 22 Prozent der Bauschäden während der Bauzeit auf. Im ersten bis dritten Jahr in der Gewährleistungsfrist summieren sich die Bauschaden auf insgesamt 54 Prozent.

Die Ergebnisse der Studie zur prozentualen Verteilung der Schadenbilder stimmen tendenziell mit den Ergebnissen der Untersuchung des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover "Bauqualität beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern - Auswertung baubegleitender Qualitätskontrollen der Bauherrenberater des BSB" überein, teilen die Experten mit.

Starker Anstieg der Bauschäden
Auffallend sei außerdem, dass es angesichts der Komplexität des Bauprozesses einen starken Anstieg bei Bauschäden mit Auswirkungen auf mehrere Bauteile gebe. Neben den schon seit vielen Jahren bestehenden typischen Schadenbildern bei der Gebäudeabdichtung, beim Brand- und Schallschutz sowie der Luftdichtheit der Gebäudehülle sind den Angaben zufolge besonders hohe Steigerungsraten im Bereich der Wärmedämmung und der Haustechnik zu verzeichnen.

Beseitigungskosten übersteigen Mängelbeseitigungskosten um ein Vielfaches
Die Auswertung baubegleitender Qualitätskontrollen verdichtet den Eindruck, dass Baumängel - wenn nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt - später zu Bauschäden führen, deren Beseitigungskosten die Mängelbeseitigungskosten um ein Vielfaches übersteigen. Dabei sind laut einer gemeinsamen Untersuchung des Instituts für Bauforschung e.V. und des BSB wesentliche Ursachen für Mängel 21 Prozent Planungsfehler, 25 Prozent Bauleitungsfehler, 45 Prozent Fehler in der Bauausführung, 6 Prozent Materialfehler und 3 Prozent unvorhersehbare Einflüsse.

Seit 20 Jahren bietet der Verein privaten Bauherren, Immobilienerwerbern und Wohneigentümern bundesweit unabhängige bautechnische und baurechtliche Beratung und Betreuung durch ein Netzwerk unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte des BSB an.

Baubegleitende Qualitätskontrollen verringern Schadenpotenzial
Laut einer aktuellen Mitgliederbefragung des BSB vereinbaren 82 Prozent der Vereinsmitglieder eine baubegleitende Qualitätskontrolle. Das Spektrum der Qualitätskontrollen reicht von der baubegleitenden Beratung und Betreuung, der Kontrolle der Qualität der Ausführung der Bauleistungen, der Dokumentation der Baustellenkontrollen, des Bautenstandes und der festgestellten Mängel, bis zur fachtechnischen Unterstützung bei der Bauabnahme.

Dennoch zeigen die anhaltend hohe Zahl der Baumängel sowie der starke Anstieg der Bauschäden und Bauschadenkosten, dass aus Verbrauchersicht dringend weiterer Handlungsbedarf zur Durchsetzung des vertraglichen Anspruches auf fachgerechte und mängelfreie Ausführung der Bauleistungen besteht. Deshalb beteiligt sich der BSB aktiv am Dialog um hohe Bauqualität mit allen am Bau Beteiligten. Der private Bauherr sollte sich vor Baubeginn sein eigenes Risiko-Management einplanen.

Mangelnde Rechtssicherheit für private Bauherren
Die Studie "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und der Bauschadenkosten" und Umfragen des Bauherren-Schutzbundes verdeutlichen auch, dass in diesem Bereich eine große Rechtsunsicherheit besteht. Demzufolge steigt das Prozesskostenrisiko für private Bauherren und erhöht das Konfliktpotenzial am Bau.

Es wird darauf verwiesen, dass zahlreiche Bauverträge Fallstricke enthalten - wie zum Beispiel fehlende Sicherheitsleistungen, unausgewogene Zahlungspläne, unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen und fehlende Regelungen zur Bauzeit - sowie verbraucherfeindliche Vertragsklauseln.

Mehr als 50 Prozent der Bauträger in Rechtsstreitigkeit verwickelt
Eine Auswertung des BSB von 1.800 anwaltlichen Mandaten mit Verbrauchern zeigt, dass mit mehr als 50 Prozent der Bauträger, Generalunternehmer und Generalübernehmer an Konflikten beteiligt sind - Architekten mit 14 Prozent, Einzelgewerke mit 17 Prozent, Sonderfachleute mit fast 9 Prozent und Versicherer mit Prozent.

Weil es in Deutschland an gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz bei Bauverträgen und Bauträgerverträgen fehlt, wachsen das Konfliktpotenzial am Bau und die rechtlichen Risiken für private Bauherren und Erwerber besonders stark. "Der Bauherren-Schutzbund unterstützt deshalb die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Ausbau des Verbraucherschutzes für private Bauherren und besonders zur Stärkung der Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht", sagt Peter Mauel (Foto: BSB e.V.), erster Vorsitzender des BSB. Im Kern gehe es dabei aus Verbrauchersicht um gesetzliche Regelungen zur Einführung eines Widerrufsrechts bei Bauverträgen, um Sicherheitsleistungen für Verbraucher, um eine gesetzliche Leistungsbeschreibungspflicht für Unternehmer, um Festlegungen zur Bauzeit sowie zur Übergabe von Planungsunterlagen und technischer Nachweise. "Mängelfreies Bauen und Sicherheit für private Bauherren im Alt- und Neubau, für Immobilienerwerber und Wohneigentümer ist und bleibt ein wichtiges Anliegen des BSB", betont der Jurist Peter Mauel.

Der Forschungsbericht "Analyse der Entwicklung der Bauschäden und Bauschadenkosten" sowie andere Analysen und Studien zum Hausbau stehen kostenfrei auf der Homepage www.bsb-ev.de als Download zur Verfügung. (-el / www.bocquel-news.de)

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