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Konzepte und Kriterien

Rentenversicherung und Riestern auch bei Minijobs

7. Juli 2016 - Bei 450 Euro Verdienst im Monat 16,65 Euro Renten-Versicherung zahlen? Über 80 Prozent der Minijobber lassen sich von der Renten-Versicherung befreien. Ein Fehler, denn besonders für Studierende und Mütter kann sich es sich gleich mehrfach auszahlen in die Rentenkasse und eine Riester-Rente einzuzahlen.

Minijobs sind beliebt bei Studierenden, in der Arbeitslosigkeit oder bei jungen Elternteilen. Nebenbei ein wenig Geld zu verdienen ist das Hauptziel der Arbeitnehmer. Doch zu Beginn des Arbeitsverhältnisses muss man sich entschieden, ob man in die Rentenkasse einzahlen will oder nicht.

Rentenversicherung lohnt sich sofort
Minijobs bis 450 Euro sind seit 2013 automatisch rentenversicherungspflichtig. Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschal 15 Prozent, der Beschäftigte 3,7 Prozent seines Verdienstes in die Rentenkasse ein. Das sind höchstens 16,65 Euro im Monat, aber da es den Betroffenen auf jeden Cent ankommt, lehnen viele das Angebot ab. Die Vorteile sind auf den ersten Blick auch kaum zu sehen: nach einen Jahr Arbeit in einem 450-Euro-Job erhöht sich die spätere monatliche Rente um zirka 4,50 Euro (Foto: Unsplash).

Aber es geht nicht um die Altersvorsorge, sondern um den vollen Versicherungsschutz, die Erwerbsminderungsrente, und vor allem das Sammeln von Versicherungsjahren für die spätere Rente. Denn solange der Arbeitnehmer einzahlt – unabhängig vom Verdienst – sammelt er damit Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung an. Studierende sollte dies besonders interessieren, denn kaum jemand, der heute studiert, schafft es, 45 Jahre erwerbstätig zu sein, um sich ohne Rentenkürzung vorzeitig zur Ruhe zu setzten. Die Zeit des Studiums wird nämlich nicht mehr zu den Beitragsjahren gezählt - die Zeit als Minijobber jedoch wird voll angerechnet.

Erwerbsminderungsrente und Reha-Leistungen
Auch Personen, denen beispielsweise durch Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren fehlt, kann diese mit einem Minijob erreichen. So bekommen Erziehende seit 1992 drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben – die fehlenden zwei Jahre können durch einen Minijob aufgestockt werden. Außerdem gilt für den Elternteil, dem die Erziehungsjahre anerkannt werden, die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag des Kindes als sogenannte Berücksichtigungszeit. Der Verdienst aus dem Minijob wird für die Rente dann um 50 Prozent aufgewertet. Das Rentenplus steigt dann von 4,35 auf 6,52 Euro im Monat.

Riestern lohnt sich für Minijobber
Dazu kommt: Wer sechs Monate in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann Reha-Leistungen beantragen falls schlechte Gesundheit die eigene Arbeit einschränkt oder verhindert. Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bei Invalidität kann es Unterstützung vom Staat geben und das sogar bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente. Auch riestern geht mit einem Minijob - als Geringverdiener muss man nur einen Sockelbetrag von 5 Euro im Monat, um staatliche Zulagen zu bekommen. Das lohnt in jedem Fall.

Gut überlegen und Vorteile nutzen
Die Ablehnung der Rentenversicherung sollte also gut überlegt sein, denn man verzichtet auf viele Vorteile für maximal 16,65 Euro monatlich. Lässt man sich befreien, ist dies bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bindend. (-ver / www.bocquel-news.de)

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